Wiederverheiratete Geschiedene: «Objektiv» urteilen – aber wie?

13.2.18. (kath.ch) Daniel Bogner, Professor für Moraltheologie an der Universität Freiburg, sieht in der Einzelfall-Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion eine Chance. Er fordert aber «Verfahrenssicherheit». In seinem Gastkommentar auf Anfrage von kath.ch reagiert Bogner auf einen Kommentar von Weihbischof Marian Eleganti.

 Die Theologie hat im Laufe der Jahrhunderte viele Bilder und Gedankenfiguren hervorgebracht, die in ihrer Zeit und für eine bestimmte Wegstrecke dem Gottesvolk Hilfe waren, um dem Geheimnis vom Heilshandeln Gottes auf die Spur zu kommen. Ein solches Bildwort hat es besonders in sich: Mann und Frau, so die Idee, können mit ihrem Ehebund den Bund Gottes mit seiner Schöpfung nachbilden. Mehr noch: Braut und Bräutigam sind ein Abbild des Bundes Christi mit seiner Kirche.

Weihbischof Marian Eleganti nimmt dieses Bild, das eine lange Tradition in Kirche und Theologie hat, zum Dreh- und Angelpunkt seiner Stellungnahme zum Dokument «Amoris laetitia» und dessen Aussagen zum Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen. An seiner Argumentation kann man sehen, wie problematisch das «unübersetzte» Festhalten an einem Bildwort sein kann, das aus einer anderen Epoche stammt und dessen Gehalt man für die Gegenwart neu ausbuchstabieren müsste.

Eleganti verweist auf das vermeintliche «Chaos an der Basis».

Das aber vermisst man bei Elegantis Stellungnahme. Der Weihbischof beklagt die «Widersprüchlichkeit» päpstlicher Aussagen und verweist auf das vermeintliche «Chaos an der Basis». Für die Lösung der Probleme fordert er «objektive Kriterien» ein, mit denen über die Zulassung zum Sakrament der Eucharistie befunden werden könne.

Wenn der Papst im Rahmen einer Gewissensprüfung, die in eine seelsorgliche Prüfung eingebunden ist, von Einzelfallregelungen spricht, wird nicht das Kriterium der Objektivität abgeschafft. Es wird vielmehr der Rahmen justiert, in dem von «Objektivität» berechtigterweise gesprochen werden kann.

Was rechtfertigt eigentlich den Zynismus?

In die Bewertung der «objektiven Situation» betroffener Menschen müssen eben auch die je besonderen Umstände einer individuellen Geschichte einfliessen, die sich in der Biografie von Menschen zeigt. Damit steht keineswegs fest, dass alles möglich ist, wenn man es sich nur zurechtbiegt, wie schon manche gesagt haben. Was rechtfertigt eigentlich den Zynismus einer solchen Unterstellung gegenüber den betroffenen Menschen? Eines allerdings ändert sich: Es wird anspruchsvoller, über die Frage nach dem Sakramentenempfang zu urteilen.

Allzu schnell einen Widerspruch in den päpstlichen Stellungnahmen auszumachen, ist deswegen wohl auch nicht richtig. Es ist ja von einer Neubewertung in Einzelfällen die Rede. Keineswegs wird die geltende Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aufgegeben. Eine rechtsförmige Praxis im Angesicht der Wirklichkeit, für welche es diese Rechtsform gibt, anzupassen und fortzuentwickeln, sollte etwas für die lateinische Rechtskirche eigentlich Selbstverständliches sein! Einen Blick dafür zu gewinnen, dass es neben der Regel auch Ausnahmefälle geben kann, hebt die allgemeine Geltung der Regel nicht auf.

Klären, wie diese Prüfung vorgenommen werden soll.

Auf ein wichtiges Desiderat weist die aktuelle Diskussion allerdings hin: Wenn der Papst und auch die argentinische Bischofskonferenz vom zulässigen Sakramentenempfang in Einzelfällen und nach eingehender seelsorglicher Prüfung sprechen, bleibt zu klären, wie diese Prüfung denn vorgenommen werden soll. Hierfür hilft ein Blick auf die weltliche Rechtstradition: Es braucht so etwas wie «Verfahrenssicherheit», das heisst eine geregelte und für alle Beteiligten – Betroffene, Gemeinde, Gesamtkirche, Seelsorger – nachvollziehbare und transparente Methode, mit der eine solche Prüfung vorgenommen werden kann.

Ansonsten hat wirklich der einzelne Priester oder zuständige Pfarrer die gesamte Last und Verantwortung zu tragen und es kann zu Entscheidungen kommen, die willkürlich wirken und das gesamtkirchliche Zeugnis verwässern – hier sieht man es so, dort eben so… Wenn aber ersichtlich ist, auf welchem Weg die Entscheidung zustande kommt, wird der individuell geregelte Einzelfall nicht zum Verwirrungsmoment und das von Weihbischof Eleganti befürchtete «Chaos an der Basis» bleibt aus.

Für eine Einzelfallprüfung könnte ein Gremium eingesetzt werden.

Warum gibt es nicht längst konkrete Vorschläge für dieses Prozedere, das von den Ortskirchen (Bistümern, Bischofskonferenzen) dann offiziell in Kraft gesetzt werden kann? Für eine solche Einzelfallprüfung könnte etwa im Dekanat oder auf diözesaner Ebene eine Gruppe eingesetzt werden, in der die unterschiedlichen Perspektiven, die beim Sakrament der Eucharistie von Belang sind, eingebunden sind: Vertreter der betroffenen Gemeinde, in welcher die wiederverheiratet Geschiedenen das Sakrament empfangen möchten und bekannt sind, Vertreter der diözesanen Ebene als übergeordnetem Rahmen der Gesamtkirche, zu welcher die Gemeinde gehört, Vertreter der Ehe- und Lebensberatung, die einen eher psychologisch geschulten Blick auf die konkrete Beziehungsrealität des betroffenen Paares werfen und auch deren Beziehungsgeschichte kennen.

Die Ortskirchen sollten ihren Gestaltungsraum wahrnehmen.

Es wird Zeit, dass die Ortskirchen den Gestaltungsraum, der ihnen mit «Amoris laetitia» gegeben ist, wahrnehmen. Die gegebene Freiheit bedeutet Verantwortung, damit daraus neue Wege für die lebensfördernde Kraft des Evangeliums werden, und nicht das Chaos folgt, das manche als Menetekel an die Wand malen. Dem einen und so strahlenden Bild vom Bund des «Bräutigams» Christi mit seiner «Braut» Kirche können durchaus unterschiedliche und vielfarbige Bilder des Menschen in seiner Suche nach gelingender Beziehung und Liebe entsprechen.

 

Weihbischof Eleganti hat Schreiben der kasachischen Bischöfe unterschrieben

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https://www.kath.ch/newsd/objektiv-urteilen-wie/