Bieler Imam Abu Ramadan verliert Asylstatus

Bern, 29.9.17 (kath.ch) Der in die Schlagzeilen gerate Bieler Imam Abu Ramadan hat den Asylstatus verloren und die Flüchtlingseigenschaft ist ihm aberkannt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt.

Das Urteil ist somit rechtskräftig. Das SEM hatte dem umstrittenen Imam den Asylstatus letzten August aberkannt. Dem Imam wird vorgeworfen, trotz Flüchtlingsstatus nach Libyen gereist zu sein.

Wie aus dem am Freitag publizierten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, hat der 64-jährige Prediger in den vergangenen vier Jahren mindestens zwölf Mal sein Heimatland Libyen besucht. Dies hätten die Ein- und Ausreisestempel in seinem Pass gezeigt.

Diesen Pass hat Abu Ramadan 2013 offiziell bei der libyschen Vertretung in der Schweiz beantragt und erhalten. Nach zwei Jahren wurde er bis 2019 verlängert. Das Bundesverwaltungsgericht schliesst aus diesen Fakten, dass sich der Mann freiwillig wieder unter den Schutz Libyens gestellt habe.

Ausschaffung möglich

Mitte Juli liess der Mann die Behörden wissen, dass er den Pass nicht mehr brauche, da er bei einer Rückkehr nach Libyen in Gefahr wäre. Er sei auf «schwarzen Listen» mit weiteren Personen aufgeführt, die gegen das frühere Ghadaffi-Regime opponiert hätten.

Der Kanton Bern kündigte im August an, sobald der Asylentzug des SEM rechtskräftig sei, werde der Kanton die Niederlassungsbewilligung Ramadans überprüfen. Gemeint ist ein allfälliger Widerruf des Ausweises C, als härteste Massnahme wäre eine Ausschaffung möglich.

«Ich bitte dich, sie alle zu vernichten»

Der Bieler Prediger machte schweizweit Schlagzeilen, nachdem Medien berichteten, er habe von 2004 bis 2017 rund 600’000 Franken Sozialhilfe bezogen. Zudem soll er Hassparolen verbreitet haben. Ihm wird unter anderem folgende Aussage in den Mund gelegt: «Oh, Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu vernichten, vernichte die Juden, die Christen und die Hindus und die Russen und die Schiiten. Gott, ich bitte dich, sie alle zu vernichten.»

Das Bundesverwaltungsgericht weist darauf hin, dass der nun rechtskräftige Entscheid des SEM keine direkte Auswirkung auf die Niederlassungsbewilligung des in Nidau BE lebenden Libyers habe. Eine allfällige Aufhebung dieser Bewilligung unterstehe einem eigenen Verfahren vor kantonalen Behörden.

Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland leitete kürzlich eine Voruntersuchung gegen Abu Ramadan ein. Geprüft wird, ob der Vorbeter in der Bieler Ar’Rahman-Moschee gegen Andersgläubige gehetzt und der Sachverhalt strafrechtliche Relevanz hat. (gs)

 

Ausweisung eines Bieler Imams stösst an juristische Hürden

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