Zürcher Muslime wehren sich gegen gesetzliche Ungleichbehandlung

Zürich, 28.9.17 (kath.ch) Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (Vioz) wehrt sich gegen ein Verbot für Moscheen, Geld aus dem Ausland anzunehmen. Das würde eine gesetzlich verankerte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften bedeuten, heisst es in ihrer Mitteilung (27. September).

Damit reagiert die Vioz auf die Motion von Nationalrat Lorenzo Quadri, der als «Lega-dei-Ticinesi»-Parteimitglied der SVP-Fraktion angehört. Die Motion war am Dienstag im Nationalrat knapp – mit 94 zu 89 Stimmen – angenommen worden. Die Dachorganisation der Zürcher Muslime stützt sich in ihrer Argumentation teilweise auf den Bundesrat, der in seiner Stellungnahme vom 26. September 2016 den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen hatte.

Gemeinschaften, die neue Migranten betreuen, sind auf zusätzliche Gelder angewiesen.

Viele andere religiösen Gemeinschaften würden ihren Kultus ebenfalls in einer Fremdsprache leben und sie dürften ihre Aktivitäten mit ausländischen Mitteln finanzieren, argumentiert die Vioz in ihrer Mitteilung. Deshalb käme ein Verbot, das sich ausschliesslich gegen muslimische Gemeinschaften richte, einer «gesetzlich verankerten Ungleichbehandlung» gleich. Ausserdem seien die Gemeinschaften, die neue Migranten begleiteten, wegen der schwächeren ökonomischen Basis ihrer Mitglieder darauf angewiesen, Gelder beispielsweise von Stiftungen zu erhalten.

Bundersrat argumentiert mit Gleichbehandlung

Auch der Bundesrat hatte mit dem Gebot der Gleichbehandlung von Muslimen und Nichtmuslimen argumentiert. Und SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga betonte am Dienstag im Rat erneut: «Wir dürfen muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminieren und unter Generalverdacht stellen.» Das berichtete «20 Minuten» (28. September). Gegen die Motion hatten sich im Nationalrat die FDP, die SP und die Grünen gestellt.

Der Bundesrat – wie nun auch die Vioz – zeigte sich überzeugt, dass sich extremistische Prediger und Gruppierungen mit dem geltenden Recht bekämpfen lassen und allenfalls punktuelle gesetzliche Verschärfungen reichen würden. Die Behörden in Bund und Kantonen handelten gestützt auf das Strafrecht, das Ausländerrecht und auf Vorschriften zur Wahrung der inneren Sicherheit, so die Landesregierung.

Vioz verlangt öffentlich-rechtliche Anerkennung

Die Vioz selbst packte die aktuelle Gelegenheit zu einer Gegenforderung. «Ein Verbot von Auslandsfinanzierung, finanzielle Transparenz und Predigten in der Landessprache – ja, aber mit gleichzeitiger öffentlich-rechtlicher Anerkennung, Finanzierung der Gemeinschaften durch inländische muslimische Steuergelder analog zu den Landeskirchen und dem Schaffen von Ausbildungsstätten für Imame.»

Quadris Motion verlangt, dass den islamischen Gebetsstätten und Imamen verboten werde, Gelder aus dem Ausland anzunehmen. Weiter fordert er islamische Zentren müssten gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Herkunft und Verwendung der Finanzen offen zu legen und ihre Predigten in der regionalen Sprache abzuhalten.

Angst vor Verbreitung extremistischer Ansichten

«Es ist gerechtfertigt, sich Sorgen darüber zu machen, welche Botschaften die Imame in Europa verbreiten, insbesondere wenn sie nicht in der Sprache des Ortes predigen», rechtfertigte Quadri seinen Vorstoss und konkretisierte: «Man darf sich die Frage stellen, ob in den Gebetsstätten in der Schweiz die Integration propagiert wird oder extremistische Ansichten verbreitet werden.» (rp)

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