Kein «Marsch fürs Läbe» in Flüeli-Ranft?

Flüeli-Ranft OW, 4.8.17 (kath.ch) Der diesjährige «Marsch fürs Läbe» hätte in Flüeli-Ranft stattfinden sollen. Die für den öffentlichen Raum zuständigen Gemeinden Sachseln und Kerns haben dazu jedoch keine Bewilligung erteilt. Die Organisatoren haben Rekurs eingelegt.

Sylvia Stam

Der «Marsch fürs Läbe», der sich für das ungeborene Leben und damit gegen Abtreibungen engagiert, hätte laut Mitteilung vom 22. Mai von St. Niklausen oberhalb der Ranftschlucht nach Flüeli-Ranft ziehen wollen. Als Datum hatten die Lebensschützer den 17. September, den eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, vorgesehen. Die für den öffentlichen Raum zuständigen Gemeinden Kerns und Sachseln haben hierfür jedoch keine Bewilligung erteilt, wie die Organisatoren des «Marsch fürs Läbe» auf ihrer Homepage (4. August) mitteilen.

«Wir möchten am Bettag Kundgebungen verhindern, die zu Grossveranstaltungen werden», bestätigte Florian Spichtig, Vizegemeindepräsident von Sachseln, die Absage der beiden Gemeinden gegenüber kath.ch. Das Gesuch sei unter Berufung auf das Ruhetagsgesetz des Kantons abgelehnt worden. Für einen anderen Tag habe man eine allfällige Bewilligung offengelassen, eine solche sei somit nicht ausgeschlossen.

Das Flüeli soll ein Ort der Ruhe sein.

Gemäss Spichtig müsse man davon ausgehen, dass es zu einem Grossanlass kommen werde. Die Organisatoren hätten laut eigenen Angaben 11’000 Flyer verteilt, sagte Spichtig gegenüber der «Obwaldner Zeitung» (3. August). Am Bettag würden ohnehin viele Besucher erwartet, das Flüeli solle aber ein Ort der Ruhe sein. Auch die Sorge um befürchtete Störungen der Kundgebung habe im Hintergrund mitgespielt, so Spichtig gegenüber kath.ch.

Reservation ist an Bewilligung geknüpft

Gemäss den Organisatoren ist dies der Hauptgrund für die Absage: «Mit Hinweis auf zu befürchtende Störungen durch externe Gruppierungen und einen deshalb nötigen beträchtlichen Polizeiaufwand» hätten die Gemeinden die Bewilligung nicht erteilt. Sie hätten «seit längerem positive Zusagen», um die Kapelle des Klosters Bethanien in St. Niklausen (Gemeinde Kerns) und den Feierplatz in Flüeli-Ranft benutzen zu dürfen, so die Mitteilung des «Marsch fürs Läbe».

Ein Gebet, keine Kundgebung

Tatsächlich hat das Wallfahrtssekretariat in Sachseln, welches den Platz verwaltet, eine entsprechende Reservation für einen Gottesdienst auf dem Feierplatz getätigt. «Die Veranstalter hatten glaubwürdig versichert, dass es um ein Gebet und nicht um eine Kundgebung geht», sagte Doris Hellmüller, Leiterin des Wallfahrtssekretariats in Sachseln, gegenüber kath.ch. Die Organisatoren hätten gemäss Hellmüller eine kleinere Veranstaltung als in früheren Jahren angekündigt. Die Reservation für den Platz sei allerdings an die Bewilligung der zuständigen Standortgemeinden geknüpft, erklärt Hellmüller. Gleiches gelte für die Kapelle in Bethanien, die von der Gemeinschaft Chemin-Neuf verwaltet wird. Die Reservation sei nun vorderhand storniert.

Beten für einen positiven Ausgang

Die Organisatoren des «Marsch fürs Läbe» wehren sich gegen die Absage. «Da nicht wir als Veranstalter für potenzielle Störungen verantwortlich sind, hat der Verein ‹Marsch fürs Läbe› eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, einen Rekurs beim Obwaldner Regierungsrat einzureichen», heisst es auf der Homepage. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons Obwalden bestätigte den Eingang des Rekurses gegenüber kath.ch. Man könne jedoch keine Auskunft geben, wieviel Zeit die Entscheidung beanspruchen werde.

Das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf Leben

Die Abtreibungsgegner erwarten, dass die Obwaldner Regierung ihr Recht schützt, am Bettag an den besagten Orten eine Gebetsveranstaltung «für das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf Leben durchzuführen». Sie rufen in der Zwischenzeit dazu auf, «dafür zu beten, dass die Rekursantwort positiv ausfällt». Sollte die Obwaldner Regierung den Rekurs ablehnen, werde auf der Website «über alternative Gebets- und Gottesdienstmöglichkeiten am Bettag» informiert.

Derzeit keine Werbung auf der Website

Die Kantonspolizei Obwalden hat gemäss Organisatoren «unter Strafdrohung» verlangt, dass die Werbung für die Veranstaltung von der Homepage entfernt werde. Inserat und Flyer seien aus diesem Grund vorderhand nicht mehr aufgeschaltet. Christoph Fries, stellvertretender Polizeikommandant der Kantonspolizei Obwalden, präzisierte gegenüber kath.ch, dass die Polizei die Organisatoren darauf aufmerksam gemacht habe, dass sie Werbung für eine nicht-bewilligte Veranstaltung machten. Konsequenterweise sei es deshalb angezeigt diese zu stoppen. Ansonsten werde die Polizei prüfen, ob eine Amtsverfügung mit Strafandrohung und Rechtsmittel erlassen werde.

Wie gross der Polizeiaufwand konkret wäre, konnte Fries nicht in Zahlen benennen. Aufgrund der Erfahrungen anderer Kantone mit dem «Marsch fürs Läbe» müsse man aber davon ausgehen, dass dieser auch Störer anziehe. «Unabhängig von der Grösse der Veranstaltung müssen wir diese schützen. Aufgrund der aktuellen Ausgangslage gehen wir davon aus, dass unsere eigenen Kräfte dazu nicht ausreichen und wir Polizeikräfte der Nachbarkantone beiziehen müssten.»

Der Trägerverein «600 Jahre Niklaus von Flüe» nimmt zur Absage nicht Stellung. Es handle sich nicht um ein Mitmachprojekt des Trägervereins und die Veranstaltung habe keinen Bezug zum Gedenkjahr, sagte Mediensprecher Beat Hug auf Anfrage. Franz Enderli, Präsident des Trägervereins, wollte weder in dieser Funktion noch persönlich zur Absage Stellung nehmen, «weil das Verfahren bei der Regierung hängig ist», sagte er auf Anfrage. Enderli ist ebenfalls Mitglied der Obwaldner Regierung.

Die Organisatoren des «Marsch fürs Läbe» waren am Freitag für eine Nachfrage nicht erreichbar.

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