Was dürfen Laiinnen und Laien, was ist Priestern vorbehalten? Und wie wird eine Krankensegnung gestaltet? Zum Tag der Kranken antwortet Gunda Brüske auf Fragen von kath.ch. Gunda Brüske leitet das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz. Ein Gastbeitrag.
Gunda Brüske*
Die Fragen von kath.ch verstehe ich als «hard facts», also nach Informationen über den fachlichen theologischen und liturgischen Standard. Zuerst einmal ist also sakramententheologisch und liturgisch zu unterscheiden zwischen einer Krankensalbung als Sakrament und einer Krankensegnung als Sakramentalie.
In den Sakramenten und den Sakramentalien, zu denen unter anderem Segnungen gehören, handelt Gott beziehungsweise Christus. Wir dürfen gewiss sein, dass er den Menschen immer seine Nähe, Heil und Heilung schenken will – unabhängig davon, ob es sich um ein Sakrament oder um eine Sakramentalie handelt.
Im Laufe der Kirchengeschichte, näherhin im Mittelalter, führten theologische Diskussionen dazu, aus der Fülle von Zeichenhandlungen – darunter zum Beispiel Königssalbungen und Witwensalbungen – einige auszusondern, die aufgrund ihrer Einsetzung im Neuen Testament als Sakrament definiert wurden: die sieben Sakramente.
Das heisst nicht, dass die Sakramentalien das Heil nicht vermitteln, sondern dass es nicht mit derselben Gewissheit geschieht. In den Sakramentalien kommt das sprachlich unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass sie die Form von Bitten haben und nicht von direktem Zuspruch oder indikativischen Formeln (»Ich taufe dich im Namen des Vaters …»). Wie das bei Krankensalbung und -segnung ist, wird weiter unten erklärt.
Grundsätzlich gilt, dass jede getaufte und gefirmte Person segnen kann. Das hängt nicht am Theologiestudium oder an der Missio canonica, also der bischöflichen Beauftragung. Allerdings gibt es eine sachlich begründete Zuständigkeit für bestimmte Bereiche des Segnens. So segnet der Bischof zum Beispiel öffentliche Einrichtungen im Bereich seiner Diözese oder Eltern segnen im Leben der Familie. Eine Krankensegnung können also auch Familienangehörige feiern.
Im Buch mit den Segensfeiern, dem «Benediktionale», steht die «Segnung eines Kranken» im Kapitel «Segnungen im Leben der Familie». Ausserdem gibt es ein Formular «Krankensegnung» im Kapitel «Segnungen im Leben der Pfarrgemeinde». Dabei ist eine Segnung im Rahmen eines Wortgottesdienstes oder in der Eucharistiefeier gedacht. Das könnte man bei uns heute zum Beispiel am Krankensonntag verwenden.
Dass die Krankensalbung dem Priester vorbehalten ist, entwickelte sich historisch. Im Verlauf der Jahrhunderte rückte der Zeitpunkt der Krankensalbung immer stärker ans Lebensende und wurde zur sogenannten letzten Ölung. Diese verband sich mit dem Busssakrament, das vor der letzten Ölung seinen Ort hatte, und dem Empfang der Kommunion als Wegzehrung, die nach der Salbung folgte. Die sakramentale Lossprechung im Busssakrament war dem Priester vorbehalten.
Anders als in der Spätantike, in der es zum Beispiel auch Salbungen durch Ordensfrauen gab, veränderte sich die Praxis in der Verbindung dieser drei Sakramente und die letzte Ölung wurde mehr und mehr dem Priester vorbehalten.
Das Zweite Vatikanische Konzil zielt auf eine Änderung im Verständnis von Krankensalbung, was den Zeitpunkt ihrer Feier anbelangt: «Die ‹Letzte Ölung›, die auch – und zwar besser – ‹Krankensalbung› genannt werden kann, ist nicht nur das Sakrament derer, die sich in äusserster Lebensgefahr befinden. Daher ist der rechte Augenblick für ihren Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten.» (Sacrosanctum Concilium Nr. 73)
Auch wenn es jetzt Krankensalbungen nicht nur am Lebensende gibt, scheint mir, dass das Verständnis als letzte Ölung noch immer prägend wirkt. Sonst gäbe es nicht die Schwierigkeit, am Sterbebett noch irgendwie schnell einen Priester zu finden, der kurzfristig Zeit hat, eine Krankensalbung zu feiern, was aufgrund des Priestermangels jedoch nicht immer möglich ist.
