Bistum Basel weist neue Vertuschungsvorwürfe zurück

Das Bistum Basel hat in einer Medienmitteilung auf die Vertuschungsvorwürfe reagiert. Die Mitteilung beruft sich auf das Kirchenrecht und insistiert, dass Felix Gmür richtig gehandelt habe. Aber die Mitteilung unterschlägt wichtige Details.

Annalena Müller

Das Bistum Basel hat mit einer Medienmitteilung auf die Vorwürfe im «SonntagsBlick» reagiert. Die Bistumssprecherin weist die vom Missbrauchsopfer Thomas Pfeifroth erhobenen Vertuschungsvorwürfe als «nachweislich» falsch zurück und schreibt: «Nach Klärung der Zuständigkeit wurden sämtliche Akten von Bischof Felix Gmür an die Glaubenskongregation weitergeleitet». Unklar bleibt, wann das der Fall war.

Einordnung

Wir geben die Medienmitteilung des Bistums nachfolgend im Wortlaut wieder. Wichtig ist, was die Medienmitteilung nicht erwähnt: Die Klärung der Zuständigkeiten wurde nicht vom Bistum Basel in Auftrag gegeben, sondern vom Opfer Thomas Pfeifroth (57) zusammen mit einer Kirchenrechtlerin. Diesen Schritt unternahm er, nachdem Bischof Felix Gmür 2011 keine kirchliche Schritte unternommen hatte. Das bestätigte Thomas Pfeifroth gegenüber kath.ch in einem Interview, welches am Montag erscheinen wird. Unklar ist weiterhin, warum Bischof Felix Gmür 2011 selbst keine Meldung nach Rom unternahm.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Medienmitteilung des Bistums Basel im Wortlaut

Klärung zur heutigen Berichterstattung im «SonntagsBlick«

Solothurn – 17. September 2023. Der Vorwurf der Vertuschung und des Täterschutzes, den der SonntagsBlick heute gegen Bischof Felix Gmür erhebt, ist nachweislich falsch.

In der Berichterstattung werden Aussagen von Bischof Felix Gmür unterschlagen. So antwortete der Bischof von Basel auf die Anfrage vom SonntagsBlick unter anderem wörtlich: «Nach Klärung der Zuständigkeit wurden sämtliche Akten von Bischof Felix Gmür an die Glaubenskongregation weitergeleitet. Anlass für deren Weiterleitung stellte somit nicht die Intervention des Betroffenen, sondern der Zuständigkeitsentscheid der Glaubenskongregation in Rom dar.» Somit handelte Bischof Felix Gmür gemäss den kirchenrechtlichen Vorschriften und vertuschte nichts. Der Straftatbestand ereignete sich 1982 im Bistum Bamberg durch einen dort tätigen und inkardinierten Priester im Zusammenhang mit einer Beichte. Aus diesem Grund war die Glaubenskongregation in Rom zuständig. Diese führte das Verfahren durch und schloss es ab. Auch in diesem Fall hielt sich Bischof Felix Gmür somit an die Urteile der staatlichen und kirchlichen Justiz.

Für die Berichterstattung wären im Übrigen medienethische Überlegungen angebracht.


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https://www.kath.ch/newsd/medienmitteilung-bistum-basel-reagiert-auf-vertuschungsvorwuerfe/