Papst: War an Entscheidungen im Rupnik-Skandal nicht beteiligt

Der Heilige Vater hat bestritten, eine Rolle bei kirchenrechtlichen Entscheidungen über den Fall des slowenischen Jesuitenpaters und Mosaikkünstlers Marko Rupnik gespielt zu haben.

Seine einzige Entscheidung sei gewesen, unterschiedliche Verfahren zusammenzuführen, weil sich sonst die Verfahrenswege getrennt hätten und alles durcheinander geraten wäre, sagte Franziskus der Nachrichtenagentur «Associated Press».

Rupnik soll junge Frauen sexuell ausgenutzt haben

 Im vergangenen Dezember war der Fall Rupnik publik geworden. Dem Jesuiten wird in Medienberichten vorgeworfen, er habe junge Frauen und Ordensfrauen sexuell ausgenutzt. Ermittlungsverfahren des Ordens unter Federführung Glaubenskongregation endeten mit der Feststellung, dass die mutmasslichen Verfehlungen verjährt seien.

Mai 2020 zunächst exkommuniziert worden

In einem anderen Fall war Rupnik im Mai 2020 nach drei Jahren Ermittlungen und Verfahren per Dekret der Römischen Glaubenskongregation exkommuniziert worden war. Er hatte eine der Frauen, die er verführt hatte, in der Beichte von der mit ihm begangenen fleischlichen Sünde losgesprochen – und damit eine der schlimmsten Straftaten nach dem Kirchenrecht begangen.

Noch im selben Monat wurde die Exkommunikation wieder aufgehoben, weil der Täter gestanden und bereut hatte. Daraufhin wurde immer wieder die Vermutung geäussert, die rasche Aufhebung der Strafe habe der Papst persönlich angeordnet.

Papst streitet Einmischung ab

 Franziskus bestreitet in dem Interview inhaltliche Einmischungen. Er habe damit nichts zu tun gehabt. Zudem sei er von den Vorwürfen gegen Rupnik überrascht gewesen: «Dies, eine Person, ein Künstler dieses Niveaus – das war für mich eine grosse Überraschung und ein Schmerz.»

Der Papst verteidigte die Praxis, dass sich der Vatikan in anderen, rund 30 Jahre zurückliegenden Fällen des Skandals, an die kirchenrechtlich vorgeschriebenen Verjährungsfristen gehalten und deshalb keine weiteren Strafen verhängt habe.

Halte sich an Verjährungsfrist

Verjährungsfristen gehörten ebenso wie die Unschuldsvermutung zu den unverzichtbaren rechtlichen Garantien. Wenn es sich um sexuelles Fehlverhalten mit Erwachsenen handle, halte er sich stets an die Verjährungsfrist, so der Papst, der auch oberster Richter der Kirche ist. Wenn aber Minderjährige oder besonders schutzbedürftige Personen betroffen seine, dann hebe er diese Fristen auf.

 Jüngste Vorwürfe, wonach eine der von Rupnik bedrängten Frauen damals erst 16 Jahre alt gewesen sein soll, wurden in dem Interview nicht thematisiert.

Noch weiter Weg für Missbrauchsbekämpfung

Das Kirchenoberhaupt räumte ein, dass die katholische Kirche noch einen weiten Weg bei der Bekämpfung von Missbrauch vor sich habe. Er plädierte für mehr Transparenz und Kommunikation, auch im Bereich «schutzbedürftiger Erwachsener». «Und mit der Transparenz kommt etwas sehr Gutes, nämlich die Scham. Scham ist eine Gnade», so der Papst. (kna)


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