Einem Priester wird sexuelle Belästigung vorgeworfen. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und der Vatikan seine Kündigung für ungültig erklärt, halten Kantonalkirche und Bistum an ihr fest. Jetzt lehnen sich die Pfarreien auf. Sie suchen nach Wegen, um ihren Priester zu halten.
Annalena Müller
Mit einem breiten Lächeln betritt Jean-Michel Duc das Besprechungszimmer der Kanzlei Nouvjur in Lausanne. Der Anwalt ist zufrieden. Gerade hat Staatsanwältin Camilla Masson das Verfahren gegen den Waadtländer Priester eingestellt. Der Tatverdacht der sexuellen Belästigung, die ihm von einer Katechetin vorgeworfen wurde, hat sich nicht erhärtet.
Obwohl Duc Grund zur Freude hat, ist die Geschichte nicht beendet. Denn die Waadtländer Kantonalkirche FEDEC hält an der Kündigung fest, obwohl der Anlass dafür weggefallen ist. Und Bischof Charles Morerod? Er verweist auf Rom.
Die vier Pfarrgemeinden des Priesters sind von dem Verhalten der Kantonalkirche und des Bistums irritiert. Sie wollen der «Verantwortungsverweigerung» nicht länger zusehen und suchen nach Wegen, um den Priester zu halten.
Rückblende: Am 12. Dezember 2022 trifft sich der Priester mit einer Katechetin in der Pfarrkirche. Sie nehmen in einer Kirchenbank Platz und sprechen über das anstehende Krippenspiel. Als der Priester die Katechetin auf Rechtschreibefehler in einem von ihr verfassten Schreiben hinweist, «stupst» er sie auf Höhe des Knies an. So berichtet er es. Die Katechetin empfindet es anders. Zwei Tage nach dem Vorfall gibt sie bei der FEDEC zu Protokoll: Er hat «meinen Oberschenkel gestreichelt».
Die FEDEC reagiert umgehend. Ohne Mediation und unabhängige Untersuchung suspendiert sie den Priester am 15. Dezember. Ausserdem verpflichtet sie ihn, Stillschweigen zu wahren. Das heisst, sie untersagt ihm, mit Pfarreimitgliedern über den Grund seiner Suspendierung zu sprechen.
Der Priester gehorcht und zieht sich in ein Kloster zurück. Aber sein plötzliches Verschwinden vor Weihnachten lässt die Gerüchteküche der Gemeinde brodeln. Vergewaltigungs- und Pädophilie-Verdächtigungen kursieren. Als sich der Priester schliesslich doch zu seiner Suspendierung äussert, nutzt die FEDEC den Bruch des Schweigens, um ihm zu kündigen. Im Januar nimmt er sich einen Anwalt, um gegen die Kündigung vorzugehen. Daraufhin erstattet die Katechetin Strafanzeige wegen sexueller Belästigung.
Für den Priester beginnt eine Zeit des Wartens. Die Staatsanwaltschaft der Region L’Est vaudoise ist für den Fall zuständig. Staatsanwältin Camilla Masson setzt die Konfrontation der beiden Parteien für den 17. Mai an.
Das Treffen findet um 10.00 Uhr in Vevey (VD) statt. Anwesend sind neben der Staatsanwältin Camilla Masson der Priester und sein Anwalt, Jean-Michel Duc, sowie die Katechetin und ihre Anwältin, Miriam Mazou. Die Konfrontation dauert weniger als zwei Stunden.
Staatsanwältin Masson kommt zu dem Schluss, dass bei der Berührung keine sexuell motivierte Handlung zu erkennen sei. So berichten es der Priester und sein Anwalt. Die Gegenseite wollte sich zu diesem Punkt nicht äussern. Die Staatsanwältin fragt die Katechetin, ob sie bereit sei, die Klage zurückzuziehen. Sie lehnt ab.
Zwei Tage später unterrichtet Masson die beiden Anwälte, dass sie das Verfahren nach Art. 319 der Strafprozessordnung einstellen werde. Am 5. Juni stimmt die Anwältin der Katechetin der Einstellung zu. Seit dem 7. Juli ist der Entscheid rechtskräftig.
Die Schweizer Strafprozessordnung regelt, unter welchen Bedingungen ein Verfahren eingestellt wird. Dies geschieht, wenn sich «kein Tatverdacht erhärtet» oder «kein Straftatbestand erfüllt ist» (319 a und b StPO). Bleibt nach der Konfrontation ein Restverdacht, steht zum Beispiel Aussage gegen Aussage, dann muss weiter ermittelt werden, erklärt Anwalt Jean-Michel Duc.
Mit anderen Worten: Die Untersuchung hat den Verdacht der sexuelle Belästigung nicht erhärtet. Die Einstellung des Verfahrens ist sozusagen eine juristische Unschuldserklärung.
Weder die FEDEC noch die Bistumsleitung scheint dies zu interessieren. Cédric Pillonel, Generalsekretär der FEDEC gibt sich per E-Mail unbeeindruckt. Er beruft sich auf eine juristische Spitzfindigkeit: Die FEDEC habe dem Priester gekündigt, weil er über die Gründe seiner Suspendierung gesprochen habe und nicht, wegen der Vorwürfe selbst. Daher sei die Kündigung nach wie vor gerechtfertigt.* Soll heissen, obwohl die Gründe für die Suspendierung nichtig sind, sieht die FEDEC keinen Anlass, die Kündigung zurückzuziehen.
Und Charles Morerod? Der Bischof lässt seine Kommunikationsbeauftragte Laure-Christine Grandjean sprechen. Diese antwortet auf die Frage, ob das Bistum dem Priester helfen werde, eine Anstellung zu finden, ausweichend: Da sich der Priester wegen der Kündigung hilfesuchend an Rom gewandt habe, sei jetzt Rom und nicht das Bistum LGF für ihn zuständig.**
Rom wiederum hält die Kündigung durch die FEDEC für ungültig. Dies geht aus einem Schreiben des Dikasteriums für den Klerus vom 12. Juni hervor. Begründung: Dem Priester war zu keinem Zeitpunkt die missio canonica durch Bishof Morerod entzogen worden. Und daher war die FEDEC – rein kirchenrechtlich – gar nicht befugt, dem Priester zu kündigen.
Noch im April hatte Morerod im Interview die Verantwortung primär bei der FEDEC verortet, da diese der zivilrechtliche Arbeitgeber des Priesters sei. Eine Rückfrage zu dieser Diskrepanz der Verantwortungsträger blieb von Grandjean unbeantwortet. Genau wie die Nachfrage, unter welchen Bedingungen sich der Bischof selbst um Priester in seinem Bistum kümmern würde.
Während sich die Institutionen – Kantonalkirche und Bistum – für nicht zuständig erklären, sieht es auf Pfarrei-Ebene anders aus. Die Mehrheit der Pfarreimitglieder stehe an der Seite des Priesters. Das hätten sie auch den Vertretern der FEDEC deutlich gemacht, heisst es aus Pfarreikreisen.
Am 1. Juni trafen sich Pfarreimitglieder mit Vertretern der FEDEC, darunter der Generalsekretär Cédric Pillonel und der Bischofsbeauftragte Michel Racloz. Aus den Reihen der Pfarreivorstände heisst es, die Sitzung verlief tumultuös. Die Vertreter und Vertreterinnen der Pfarreien waren «geschockt», wie die FEDEC auf die angekündigte Einstellung des Verfahrens reagierte, sagt eine Person gegenüber kath.ch.
«Sie beharrten darauf, dass die Kündigung rechtens sei und die Einstellung des Verfahrens daran nichts ändern würde. Sie argumentierten, dass sie dem Priester nicht wegen der vermeintlichen Belästigung gekündigt hätten, sondern weil er sich nicht an das Redeverbot während seiner Suspendierung gehalten habe.» Die Vertreter der FEDEC hätten während der Sitzung keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt. Auf Nachfrage schreibt Pillonel, er habe die Sitzung anders wahrgenommen.*
Wie aus den Gemeinden zu hören ist, stiess der Umgang der FEDEC mit dem Fall von Anfang an auf Irritationen. «Aus unserer Sicht ist er ein exzellenter, fürsorglicher und empathischer Priester. Wir wussten gar nicht, wie ihm und uns geschieht, als all das im Dezember losging», sagt ein führendes Pfarreimitglied.
Die Pfarreien wollen seine Entlassung nicht hinnehmen. Bereits im Februar hatten sich Mitglieder der afrikanischen Gemeinde schriftlich an Bischof Charles Morerod gewandt und sich für den Priester verbürgt. Ausserdem sammelten die Pfarreien zahlreiche Unterschriften, die sie dem Bistum übergaben. Nun, da das Verfahren offiziell eingestellt ist, sehen die Pfarreien keinen Grund, warum die FEDEC die Kündigung aufrecht erhält.
Die Zeit läuft gegen den Priester. Er stammt aus einem afrikanischen Land und verfügt nur über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Damit er vorerst in der Schweiz bleiben kann, suchen die Pfarreien nach Wegen, eine Verlängerung zu sichern.
Aktuell lebt der Priester mietfrei in einer Wohnung der Pfarrei. Mittelfristig braucht es aber eine andere Lösung. Gerne würden sie ihm eine Stelle geben, aber die Pfarreien haben keine Mittel. Nach einer Möglichkeit, damit der Priester «eine temporäre Heimat zu geben, bis seine Reputation wieder vollständig hergestellt ist», wird händeringend gesucht, wie ein Pfarreimitglied es ausdrückt.
Die vollständige Wiederherstellung seiner Reputation ist, was der Priester will. Die FEDEC soll sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können, findet auch Anwalt Jean-Michel Duc. Er wird vor dem Arbeitsgericht klagen. Ein Verfahren wegen Verleumdung läuft bereits. Denn die FEDEC hat den Priester im Januar im Pfarreiblatt öffentlich «inadäquates Verhalten» vorgeworfen sowie seine Kündigung dort bekanntgegeben.
Duc sieht gute Chancen in beiden Verfahren. Und auch die Pfarreimitglieder beginnen zu hoffen, dass sich die Dinge für den Priester zum Guten wenden werden.
Ihre aktuell grösste Sorge sitzt in Freiburg. Was, wenn sich Bischof Charles Morerod sperrt? Denn selbst wenn die Pfarreien einen Weg finden, ihn zu halten – ohne bischöfliche Zustimmung geht nichts.
Aber auch hier gibt es einen Hoffnungsschimmer: Laure-Christine Grandjean das Bistum für nicht zuständig erklärt. Und dass Rom eine Missio verweigern wird, scheint unwahrscheinlich. Schliesslich hält man dort die Kündigung für nicht rechtens.
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