9/2003 | |
INHALT | |
Theologie |
Beinahe wöchentlich werden wir mit neuen Meldungen aus dem Gebiet der Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen und anderen lebenswissenschaftlichen Forschungsbereichen konfrontiert.
Diese Meldungen wechseln freilich oft nicht nur den Inhalt, sondern sie
sind teilweise auch widersprüchlich. Die einen betonen, dass die Forschung
auf diesem Gebiet noch weithin am Anfang steht und dass es bis zu dem Zeitpunkt,
von dem an man in den Genuss der verheissenen Möglichkeiten kommt,
noch Jahrzehnte mühsamer und kostenaufwändiger Forschungsarbeit
brauchen werde, nach denen sich freilich, wie die Schweizerische Akademie
der Medizinischen Wissenschaften urteilt, die Hoffnungen auch als Utopien
herausstellen könnten. Andere sind viel optimistischer und rechnen
mit der realistischen Möglichkeit, mit Hilfe von embryonalen Stammzellen
Zelltherapien durchführen zu können, um schwere Krankheiten wie
Diabetes, Parkinson, Alzheimer oder auch infarktgeschädigte Herzzellen
therapieren zu können. Wieder andere schränken ein, dass die heutige
Grundlagenforschung zwar solche Anwendungsmöglichkeiten im Blick hat,
dass man aber derzeit über die therapeutischen Heilungschancen kaum
verlässliche Aussagen machen kann. Denn man wisse noch viel zu wenig
über die Konsequenzen des Einführens von embryonalen Stammzellen
in geschädigte menschliche Organe. Man vermutet, dass Krebswucherungen
oder andere degenerative Veränderungen auftreten könnten. Ebenso
wenig besteht Konsens darüber, ob analoge Therapiemöglichkeiten
auch aus der Forschung mit adulten Stammzellen oder mit solchen aus dem
Nabelschnurblut von Neugeborenen gewonnenen erreicht werden können.
Angesichts dieses gegenwärtigen Standes der embryonalen Stammzellenforschung
mit ihren wechselnden und teilweise widersprüchlichen Behauptungen
befinden wir uns eigentlich noch immer in der Situation eines grossen Unwissens.
Diese Situation kann nicht erstaunen, wenn man bedenkt, dass Forschungen
in den Lebenswissenschaften vor allem drei Eigenschaften aufweisen: Sie
sind erstens unfassbar in ihrem Ausmass und ihrer Grösse; sie sind
zweitens unabsehbar in ihren Konsequenzen; und sie sind drittens immer wieder
überraschend in ihrer Zeitplanung. Von daher mag sich mit Recht die
Frage erheben, was in dieser Situation von einer ethischen Reflexion erwartet
werden kann.<1> Abgesehen davon, dass
angesichts der rasanten Entwicklungen in den Lebenswissenschaften die ethische
Reflexion immer erst nachträglich und damit spät einsetzen kann,
könnte es auch sein, dass sie viel zu spät kommt, weil erste Grenzüberschreitungen
im Blick auf das ethisch Verantwortbare in der Forschung mit logischer Konsequenz
weitere nach sich ziehen werden.<2>
Die gegenwärtige Situation weist jedenfalls unmissverständlich
in diese Richtung: Das Schweizerische Fortpflanzungsmedizingesetz hat die
In-vitro-Fertilisation unter der Bedingung zugelassen, dass Missbrauchsmöglichkeiten
zuverlässig ausgeschlossen werden müssen und dass keine überzähligen
Embryonen hergestellt werden dürfen. Doch jetzt kann man im erläuternden
Bericht zum «Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Forschung
an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen» lesen,
dass aus der Zeit vor dem In-Kraft-Treten des Fortpflanzungsmedizingesetzes
noch «etwa» 1000 so genannte überzählige Embryonen
vorhanden sind und gemäss Schätzungen jährlich «etwa»
100 neue hinzukommen. Bereits der Sachverhalt, dass in der Schweiz, in der
jedes Motorfahrrad registriert ist und in dem jede Kuh gezählt werden
kann, offensichtlich keine verlässlichen Zahlen über «überzählige»
Embryonen erhältlich sind, wiewohl das Fortpflanzungsmedizingesetz
solche verlangt, ist ein Skandal. Wegen des fehlenden Wissens darüber,
wo wie viele «überzählige» Embryonen konserviert sind,
wird man zudem urteilen müssen, dass der Schutz vor Missbrauch von
In-vitro-Fertilisationen gar nicht garantiert werden kann und dass somit
das Fortpflanzungsmedizingesetz in einem zentralen Punkt versagt hat.
