Bischof Kohlgraf: «Schmerzensgeldzahlungen aus Kirchensteuern nicht auszuschliessen»

Der Mainzer Erzbischof Peter Kohlgraf glaubt, dass künftig auch Kirchensteuermittel für Schmerzensgeldzahlungen an Missbrauchsopfer genutzt werden müssen. Der Hintergrund ist das Kölner Urteil in Höhe von 300.000 Euro. Ähnlich hohe Wiedergutmachungszahlungen seien künftig zu erwarten.