Gläubige sollen künftig an Bischofssynoden mitwirken

Rom, 18.9.18 (kath.ch) Papst Franziskus will die Mitwirkung von Gläubigen bei der Leitung der Weltkirche stärken. Dazu hat er eine neue Ordnung für Bischofssynoden erlassen, die am Dienstag im Vatikan vorgestellt wurde.

Synoden, mehrwöchigen Versammlungen, beruft der Papst ein, um mit den Bischöfen über bestimmte Themen zu beraten. Anfang Oktober etwa beginnt im Vatikan eine dreiwöchige Synode zum Thema Jugend. Diese werde nach den neuen Vorgaben ablaufen, die ab sofort in Kraft seien, so der Generalsekretär der Synode, Kardinal Lorenzo Baldisseri, bei der Vorstellung des Dokuments im Vatikan.

Jugendvorsynode als  Vorbild

Mit der neuen Konstitution «Episcopalis communio» («Die Bischöfliche Gemeinschaft») strukturiert Franziskus das Instrument der Bischofssynode flexibler. Zudem sollen jeweilige Experten und Betroffene stärker eingebunden werden. Sowohl bei der Vorbereitung einer Synode wie bei der Umsetzung ihrer Ergebnisse sollen Bischöfe stärker ihre Priester wie die Gläubigen einbeziehen. So gab es bereits bei den Familiensynoden 2014/2015 und der anstehenden Jugendsynode Umfragen oder lokale Gespräche.

Laienorganisationen wie Einzelpersonen können Anregungen machen.

Auch sind künftig sogenannte «vorsynodale Versammlungen» möglich, bei denen zum Thema einer angesetzten Synode Erfahrungen gesammelt und Einschätzungen ausgetauscht werden. Deren Ergebnisse fliessen dann, wie bereits bei der Jugendsynode geschehen, in das Arbeitsdokument der Synode ein. Auch Laienorganisationen wie Einzelpersonen können vor einer Synode Anregungen und Eingaben machen.

Zudem sollen Experten und Betroffene stärker eingebunden werden. Schon jetzt vertreten sogenannte Auditoren als Betroffene das Thema einer Synode; sie diskutieren mit, stimmen aber nicht ab. Unter ihnen sind auch Frauen. Als Synodenmitglieder mit Stimmrecht, die so genannten «Synodenväter», sind Frauen bisher nicht vorgesehen.

Bald auch «Synodenmütter»?

Allerdings haben einzelne Obere von Männerorden zur Jugendsynode bereits keine Priester mehr entsandt, sondern einfache Ordensbrüder. Ob auf diesem Wege irgendwann Ordensfrauen und andere Frauen als «Synodenmütter» auch mitentscheiden können, wollte Baldisseri nicht komplett ausschliessen. Zunächst verwies er auf die Experten und Auditoren.

Neben den bisherigen Formen einer ordentlichen, ausserordentlichen sowie einer Sondersynode sieht die neuen Konstitution weitere Formen vor, die der Papst frei gestalten kann. Mit ihnen etwa könnte die Beteiligung anderer Kirchen gestärkt werden, um etwa ökumenische Themen zu beraten.

«Auf das Volk Gottes hören.»

Die Bischofssynode müsse «immer stärker ein besonderes Mittel werden, auf das Volk Gottes zu hören», heisst es in der Konstitution. Umgekehrt sind nach einer Synode künftig entsprechende Verfahren geplant, die oft eher allgemein formulierten Ergebnisse vor Ort umzusetzen.

Wurzeln in der frühen Kirche

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) hatte Papst Paul VI. das Instrument einer Bischofssynode eingerichtet. Ähnliches hatte es bereits in der frühen Kirche gegeben. Die neue Konstitution «Episcopalis communio», die in Kürze in Kraft treten soll, ersetzt eine Regelung von Paul VI. von 1965 sowie ergänzende Bestimmungen Benedikts XVI. aus dem Jahr 2006.

Die neue Konstitution besteht aus einem lehrmässigen sowie einem juristischen Teil. In diesem werden in 27 Artikeln Ablauf einer Synode sowie die Zusammensetzung der beteiligten Gremien geregelt. (cic)

Dossier Jugendsynode von kath.ch

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https://www.kath.ch/newsd/glaeubige-sollen-kuenftig-an-bischofssynoden-mitwirken/