Joseph Bonnemain (73) ist Ressortverantwortlicher der Schweizer Bischofskonferenz für das Dossier «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld». An einer Tagung in Lugano betont der Bischof von Chur: «Nicht der gute Ruf der Kirche soll an erster Stelle stehen, sondern das Wohl der Opfer.»
Raphael Rauch
Seit seiner Bischofsweihe am 19. März 2021 wirbt Bischof Joseph Bonnemain für einen Kulturwandel im Bistum Chur. Dazu gehört eine angstfreie Kirche. «Die Gläubigen müssen sich im kirchlichen Umfeld sicher, geborgen und respektiert fühlen», sagte der Bischof von Chur am Dienstag an einer Fachtagung in Lugano. Veranstalter war die «Fondazione della Svizzera italiana per l’Aiuto, il Sostegno e la Protezione dell’Infanzia».
Bonnemain ging auch auf den neuen Verhaltenskodex des Bistums Chur ein. Mit einem verbindlichen 32-Seiten-Papier will das Bistum Chur sexuellen und spirituellen Missbrauch sowie Machtmissbrauch verhindern.
Joseph Bonnemain zeigte sich überzeugt, dass vom Verhaltenskodex alle Seiten profitieren: «Auch kirchliche Mitarbeitende schützen sich durch die Einhaltung des Verhaltenskodexes.»
Zugleich warnte Bonnemain vor einer Bagatellisierung von sexuellem Missbrauch. «Häufig wird angenommen, dass sexuelle Belästigung nur in Fällen von Nötigung oder körperlicher Gewalt vorliegt. Das ist nicht richtig, denn auch sexuell konnotierte Ausdrücke oder Gesten oder unangemessene Angebote sind sexueller Missbrauch», sagte Bonnemain.
Beziehungen in Abhängigkeitsverhältnissen dürften nicht toleriert werden. «Selbst wenn das Opfer seine vermeintliche oder ausdrückliche Zustimmung zu den genannten Handlungen gegeben hat, liegt eine sexuelle Ausbeutung oder Belästigung vor, wenn ein Seelsorgeverhältnis bestand oder eine andere Form von Abhängigkeit», sagte Bonnemain.
Die katholische Kirche in der Schweiz stehe zu ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern. Seit 2016 gebe es den Genugtuungsfonds der Schweizer Bischofskonferenz, der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz und der Vereinigung der Höheren Ordensobern der Schweiz für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld.
Opfer, die in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind, erhalten einen Genugtuungsbeitrag in Höhe von maximal 20’000 Franken. Es handele sich um einen einmaligen und pauschalen Beitrag. «Es geht um eine Geste und nicht um eine Wiedergutmachung, denn Geld kann niemals den zugefügten Schaden oder das erlittene Leid ausgleichen», sagte Bonnemain.
Der Churer Bischof schloss sein Referat mit dem Hinweis auf den Paradigmenwechsel, welcher die katholische Kirche vollziehen muss: «Nicht der gute Ruf der Kirche soll an erster Stelle stehen, sondern das Wohl der Opfer – non bisogna mettere al primo posto la reputazione della Chiesa, bens il benestare delle vittime.»
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/bischof-joseph-bonnemain-wirbt-fuer-verhaltenskodex/