Kinderporno-Prozess: Freispruch für Priester Thomas Jäger

Der ehemalige Pfarrer von Ruggell, Thomas Jäger, ist freigesprochen worden. Laut dem Fürstlichen Landgericht in Vaduz kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er Kinderpornos konsumiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hat vier Tage Zeit, um Berufung zu beantragen. Ohnehin läuft gegen Thomas Jäger ein zweites Verfahren.

Raphael Rauch

Seit 2019 ermittelt die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft gegen den deutschen Priester Thomas Jäger. Er war trotz Bedenken seines Heimatbistums Limburg in Liechtenstein von Erzbischof Wolfgang Haas 2006 zum Priester geweiht worden. Von 2012 bis 2019 war er Pfarrer von Ruggell.

«Versuchter sexueller Missbrauch von Unmündigen»

Die Staatsanwaltschaft erhebt zwei verschiedene Vorwürfe. Es geht um «versuchten sexuellen Missbrauch von Unmündigen» – und um Kinderpornos. Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren, Thomas Jäger bestreitet in beiden die Vorwürfe. 

Am Dienstag ging es vor dem Fürstlichen Landgericht in Vaduz um Hinweise auf Kinderpornos, die auf Thomas Jägers Handy gefunden worden waren. Der angeklagte Priester war nicht anwesend, sondern liess sich von seinem Rechtsanwalt vertreten.

Internet-Seiten sind dynamisch aufgebaut

Das Gericht folgte dem Argument der Verteidigung, wonach Browserdaten allein nicht genügten, um den wissentlichen Konsum von Kinderpornos nachzuweisen. Denn Internet-Seiten seien dynamisch aufgebaut.

Konkret bedeutet das: Wenn die Polizei im Herbst 2019 Screenshots von Internet-Seiten auf Grundlage von Browser-Daten erstellte, kann sie damit nicht beweisen, dass der Priester Wochen zuvor dieselben Daten wissentlich aufgerufen und zu Gesicht bekommen hatte.

Weiterer Prozess wegen Brustmassage

Die Staatsanwaltschaft hat nun vier Tage Zeit zu prüfen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen will. Unabhängig davon gibt es ein weiteres Verfahren gegen Thomas Jäger. Eine minderjährige Ministrantin wirft Thomas Jäger vor, sie im Brustbereich massiert zu haben. Wie am Dienstag bekannt wurde, will die Staatsanwaltschaft nun Anklage erheben. Ob und wann der Prozess stattfinden soll, ist noch unklar.


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