Deutscher Bischof muss 20'000 Euro Schmerzensgeld bezahlen

Das Arbeitsgericht Trier hat Bischof Stephan Ackermann und das Bistum Trier dazu verurteilt, 20’000 Euro Schmerzensgeld an eine unter dem Pseudonym Karin Weissenfels bekannte Bistumsangestellte zu zahlen. Grund dafür ist, dass der Bischof im Frühjahr 2022 bei einer Veranstaltung mit Kirchenmitarbeitern den wahren Namen der Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte.

Ackermann nahm am Mittwoch nicht an der Verhandlung teil. Er liess sich mit einer Vollmacht anwaltlich vertreten. Die Vorsitzende Richterin hatte zuvor das persönliche Erscheinen der Beklagtenseite angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bistum und Bischof können Revision einlegen.

Urteil entsprach Forderung der Klägerin

Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung der Klägerin. Der Bischof hatte nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Er war damals noch Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche in Deutschland.

Vorgesetzter Priester schwängerte sie offenbar

Weissenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000-er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein.

Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären. (kna)


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