Kirche vor Gericht: Warum das Kölner Missbrauchsurteil für die Schweiz wichtig ist
Das Erzbistum Köln muss 300 000 Euro Schmerzensgeld für einen verjährten Missbrauch zahlen. Hans-Walter Wegmann ist einer der beiden Anwälte, die das Kölner Urteil erwirkt haben. Der praktizierende Katholik will Missbrauchsopfern und der Kirche helfen. Ist der Kölner Fall auf die Schweiz übertragbar?
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