Die katholische Kirche ahndet sexuelle Übergriffe in ihrem Umfeld unprofessionell. Darüber sind sich kirchliche Expertinnen und Experten auf dem Podium der Universität Zürich einig. «Wir wussten früher nicht, wie mit Missbrauchsmeldungen umgehen. Und wir sind heute nicht viel weiter», sagte Nicolas Betticher, Offizial am Interdiözesanen schweizerischen kirchlichen Gericht.
In der «theo Loge» sitzen und mit Begeisterung über Kirchenrecht sprechen: Das hat Adrian Loretan (64) am Donnerstag in der Paulus Akademie getan. Loretan bezeichnet den Klerikalismus als «eine Kultur des Todes». Und er sagt zum Thema Missbrauch: «Sexuellen Missbrauch gibt es dort, wo Macht unkontrolliert ist.»
Im Interview mit kath.ch äussert sich Kirchenrechtler Nicolas Betticher über das Bistum Sitten. Dieses habe einen Missbrauchstäter, der in den 1980er Jahren vor Gericht stand, vierzig Jahre im Amt gelassen. Das Bistum reagiert verschnupft und erklärt: Es habe von nichts gewusst und ein Gerichtsverfahren habe es nie gegeben. Dabei stammt die Information vom Bistum selbst.
Es braucht einen besseren Opferschutz und eine verbesserte Transparenz, sagt die Freiburger Kirchenrechtsprofessorin Astrid Kaptijn. Auch Änderungen im Kirchenrecht seien notwendig. Dies als Reaktion auf die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche der Schweiz.
Georg Bier ist Professor für Kirchenrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Interview erklärt er die «Meldepflicht» und unter welchen Bedingungen ein Bischof seines Amtes enthoben werden kann. Gläubige könnten zwar den Rücktritt eines Bischofs fordern, aber kirchenrechtlich stehen ihnen keine Mittel zur Verfügung, diesen durchzusetzen.
Die Debatte um Missbrauch in der Kirche wird sich auch auf das kirchliche Strafrecht auswirken. Das Kirchenrecht habe sich in letzter Zeit stark verändert, sagt der Experte. Gefragt seien aber auch konkrete Ausführungsbestimmungen.
Das Vertuschen von sexuellem Missbrauch durch Bischöfe soll ein Straftatbestand werden. Dies schlägt die päpstliche Kinderschutzkommission vor. Bislang fehlt ein kirchenrechtliche Instrument, um gegen Bischöfe vorzugehen, die ihre Verantwortung nicht wahrnehmen.
Laienbrüder gehören seit der Gründung der Steyler Missionare zum Alltag des Ordens. Heute übernehmen sie auch Leitungsaufgaben, was das Kirchenrecht nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Der Kirchenkrach in Bürglen weckt Erinnerungen an die Causa Röschenz im Bistum Basel. Die Parallelen scheinen offensichtlich: Ein Pfarrer fällt beim Bischof in Ungnade. Seine Gemeinde möchte in behalten. Droht ein zweiter Fall Röschenz? kath.ch hat beim St. Galler Bischofskanzler Claudius Luterbacher nachgefragt.
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