Bistum Basel: Urs Brosi vermutet «Defizit an Professionalität»

Der Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi, äussert sich zum Missbrauchsfall im Bistum Basel. Die kirchenrechtliche Bestimmung, wonach “in diesen Verfahren gegen Priester nur Priester richten und nur Priester klagen dürfen”, sei ein antiquiertes Standesdenken. Um die Glaubwürdigkeit für interne Strafverfahren zurückzugewinnen, brauche es Frauen in der Voruntersuchung, im Richterkollegium und in der Funktion der klagenden Kirchenanwältin.