Die Handschlag-Verweigerer können nicht zu Sozialarbeit verdonnert werden und erhalten Entschädigung. Der Entscheid ist irritierend, aber korrekt. Die Versäumnisse sind anderswo zu suchen. Kommentar von Daniel Gerny
Link: https://www.nzz.ch/meinung/therwiler-handschlag-affaere-peinlich-aber-korrekt-ld.1295137
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