Das Bezirksgericht Zürich hat eine Journalistin von kath.ch wegen übler Nachrede verurteilt. In dem Fall geht es um grundsätzliche Fragen der Pressefreiheit. Chefredaktor Charles Martig und das Team von kath.ch stehen hinter ihrer Kollegin und finden: Presseschaffende müssen über umstrittene Haltungen von öffentlichen Personen berichten können. Ein Kommentar «in eigener Sache».
Betroffenenvertreter drängen die katholische Kirche zu höheren freiwilligen Zahlungen an Missbrauchsopfer. Damit sollen Zivilklagen unnötig werden. Unterdessen zieht sich ein solcher Prozess in Bayern in die Länge.
In Trun GR verstarb 2022 ein 25-jähriger Schweizergardist auf einer Geburtstagsparty durch einen Schuss aus einem Gewehr. Dieser löste sich plötzlich, als ein anderer Mann seine Waffe präsentierte. Nun wurde der heute 31-jährige Waffenbesitzer verurteilt.
Heute beginnt vor dem St. Galler Kantonsgericht die Verhandlung über einen ehemaligen Sektenführer und Ex-Kadermitarbeiter einer Grossbank. Dieser soll verschiedene Menschen um total 4,8 Millionen Franken geprellt haben – darunter auch eigene Familienmitglieder.
Damit ein Gericht glaubwürdig urteilen könne, dürfe keine Person das Gesicht verschleiert haben. In Deutschland wird mit diesem Vorstoss auch eine Einschränkung der Religionsfreiheit in Kauf genommen.
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