«Päpstliches Geheimnis» bei Missbrauchsfällen abgeschafft

Papst Franziskus hat das sogenannte «Päpstliche Geheimnis» bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten abgeschafft. Mit dem Begriff werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der Kirche bezeichnet.

Eine am Dienstag veröffentlichte Instruktion nimmt kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung von dem Siegel der besonderen Geheimhaltung aus.

Ermittlungen dürfen nicht behindert werden

Zwar unterliegen laut der Instruktion «Sulla riservatezza delle cause» (Über die Vertraulichkeit von Verfahren) entsprechende Vorgänge weiter einer besonderen Vertraulichkeit zum Schutz der Beteiligten und Betroffenen. Gleichwohl dürften dadurch Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden.

Schliesslich dürfen weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmassliche Opfer und etwaige Zeugen durch eine Schweigepflicht gebunden werden. Die neue Instruktion tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Marx thematisierte die Geheimhaltungsvorschrift

Bereits beim Kinderschutzgipfel Ende Februar im Vatikan hatte unter anderem der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Anwendung des «Päpstlichen Geheimnisses» bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infrage gestellt. Als «Päpstliches Geheimnis» werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich wurde 1974 neu geregelt. (cic)

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https://www.kath.ch/newsd/papst-schafft-paepstliches-geheimnis-bei-missbrauchsfaellen-ab/