Missbrauch: Rechtsanwältin empfiehlt Betroffenen, Anzeige zu erstatten

Die Genfer Rechtsanwältin Joëlle de Rham-Rudloff vertritt Missbrauchsopfer und Täter vor Gericht. Sie weiss, dass ein Strafverfahren für die Opfer eine grosse Belastung darstellt. Trotzdem findet sie es wichtig, Anzeige zu erstatten.

Die Schweizer Rechtsordnung sei heute ziemlich gut gerüstet, um sich mit Missbrauchsfällen zu befassen. Und in den letzten Jahren habe sich auch der Stellenwert der Opferrechte deutlich erhöht. Das sagte die Genfer Rechtsanwältin Joëlle de Rham-Rudloff am Freitag an einer Tagung an der Universität Freiburg, über die das Westschweizer Newsportal cath.ch berichtete. Die Anwältin ist auf Strafrecht spezialisiert und verteidigt sowohl Missbrauchsopfer als auch Täter vor Gericht.

Eine Anzeige durch das Opfer sexueller Übergriffe spiele eine wichtige Rolle im Strafverfahren, auch wenn zahlreiche Delikte von Amtes wegen verfolgt werden, betonte sie an der Tagung, die dem Thema «Machtmissbrauch im religiösen Kontext» gewidmet war.

Vorteile des Strafverfahrens

Für Betroffene sei dies oft schwierig, weiss die Anwältin. Denn sie müssen die Missbrauchssituationen erneut «durchleben» und ihr Schamgefühl überwinden. Doch wie ihr Referat aufzeigte, sind mit einem Strafverfahren auch viele Vorteile verbunden.

Ist es einmal im Gang, kümmere sich der Staat darum und übernehme auch die Kosten dafür, sagte die Anwältin vor den rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung. Um die Rechte der Opfer zu schützen, kann der Staat eine Festnahme verfügen, den mutmasslichen Täter in Haft nehmen, Beschlagnahmungen durchführen oder Telefongespräche abhören. Schliesslich können im Strafprozess auch zivilrechtliche Ansprüche auf Entschädigung und Genugtuung geltend gemacht werden.

Unterstützung für Opfer ausgebaut

Joëlle de Rham-Rudloff erwähnte in ihrem Referat auch das Opferhilfegesetz, das 2009 in Kraft getreten ist und eine ganze Reihe spezifischer Rechte einführte: Etwa das Recht auf Information und Unterstützung durch kantonale Opferhilfestellen. Seither kann auf die Konfrontation mit dem Täter verzichtet werden. Prozesse können zudem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Während des Verfahrens werden Opfer von einem Anwalt und einer Vertrauensperson unterstützt, und sie haben das Recht, von einer Person des eigenen Geschlechts angehört zu werden. Weiter werden sie über die Freilassung des Täters informiert. Für Kinder sind die Richtlinien noch strenger, insbesondere was die Vernehmungsprotokolle betrifft.

Auch Strafanzeige bei allfälliger Verjährung

Joëlle de Rham-Rudloff empfiehlt Betroffenen in jedem Fall, Strafanzeige zu erstatten. Auch wenn sie davon ausgehen, dass die Taten verjährt seien, sei dies vielleicht nicht immer der Fall. Bevor der Staatsanwalt eine Nichteintretensverfügung erlasse, werde er berücksichtigen, dass es vielleicht noch andere Opfer gebe und sich die Taten über einen längeren Zeitraum ereignet haben. «Es ist nicht aussichtslos», so Joëlle de Rham-Rudloff. Auch wenn ein Strafprozess langwierig und belastend sei, könne dieser zur Stärkung der betroffenen Person beitragen.

Die interdisziplinäre Tagung wurde von der Westschweizer Opfervereinigung «Groupe Sapec» und der theologischen Fakultät der Universität Freiburg (Schweiz) organisiert. (bal)


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