Was das Fortpflanzungsmedizingesetz untersagt hat, das soll nun das neue
und vom Bundesrat bereits verabschiedete Embryonenforschungsgesetz legalisieren.
Dieses kann deshalb nicht anders verstanden werden denn als legislatorischer
Nachvollzug bereits geschaffener Tatsachen, was freilich in der Sicht der
politischen Ethik sehr problematisch ist. Es wäre viel adäquater,
wenn man daran erinnern würde, dass die so genannten überzähligen
Embryonen bisher offensichtlich unvermeidbare Produkte der In-vitro-Fertilisation
sind und dass mit ihr eine grundlegende Schwelle schon überschritten
worden ist. Denn die ethische Schieflage beginnt bereits damit, dass man
zur Erfüllung des Kinderwunsches von Eltern menschliche Embryonen herstellt.
Da aber die In-vitro-Fertilisation nur, wenn überhaupt, unter der Bedingung
ethisch gerechtfertigt werden könnte, dass zugleich für die unerlässlichen
Voraussetzungen der möglichen Weiterexistenz des Embryos Sorge getragen
wird, ergibt sich in ethischer Sicht zumindest das Postulat der Optimierung
des In-vitro-Fertilisations-Verfahrens, um die zu Tage getretenen Folgeprobleme
zu vermeiden. Von daher entbehrt es nicht eines gewissen Zynismus, wenn
jetzt gefordert wird, die Forschung mit embryonalen Stammzellen solle nur
bei den so genannt «überzähligen» Embryonen erlaubt
sein, also mit jenen Embryonen, die es nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz
gar nicht geben dürfte.
Angesichts des Eilzugstempos, mit dem das neue Embryonenforschungsgesetz
geschaffen worden ist, ist es vorauszusehen, dass es bei dieser Paradoxie
nicht bleiben wird. Denn es wird sich sehr bald herausstellen, dass
um es wiederum paradox zu formulieren zu wenig überzählige
Embryonen zur Verfügung stehen werden, um den Bedarf der Forschung
zu decken. Es wird also unwillkürlich zunächst zum Import und
dann, um den Eindruck einer intolerablen Doppelmoral zu vermeiden, zur Herstellung
von Embryonen im eigenen Land kommen, um die Forschungsvorhaben realisieren
zu können. «Überzählige» Embryonen können
zudem auch gezielt entstehen.
Als nächster Schritt wartet gewiss das therapeutische Klonen auf seine
Realisierung. Bei diesem enthält der geklonte Embryo ausschliesslich
die genetischen Anlagen des Patienten, ist also sein Klon, der als Lieferant
der begehrten Stammzellen genutzt wird. Dabei wird der Embryo allein mit
dem Zweck hergestellt, der Stammzellenproduktion geopfert zu werden, so
dass der Embryo zu einer Ware verkommt. Mit diesem Verfahren könnte
nicht nur das Problem der Knappheit an verfügbaren Embryonen gelöst
werden, sondern auch das schwierige Problem der Verträglichkeit, da
beim therapeutischen Klonen die Stammzellen aus einem mit dem Erbgut des
Patienten geklonten Embryo entnommen werden, also gleichsam «Spender»
und «Empfänger» identisch sind. Damit würde die ansonsten
befürchtete Abstossungsreaktion des Immunsystems überwunden werden
können.
Wenn aber die Technik des Klonens am Menschen einmal eingeführt ist,
wie soll dann garantiert werden, dass nicht auch die Grenze zum reproduktiven
Klonen, bei dem es um die Herstellung einer genetischen Kopie eines bereits
lebenden Menschen und damit um Menschenzüchtung geht, niedergerissen
wird? Die Grenze zwischen der Erforschung von neuen therapeutischen Möglichkeiten
zur gentechnologischen Manipulation des menschlichen Lebens ist jedenfalls
fliessend. Dies zeigt auf anderem Gebiet auch die Präimplantationsdiagnostik,
die von vorneherein auf Selektion von menschlichem Leben zielt, vor allem
behindertes Leben prinzipiell ausschliessen will und damit die Gefahr verschärft,
«nicht nur nach den Schwächen zu fahnden, sondern nach den Schwachen»<3>.
