E-Mail zeigt: Bistum Basel wusste um Meldepflicht

Das Bistum Basel wusste im August 2019: Es muss den Fall Nussbaumer nach Rom melden. Dass dieser Schritt wider besseres Wissen unterlassen wurde, wirft Fragen auf. Genau wie der Umstand, dass das Bistum keine administrative Untersuchung will. Eine Spurensuche.