Der Kanton Solothurn macht Kirchgängern ein kleines Weihnachtsgeschenk: Ab dem 23. Dezember dürfen 30 Menschen pro Gottesdienst teilnehmen. Bislang lag die Obergrenze bei 15 Teilnehmern.
Raphael Rauch
Diese Nachricht dürfte Bischof Felix Gmür freuen: Der Bischof von Basel muss künftig nicht mehr mit einer Schrumpf-Gemeinde von 15 Menschen in der grossen Solothurner St. Ursen-Kathedrale feiern. Der Kanton Solothurn verfügt: Ab dem 23. Dezember gilt eine neue Obergrenze von 30 Menschen.
Die Anpassung galt als überfällig. Solothurn war mit der 15-Personen-Regel der strengste Kanton in der Schweiz. Überall sonst gilt eine Obergrenze von 50 Menschen – mit Ausnahme von Nidwalden, dem Tessin und der Waadt. Hier dürfen nur Gottesdienste mit maximal 30 Menschen stattfinden. Im Tessin gilt am 24. und am 25.12. eine Obergrenze von 50 Menschen. In Nidwalden dürfen vom 24. bis zum 26.12. an Gottesdiensten 50 Menschen teilnehmen.
Zurzeit gilt in der Schweiz ein Gesangsverbot. Das bedeutet, dass nur Mitwirkende wie Priester, Diakone oder Kirchenmusiker singen dürfen. In den meisten Kirchen wird heute Abend ein Kantor oder ein Profi-Sänger das Lied «Stille Nacht» singen. Der Kirchenmusiker Mario Pinggera empfiehlt im «Rauchzeichen»-Podcast, das Lied einfach mitzusummen.
Die Obergrenze von 30 Menschen ist freilich nur eine kosmetische Verbesserung. Das Bistum Basel setzt daher auf Livestreams. «Über 5000 Personen waren an unseren Online-Adventsgottesdiensten bisher live dabei oder haben diese als Aufzeichnung angeschaut», sagt Hansruedi Huber, Sprecher des Bistums Basel
Am 25. Dezember wird um 17.30 Uhr die Weihnachtsmesse mit Bischof Felix Gmür und der Scalabrini-Gemeinschaft übertragen. «Der Gottesdienst steht in besonderer Verbundenheit mit all den Menschen, die krank und alleine sind oder fern ihrer Heimat unterwegs sein müssen», sagt Huber. Der Gottesdienst könne unter www.bistum-basel.live gestreamt werden.
Auch in vielen anderen Kirchen gibt es Livestreams. Eine Übersicht finden Sie hier.
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https://www.kath.ch/newsd/solothurn-erlaubt-30-menschen-pro-gottesdienst/