Schwyzer Katholiken werden über RKZ-Beitritt abstimmen müssen

Schwyz, 19.8.18 (kath.ch) Der Beitritt der Schwyzer Kantonalkirche zur Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) ist wieder in Frage gestellt. Gegen den Beschluss vom römisch-katholischen Kantonskirchenrat (Parlament) im Kanton Schwyz wurde das Referendum ergriffen. Wenn keine der fünf Kirchgemeinden ihr Begehren zurückzieht, soll die Abstimmung über eine Mitgliedschaft in der Dachorganisation kirchlicher Körperschaften noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

Wie der Kirchenvorstand (Exekutive) der Schwyzer Kantonalkirche am Montag mitteilte, haben fünf Kirchgemeinden ordnungsgemäss von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Beschluss des Kantonskirchenrats anzufechten. Es sind dies die Kirchgemeinden Lachen, Reichenburg, Rothenthurm, Steinen sowie Unteriberg.

Eine Ankündigung einer Beschwerde der Kirchgemeinde Wangen sei zwar eingegangen, wurde vom Kirchenvorstand aus formalen Gründen aber nicht akzeptiert. In der Mitteilung wird zudem darauf verwiesen, dass keine einzige Einzelperson das Referendum ergriffen habe.

Zugunsten der Kirchgemeinden ausgelegt

Mit fünf Kirchgemeinden sei gemäss der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche die Mindestzahl für ein Referendum erreicht, heisst es in der Mitteilung. Im Voraus musste geprüft werden, welche Instanz in den einzelnen Gemeinden die Kompetenz habe, ein Referendum zu fordern.

Je nach rechtlicher Grundlage der Kirchgemeinde ist dies der Kirchenrat oder aber es muss ein Beschluss der Kirchgemeindeversammlung eingeholt werden, erklärte Werner Inderbitzin, Präsident des kantonalen Kirchenvorstandes, gegenüber kath.ch. Wo diese Frage auch nach Prüfung durch Fachleute nicht eindeutig beantwortet werden konnte, wurde die Situation zugunsten der Kirchgemeinden ausgelegt.

Abstimmung wird noch 2018 angestrebt

Wie es in der Mitteilung heisst, wird nun der kantonale Kirchenvorstand über das weitere Vorgehen beschliessen und den Abstimmungstermin festlegen. Dies wäre allerdings überflüssig, sollte sich eine der Kirchgemeinden in den kommenden Tagen entschliessen, ihre Einsprache zurückzuziehen.

Andernfalls sollen die katholischen Stimmberechtigten im Kanton Schwyz noch in diesem Jahr über den RKZ-Beitritt abstimmen. Die Organisation der Abstimmung liegt in diesem Fall bei der Landeskirche, die Durchführung bei den insgesamt 37 Kirchgemeinden. Der finanzielle Aufwand für eine Volksabstimmung liegt laut Werner Inderbitzin bei rund 200’000 Franken.

Ein jahrelanger Prozess

Mit dem deutlichen Ergebnis für den RKZ-Beitritt am 25. Mai (91 Ja gegen 11 Nein bei 4 Enthaltungen) strebte der Kirchenvorstand eine Aufnahme in die römisch-katholische Zentralkonferenz noch in diesem Jahr an. Die RKZ ist die Dachorganisation der kantonalen kirchlichen Körperschaften und für die Finanzierung nationaler kirchlicher Aufgaben zuständig.

Die Kantonalkirche Schwyz hat zurzeit einen Gaststatus bei der RKZ. 2014 wurde mit einer Verfassungsänderung die Grundlage dafür geschaffen, um einen RKZ-Beitritt beantragen zu können. Die Kantonalkirche Schwyz beteiligte sich bisher mit einem freiwilligen Beitrag von 145’000 Franken am Aufwand der RKZ. Als Vollmitglied würden diese Kosten gemäss einem Verteilschlüssel auf 565’000 Franken steigen. (ms)

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