Genugtuungsfonds für Opfer sexueller Übergriffe wird verlängert

Die Bischöfe haben die Richtlinie des Entschädigungsfonds geändert. Neu können alle staatlich anerkannten Opferhilfestellen Anträge einreichen. Die Entschädigungssumme für Opfer von Missbrauch im kirchlichen Umfeld bleibt wie bisher begrenzt.