Bundesrat stellt Gegenvorschlag zur Burka-Verbots-Initiative vor

Bern, 20.12.17 (kath.ch) Wer eine Frau zum Burkatragen zwingt, soll bestraft werden. Mit dieser Kernbotschaft präsentierte Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Mittwoch einen Gegenvorschlag zur «Burka-Initiative» vor den Medien in Bern. Im Kontakt mit Behörden soll es zudem verboten werden, eine Burka zu tragen.

Eine Frau dürfe nicht genötigt werden, ihr Gesicht zu verhüllen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Mit einer ausdrücklichen Nennung im Strafgesetzbuch will er verdeutlichen, dass er Zwang gegen Frauen nicht akzeptiere. Wie der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Martin Dumermuth, in Bern vor den Medien zusätzlich ausführte, soll der Zwang zum Tragen der Burka als Offizialdelikt geahndet werden, dass heisst, jeder Bürger könne mit einer Klage an eine entsprechende Stelle gelangen.

Ausserdem will der Bundesrat Grenzen setzen, wo es um den Kontakt mit Behörden gehe. Damit die Behörden wissen, mit wem sie es zu tun haben, sollen die Kontakte mit unverhülltem Gesicht erfolgen. Das schaffe Vertrauen.

In seiner Sitzung vom 20. Dezember hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Öffentlichher Raum Sache der Kantone

Am 15. September wurde die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» von einem Komitee um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann eingereicht. Diese orientiert sich an einem Verhüllungsverbot, wie es im Kanton Tessin bereits seit über einem Jahr gilt. Vergleichbare Gesetze gibt es auch in Frankreich, Österreich, Belgien, Holland und Bulgarien.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab, weil sie zu einer Einheitslösung für sämtliche Kantone führe. Die Regelung des öffentlichen Raums sei in der Schweiz jedoch traditionell Sache der Kantone. Die Kantone sollen deshalb wie bisher selber entscheiden, ob sie ein Verhüllungsverbot für den öffentlichen Raum erlassen möchten. Die Kantone sollen insbesondere weiterhin selber regeln, wie sie mit verhüllten Touristinnen aus dem arabischen Raum umgehen möchten.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kantone Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus ein Verhüllungsverbot abgelehnt haben, während der Kanton Tessin und das St. Galler Kantonsparlament ein Verbot befürworteten. (gs)

Markus Büchel: Burkaverbot tangiert Religionsfreiheit nicht

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