Pfarreirat
Der Pfarreirat unterstützt die Arbeit der Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarrei, verfolgt jedoch auch eigene Projekte. Er ist das Gremium, das alle Pfarreimitglieder vertritt. Gewählt wird der Pfarreirat durch die Pfarreiversammlung,
mit einer Amtsdauer von drei jahren. In seinem Statut heisst
über die Arbeit des Pfarreirates: |
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Statut |
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Gewählte Mitglieder (Amtsperiode 2018/21)
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Die konstituierende Sitzung findet am 13. April statt. Präsidium: |
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