Kanton St. Gallen sagt Ja zu Verbot der Gesichtsverhüllung

St. Gallen, 23.9.18 (kath.ch) Alle 77 Gemeinden und 66 Prozent der St. Galler Stimmberechtigten heissen strengere Regeln bei der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum gut. Kirchliche Kreise hatten die Vorlage als nicht notwendige Massnahme bezeichnet.

Das Resultat ist deutlich: 66,65 Prozent der St. Galler Stimmberechtigten sagen Ja zu einer Verschärfung der Bestimmungen bei der Gesichtsverhüllung, kurz als «Burkaverbot» bezeichnet. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 36 Prozent.

Bussen bei Gefährdung des öffentlichen Friedens möglich

Wie im Tessin können, sobald der Erlass umgesetzt ist, nun auch in St. Gallen Personen gebüsst werden, die ihr Gesicht verhüllen und dadurch «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden» bedrohen oder gefährden, wie der Kanton auf seiner Internetseite zum Abstimmungsergebnis schreibt. Die Abstimmung war nötig geworden, nachdem gegen eine vom Kantonsrat verabschiedete Vorlage das Referendum ergriffen worden war.

Damit wurde die härtere Haltung des Kantonsparlaments vom Volk bestätigt. Der St. Galler Regierungsrat hatte noch ein eingeschränktes Verhüllungsverbot im persönlichen Kontakt mit Behörden vorgeschlagen. Mit der neuen Regelung können Personen gebüsst werden, die ihr Gesicht im öffentlichen Raum oder an öffentlich zugänglichen Orten aus religiösen Gründen mit einer Burka oder einem Nikab verhüllen. Die neue Regelung geht deutlich weiter als das bisherige Vermummungsverbot.

Islamischer Zentralrat sieht kein grundsätzliches Verbot

Der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) sieht laut einer Stellungnahme zum Abstimmungsergebnis die Verschärfung nicht als generelles «Burkaverbot». Das Tragen eines Nikabs allein könne nicht schon als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bezeichnet werden. Der IZRS empfiehlt Musliminnen, «sich bei einer Kontrolle unkompliziert zu identifizieren, jedoch auf das Tragen des Nikabs mit Verweis auf das Fehlen einer Gefährdung zu bestehen», heisst es in der Mitteilung.

Der evangelisch-reformierte Kirchenrat St. Gallen hatte die Vorlage zur Ablehnung empfohlen. Das Bistum St. Gallen und der katholische Konfessionsteil hatten sich im Vorfeld kritisch geäussert. (ms)

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