Schwyz nimmt Gottesdienste von Versammlungsverbot aus

Der Schwyzer Regierungsrat schliesst sich den Bestimmungen des Bundes an. Veranstaltungen sind wegen Corona grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden die Gottesdienste. 50 Personen sind zugelassen.

Religiöse Feiern sind vom Veranstaltungsverbot ausgenommen, schreibt der Regierungsrat. Im Sinne einer Angleichung der Massnahmen mit den umliegenden Kantonen und weil die Festtage anstehen, erachtet der Regierungsrat trotz hoher Fallzahlen eine Lockerung bei religiösen Feiern als angebracht.

Bislang war im Kanton Schwyz die Zahl der Besucher von religiösen Veranstaltungen auf 30 Personen beschränkt. Die Anpassung der kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft.

Nicht auf die leichte Schulter nehmen

Der Regierungsrat zeigt sich besorgt darüber, dass vermehrt Vorfälle bekannt werden, bei denen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vorsätzlich missachtet worden seien. Er missbillige das Verhalten der beteiligten Personen.

Die epidemiologische Lage im Kanton Schwyz und in der Schweiz sei besorgniserregend, schreibt er. Es müssten sich alle an die Regeln halten, um die Lage in den Griff zu bekommen: «Wer sich nicht an die Regeln hält, verhält sich unsolidarisch.» (gs)


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