Priester sollte in St. Josef nur aushelfen

«Schön wieder dorthin zurückkehren zu können, wo mein Weg zum Priester begonnen hat – im und für unser Bistum, St. Josef im Kreis 5 in Zürich», schreibt ein Priester auf Facebook. Daraufhin sprach kath.ch von einer zweiten Chance. Das Generalvikariat Zürich stellt klar: Es handelte sich nur um eine Aushilfe.

Raphael Rauch

Gut zehn Monate ist es her, dass die ehemalige Churer Bistumsleitung die sofortige Demission eines Pfarrers kommuniziert hat. Es gab mehrere Strafverfahren. Die Pfarramtssekretärin zeigte den Priester an, weil er ihr ein Foto mit erigiertem Penis geschickt hatte. Ein Versehen, wie der Priester beteuert.

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein

Im Gegenzug hatte der Priester drei Anzeigen erstattet: gegen die Sekretärin, den Präsidenten des Kirchenrates – und gegen die Vizepräsidentin. Am 30. November teilte die Staatsanwaltschaft Nidwalden kath.ch mit:

 

Bereits im Oktober hatte die Landeskirche Nidwalden mitgeteilt, der Priester habe eine Auszeit genommen. Er werde «keine öffentlichen Gottesdienste mehr feiern» und habe sich «aus den seelsorglichen Tätigkeiten in Nidwalden zurückgezogen».

Mehrdeutiger Facebook-Post

Kürzlich postete der Priester auf Facebook: «Schön wieder dorthin zurückkehren zu können, wo mein Weg zum Priester begonnen hat – im und für unser Bistum, St. Josef im Kreis 5 in Zürich.»

Dies verleitete kath.ch zu der falschen Annahme, dass er in der Zürcher Pfarrei St. Josef eine zweite Chance erhalte. Nun stellt das Generalvikariat Zürich klar: Es handelte sich nur um eine Aushilfe.

Strafregister tadellos

«Der Priester wurde von der Pfarrei St. Josef für insgesamt drei Sonntagsaushilfen im Zeitraum von Sommer bis Ende Jahr angefragt. Wie bei jedem Einsatz von Aushilfen hat die Pfarrei einen Auszug aus dem Strafregister wie auch den Sonderprivatauszug verlangt. Beide sind tadellos, es gibt keine Einträge», teilt das Generalvikariat Zürich auf Anfrage mit.

«Der Pfarrer vor Ort entscheidet über Anfragen von Gottesdienst-Aushilfen und plant diese für seine Abwesenheit ein. Weder Bischof noch Generalvikar müssen diesbezüglich informiert werden», betont das Generalvikariat. «Eine partielle Aushilfe für einen einzelnen Sonntagsgottesdienst bedeutet keine Anstellung und ist auch mit keinerlei Funktionen in einer Pfarrei oder Kirchgemeinde verbunden.»

Der Priester wollte sich gegenüber kath.ch nicht äussern.


Penis-Affäre im Bistum Chur: Warum kath.ch über Sexting berichtet

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https://www.kath.ch/newsd/priester-sollte-in-st-josef-nur-aushelfen/