Die Universität im deutschen Kiel hat einer Studentin verboten, die Lehrveranstaltungen in der muslimischen Vollverschleierung zu besuchen, da dies eine offene Kommunikation verhindere. Die Studentin wehrt sich und reklamiert, dass hier Grundrechte eingeschränkt würden.
Damit ein Gericht glaubwürdig urteilen könne, dürfe keine Person das Gesicht verschleiert haben. In Deutschland wird mit diesem Vorstoss auch eine Einschränkung der Religionsfreiheit in Kauf genommen.
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