Churer Gerichtsurteil: Religionsfreiheit durch “Adebar” nicht tangiert

Für das Verwaltungsgricht des Kantons Graubünden ist nicht erkennbar, inwiefern der angefochtene Entscheid die Religionsfreiheit des Bistums einschränke. Auch fehlten Belege für die Aussage, die Beratungen von “Adebar” stünden im Widerspruch zur Kirchenlehre.