Mit der staatlichen Zulassung der Forschung mit embryonalen Stammzellen
wird also faktisch eine irreversible biomedizinische und gentechnologische
Automatik in Bewegung gebracht, die notwendigerweise die Überschreitung
der nächsten Grenzen des ethisch Verantwortbaren provoziert. Einen
solchen «Dammbruch» zu behaupten, ist nicht ethischer Alarmismus,
sondern realistische Wahrnehmung der Logik der Forschung selbst. Dies zeigt
unter anderem die Stellungnahme der von der Industrie getragenen Stiftung
Gen Suisse, die nicht nur das neue Embryonenforschungsgesetz bejaht, sondern
bereits die Aufhebung des Verbotes des therapeutischen Klonens und der Herstellung
von Embryonen zu Forschungszwecken fordert.<4>
Es ist deshalb sehr zu bedauern, dass der Forschungsrat des Nationalfonds
einem Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen an der Universität
Genf bereits zugestimmt hat. Er hat damit einen Präzedenzfall geschaffen,
wiewohl die juristische Diskussion noch offen ist und wiewohl die ethische
Auseinandersetzung in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit noch nicht
wirklich stattgefunden hat.<5> Ebenso
ist zu bedauern, dass nur ein «Entwurf zu einem Bundesgesetz über
die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen»
ausgearbeitet und verabschiedet worden ist. Es wäre sachgerechter und
zukunftsträchtiger gewesen, wenn zumindest ein Gesetz zur Forschung
mit menschlichen adulten und embryonalen Stammzellen geschaffen würde.
Denn nur auf diesem Wege könnte bereits in der Gesetzgebung angemessen
berücksichtigt werden, dass die Forschung mit adulten Stammzellen die
ethisch richtigere Alternative zur inakzeptablen Forschung mit embryonalen
Stammzellen darstellt.
Die ethische Reflexion steht damit erneut vor der Frage nach der Grenze
des ethisch Verantwortbaren. Ist diese Grenze mit der Forschung mit embryonalen
Stammzellen bereits überschritten? Das entscheidende ethische Problem
besteht darin, dass die Herstellung von und die Forschung mit embryonalen
Stammzellen die Zerstörung von Embryonen im Blastocsystenstadium voraussetzt.
Deshalb sollte man konsequent von Forschung mit und nicht an menschlichen
Embryonen und embryonalen Stammzellen reden. Denn das «an» suggeriert
das unbeschädigte Fortleben derjenigen Embryonen, «an»
denen geforscht wird, während sie dabei tatsächlich zerstört
und damit im buchstäblichen Sinn zu fremden Zwecken verbraucht werden.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist jedenfalls ein Unterfall der
verbrauchenden Forschung mit Embryonen und sollte ehrlicherweise auch so
bezeichnet werden.
Für die ethische Bewertung der Forschung mit embryonalen Stammzellen
kann dies nur bedeuten: Ein solches Forschungsvorhaben verfolgt zwar durchaus
berechtigte und anerkennenswerte Ziele wie die Erkundung von neuen Heilungsmöglichkeiten
bei bisher unheilbaren Krankheiten und die dadurch ermöglichte Hilfeleistung
für kranke Menschen. Auf der Ebene der dazu erforderlichen Mittel lässt
es sich ethisch aber nicht rechtfertigen. Denn diese Mittel beinhalten eine
deutlich erkennbare Vernutzung menschlichen Lebens. Da der menschliche Embryo
in einer ethisch verantwortbaren Rechtsordnung hinsichtlich dessen, was
die dem Menschsein als solchem geschuldeten Rechte angeht, dem gleichen
Schutz wie alle Menschen untersteht, greift die Forschung mit Embryonen
und embryonalen Stammzellen in die unveräusserlichen menschlichen Rechte
ein, um anderen Menschen helfen zu können. Die Vernichtung von Embryonen
im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung führt deshalb «zwangsläufig
zu jener ausschliesslichen und vollständigen Instrumentalisierung,
die nach Kants berühmter Selbstzweckformel mit der Würde des Menschen
unvereinbar ist»<6>.
Damit stellt sich einmal mehr die Frage, wer ein Embryo ist und wann
individuelles menschliches Leben beginnt. Christliche Ethik geht davon aus,
dass vom Zeitpunkt der Befruchtung, also der Vereinigung von Ei- und Samenzelle
an menschliches Leben gegeben ist, das sich fortan kontinuierlich weiterentwickelt.
