Die Kantone Waadt und Freiburg verschärfen ihre Corona-Regeln. Gottesdienste sind in der Waadt nur noch mit maximal fünf Personen zugelassen. In Freiburg liegt die Obergrenze bei 30 Menschen.
Raphael Rauch
Der Schweizer Corona-Flickenteppich wird immer komplexer. Schweizweit gilt eine Obergrenze von 50 Gläubigen pro Gottesdienst. Doch wegen steigender Fallzahlen erlassen einzelne Kantone strengere Regeln.
So gilt im Kanton Waadt bis zum 30. November eine Obergrenze von fünf Personen pro Gottesdienst. Beerdigungen haben keine Obergrenze, dürfen aber nur noch im Familienkreis stattfinden.
Im Kanton Freiburg sind bis zum 30. November maximal 30 Menschen pro Gottesdienst zugelassen.
Für zivile und religiöse Hochzeitszeremonien gelte eine Obergrenze von «zehn Teilnehmenden, zusätzlich zu den Amtsträgern».
An öffentlichen Beerdigungen dürften bis zu 30 Menschen teilnehmen – «zusätzlich zu den Personen, die den Gottesdienst leiten oder dem Bestattungsunternehmen angehören».
Unklar ist, warum an Traugottesdiensten zehn Personen, an öffentlichen indes 30 Menschen teilnehmen dürfen.
Eine Sonderregelung gilt auch in Obwalden, Schwyz und Solothurn. Hier dürfen nur noch Gottesdienste mit maximal 30 Personen stattfinden. In Bern gilt eine Obergrenze von 15, im Wallis von zehn Menschen.
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