Peinlich – aber korrekt

Die Handschlag-Verweigerer können nicht zu Sozialarbeit verdonnert werden und erhalten Entschädigung. Der Entscheid ist irritierend, aber korrekt. Die Versäumnisse sind anderswo zu suchen. Kommentar von Daniel Gerny

Neue Zürcher Zeitung
19. Mai 2017 | 19:46