Bei diesem zweifellos sichersten, da am Grundsatz «in dubio
pro vita» orientierten Ausgangspunkt der ethischen Reflexion
handelt es sich nicht bloss um eine offene Weltanschauungsfrage, bei der
man mit genügend Toleranz durchaus verschiedener Meinung sein kann.
Sie ist aber auch nicht einfach eine Glaubensfrage, wie jene gerne unterstellen,
die im Postulat eines konsequenten Lebensschutzes von Anfang an und in dem
daraus sich ergebenden «Humanismus ab ovo» eine nur «katholische
Position» sehen wollen. Die Annahme der christlichen Ethik, dass menschliches
Leben mit der Befruchtung beginnt, entspricht vielmehr auch dem derzeitigen
Wissensstand der modernen Entwicklungsbiologie. Denn als Ergebnis der embryologischen
Betrachtung der menschlichen Ontogenese kann man mit dem Freiburger Anatomen
und Embryologen Günter Rager festhalten, dass «der Embryo von
der Befruchtung an menschliches Leben darstellt und die Möglichkeit
besitzt, dieses menschliche Leben voll zu entfalten, wenn ihm die dafür
nötigen Umgebungsbedingungen gegeben werden»<7>.
Die moderne Entwicklungsbiologie begründet diese Annahme damit, dass
mit der Konstitution des neuen Genoms, die durch die Verschmelzung von Ei-
und Samenzelle erfolgt, das vollständige Entwicklungspotential des
neuen Menschen gegeben ist. Von diesem Zeitpunkt an trägt der Embryo
alle unverwechselbaren Anlagen in sich, die er in einem kontinuierlichen
Prozess ohne relevante Zäsuren entfalten wird, freilich unter der Voraussetzung,
dass er die dazu notwendige Unterstützung erhält und nicht durch
gewaltsame Einwirkung von aussen an der Realisierung seines Entwicklungspotentials
gehindert wird, wie dies bei der Forschung mit Embryonen eindeutig der Fall
ist. Wenn die Entwicklung des menschlichen Lebens im Sinne einer humanspezifischen
Entwicklung verläuft, dann handelt es sich in jedem Stadium der Entwicklung
um einen menschlichen Embryo; und dann lässt sich in diesem Entwicklungsprozess
keine Zäsur ausmachen, über die man urteilen könnte, es entstehe
hier etwas völlig Neues ausgenommen den einzigen qualitativen
Sprung am Beginn der gesamten Ontogenese, nämlich die Konstitution
des neuen Genoms als Abschluss des ganzen Befruchtungsgeschehens.
Alle anderen Festsetzungen des Beginns menschlichen Lebens an einem bestimmten
Punkt in der embryonalen Entwicklung beruhen letztlich auf Willkür.<8> Dies gilt für die Nidation, die
Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter, um den 14.
Tag der Schwangerschaft herum, oder die Kortifikation als Beginn der Gehirnbildung
in der 5. Woche, oder die Geburt oder gar einige Wochen nach der Geburt,
wie der australische Ethiker Peter Singer postuliert. Da nämlich mit
dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle bereits alle genetischen
Anlagen vorliegen, aus denen sich ein spezifischer Mensch entwickeln wird,
hat Erich Blechschmidt mit Recht immer betont, dass der Mensch nicht allererst
zum Menschen wird, sondern von allem Anfang an Mensch ist.
Auf diese Erkenntnisse der modernen Entwicklungsbiologie kann sich die These
einer nicht von Anfang an gegebenen, sondern erst graduell einsetzenden
Schutzwürdigkeit des embryonalen Lebens nicht abstützen. Diese
These wird zwar heute gerne vertreten, um die Forschung mit Embryonen zu
legitimieren oder zumindest deren ethische Fragwürdigkeit zu relativieren.
Diese These hat aber keinen Anhalt an der heutigen Kenntnis von der biologischen
Entwicklung des menschlichen Lebens. Sie ist vielmehr als Rückfall
zu aristotelisch-scholastischen Beseelungstheorien im mittelalterlichen
Denken zu beurteilen, von denen sich aber bereits die menschenrechtliche
Tradition der Aufklärung abgesetzt hat.<9>
Oder sie ist als Neuauflage des biogenetischen Grundgesetzes von Ernst Haeckel
zu verstehen, demgemäss der menschliche Embryo in seiner ontogenetischen
Entwicklung die Stadien der allgemeinen, phylogenetischen Menschwerdung
wiederholt und gleichsam die Evolution in einem neunmonatigen Zeitraffer
rekapituliert, so dass die Embryonalentwicklung aus zu Beginn infrahumanen
Vorstufen voranschreitet und irgendwann das Stadium der Menschwerdung erreicht.
