Hans-Walter Wegmann: «Bei Missbrauch gibt es keinen Mengenrabatt»

Wegen Hans-Walter Wegmann (77) und Eberhard Luetjohann (85) muss das Erzbistum Köln einem Missbrauchsopfer 300’000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Anwälte haben damit einen Präzedenzfall geschaffen, der auch für die juristische Missbrauchsaufarbeitung in der Schweiz relevant ist. Das Interview.