Möglich ist dagegen auch in der letzten Lebensphase eine Krankensegnung, die sinnvollerweise von jenen gefeiert werden, die diese Person begleitet haben. Mir erscheint nicht realistisch, dass das das Pflegepersonal oder Angehörige übernehmen. Vielleicht gab es das im Lockdown auch vereinzelt, ich meine irgendwo etwas gelesen zu haben. Für die letzten Lebensstunden gibt es ausserdem die Feier eines Sterbesegens, für den einige deutsche Diözesen Material zusammengestellt haben – gratis zum Download.
Von Seelsorgenden (ohne Weihe) weiss ich, dass sie bei der Bitte um eine Krankensalbung, wenn sie nicht möglich ist, auf die Möglichkeit einer Krankensegnung hinweisen, die sie selber leiten können. Das scheint mir zentral: Es wird nicht so getan, als ob es eine Krankensalbung ist, was den Kranken und ihren Angehörigen gegenüber nicht aufrichtig ist, vielmehr wird ehrlich kommuniziert.
Von jenen, die mir das erzählt haben, habe ich immer gehört, dass die Kranken und/oder ihre Angehörigen das Angebot einer Krankensegnung gerne angenommen haben.
Was unterscheidet die Krankensalbung und die Krankensegnung liturgisch? Beide haben biblische Lesungen oder ein kurzes Schriftwort, ein Segensgebet, Fürbitten, ein Vaterunser, den Schlusssegen. Das kann je nach Krankheitszustand gekürzt werden.
Was den sprachlichen Unterschied von Zuspruch oder Indikativ bei Sakramenten und Bitte bei Segnungen anbelangt, ist das bei der Krankensalbung nicht ganz so deutlich wie bei anderen Sakramenten. Zur Salbung der Stirn lautet die sakramentale Formel: «Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er steht dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes». Bei bei der Salbung auf den Händen heisst es: «Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.»
Bei der Krankensegnung gibt es diese beiden kurzen Formeln nicht, vielmehr ein längeres Gebet, zum Beispiel dieses: «Barmherziger Gott, dein Sohn hat das harte Leben eines Menschen auf sich genommen. Er hat Beschwerden und Schmerzen, ja selbst den Tod mit uns geteilt. Er hatte ein Herz für alle Menschen, die leiden. Darum bitten wir voll Zuversicht: Schau auf diese Kranken und segne sie. Stärke sie mit Geduld, richte sie auf und tröste sei. Segne auch alle, die sich darum bemühen, dass diese Kranken wieder gesund werden und dir in der Gemeinschaft der Kirche danksagen können. Das gewähre uns durch Christus, unseren Herrn.» (Gebet aus dem Benediktionale)
Das Benediktionale geht davon aus, dass bei Segensfeiern situative Anpassungen vorgenommen werden. Biografische Situationen sind einfach unterschiedlich. Eine Krankensegnung ist nicht verbunden mit dem Busssakrament. Sie liesse sich aber meines Erachtens mit der Kommunionspendung verbinden. Aber ich weiss nicht, wie das in der Pastoral gehandhabt wird.
Unterschiede sind: Die Krankensegnung ist nicht mit einer Salbung verbunden. Es wird also auch nicht das in der Chrisammesse geweihte Krankenöl verwendet. Bei einer Krankensegnung durch einen Priester oder Diakon können diese zum Segensgebet die Hände über die Kranken ausbreiten und den Kranken die Hände auflegen, sie natürlich aber auch mit dem Kreuz auf die Stirn segnen. Laien (unabhängig vom Theologiestudium) sprechen das Segensgebet mit gefalteten Händen und segnen, indem sie nach dem Gebet ein Kreuz auf die Stirn zeichnen. Ausserdem gibt es für den Schlusssegen unterschiedliche Texte.
* Gunda Brüske ist Leiterin des Liturgischen Instituts der deutschsprachigen Schweiz mit Sitz in Freiburg i.Ü.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant