Sterbehilfe

Alle reden von Sterbehilfe. Doch eigentlich geht es in der derzeitigen Diskussion konkret um Suizidbeihilfe. «Sterbehilfe» ist eine Art Oberbegriff, dessen Varianten einerseits gesetzlich ganz unterschiedlich geregelt sind und anderseits von den verschiedenen Beteiligten – auch von den Kirchen – moralisch ganz unterschiedlich eingeschätzt werden. Von «Sterbehilfe» zu sprechen ist daher viel zu ungenau. Wer verstehen will, worüber diskutiert wird, was erlaubt ist und welche die Position der katholischen Kirche ist, sollte die Begriffe klar trennen:

Die katholische Position zur Suizidbeihilfe

Auf der Homepage der Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz findet sich das Pastoralschreiben der Schweizer Bischöfe zur Frage der Sterbehilfe und der Sterbebegleitung aus dem Jahr 2002, das den Wert des Sterbens unterstreicht. Der Versuch, das Sterben mit einem selbst bestimmten und möglichst schmerzlosen Freitod zu bewältigen, beraube den Menschen der Spannung, die durch den unberechenbaren Tod in sein Leben trete, verkenne die sozialen Auswirkungen des Sterbens und verweigere das Vertrauen darauf, dass ein Grösserer Leben und Sterben in der Hand hält. Der Heimgang zu Gott und die Begegnung mit Jesus Christus sollten menschlicher Machbarkeit entzogen bleiben. Denn Fremdbestimmung und Abhängigkeit seien – bei aller Autonomie, die den Menschen ausmache &– eben auch ein zutiefst menschlicher Wert. Schliesslich habe sich der Mensch ja auch nicht selber ins Leben gerufen. Deshalb lehnen die Bischöfe die Beihilfe zum Suizid kategorisch ab.

Der Schweizer Thoeloge Hans Küng hingegen ist Mitglied bei der Sterbehilfeorganisation Exit. Seine Beweggründe legt er in seinen Büchern «Erlebte Menschlichkeit» und «Glücklich sterben» dar.

Der Standpunkt der Reformierten Kirchen

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) spricht sich im Dokument «Das Sterben leben. Entscheidungen am Lebensende aus evangelischer Perspektive» gegen ein Recht auf Suizidbeihilfe aus. Diese dürfe nicht zum Normalfall werden, die Tätigkeit der Sterbehilfeorganisationen müsse klar rechtlich geregelt werden. Einfache Antworten auf die Frage, wie die Suizidbeihilfe ethisch einzuordnen sei, gibt es in dem Papier nicht: Es sei nicht möglich, allgemeingültige Regeln aufzustellen, die allen Situationen von Schmerz, Leiden und Verzweiflung gerecht würden, so der SEK. In jeder individuellen Situation müssten die drei zentralen Aspekte Schutz des von Gott gewollten Lebens, Fürsorge für den Nächsten und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen abgewogen werden.

Ferner fordert der SEK in seiner Position einen Rechtsanspruch auf Palliative Care sowie dessen substanziellen Ausbau. Durch eine gute Palliativbetreuung lasse oft der Suizidwunsch nach. (kath.ch)

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