Dieser Spekulation, von der die Wissenschaft im 19. Jahrhundert fasziniert
gewesen ist, ist aber mit den Erkenntnissen der modernen Genetik, vor allem
mit der Entdeckung der DNS und des Vorgangs ihrer Rekombination bei der
Befruchtung, der Boden entzogen worden. Der Freiburger Moraltheologe Eberhard
Schockenhoff hat deshalb mit Recht geurteilt: «Nicht die Anerkennung
der Menschenwürde schon am Ursprung des individuellen Lebens, sondern
das Festhalten an der überholten Zellhaufen-Theorie verrät einen
vorwissenschaftlichen Glauben im Sinne des blossen Meinens, das nach Kant
die unterste Stufe der menschlichen Erkenntnisgewissheit darstellt.»<10>
Im Einklang mit der modernen Entwicklungsbiologie muss demgegenüber
christliche Ethik daran festhalten, dass der menschliche Embryo von Anfang
an festgelegt ist, und zwar einerseits artspezifisch als Mensch und andererseits
individualspezifisch als dieser Mensch, und dass seine weitere Entwicklung
keine Zäsuren aufweist, die im Blick auf dieses grundlegende Charakteristikum
des individuellen Menschseins von Bedeutung sind. Solche Zäsuren sind
höchstens als «Parameter der Reifungsvorgänge»<11>, nicht aber als reales Durchschreiten
von verschiedenen Entwicklungsstufen zu verstehen. Wenn dies der ethische
Status des menschlichen Embryos ist, dann steht menschliches Leben von Anfang
an im Schutzbereich der Menschenwürde, die die Achtung des Daseins
um seiner selbst willen gebietet.<12>
Dies bedeutet für das Leben menschlicher Embryonen, dass sie auch in
ihrer Frühphase einer Güterabwägung entzogen bleiben müssen.
Eine Abwägung des Lebens als des fundamentalsten Rechtsgutes ist ohnehin
nur dort verantwortbar, wo Leben gegen Leben steht, nicht hingegen mit beliebigen
anderen Rechts- oder Verfassungsgütern, auch nicht mit der Freiheit
der Forschung. Selbst der Rechtsanspruch kranker Menschen auf die Nutzung
aller denkbaren Heilungsmöglichkeiten, der auch die Erforschung und
Nutzung neuer Therapieverfahren einschliesst, muss dort seine Grenze finden,
wo seine Durchsetzung die Vernichtung fremden Lebens erfordern würde.
Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen ist folglich als medizinisch-technische
Vernutzung von menschlichem Leben in einem sehr frühen Stadium zu wissenschaftlichen
Zielen und damit als Instrumentalisierung menschlichen Lebens zu fremdnützigen
Zwecken zu beurteilen. Hier handelt es sich in der Tat um den klassischen
Fall einer Verzweckung menschlichen Lebens. Da menschliche Embryonen zu
wissenschaftlichen Forschungszwecken verbraucht werden, droht das menschliche
Leben letztlich zum technischen «Ersatzteillager» degradiert
zu werden, wie die deutschen Bischöfe in ihrem Hirtenwort zu Fragen
der Gentechnik und Biomedizin mit Recht betont haben.<13>
Hier liegt der Grund, weshalb wir in der Schweiz kein «Bundesgesetz
über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen
Stammzellen» wie das vorliegende brauchen. Was wir vielmehr nötig
haben, ist ein Gesetz zum wirksamen Schutz des embryonalen Lebens. Dabei
geht es nicht um ein sprachkosmetisches Problem und schon gar nicht um Wortklauberei.
Denn während ein Embryonen-Forschungs-Gesetz die auch verbrauchende
Embryonenforschung prinzipiell erlaubt und lediglich einschränkende
Bedingungen auflistet, würde ein Embryonen-Schutz-Gesetz die Grundintention
des Gesetzgebers zum Ausdruck bringen, dass die Menschenwürde des embryonalen
Lebens prinzipiell respektiert und geschützt werden muss.
Sollen aber nicht doch wenigstens die bei den In-vitro-Fertilisations-Verfahren
überzähligen Embryonen für die Forschung mit embryonalen
Stammzellen verwendet werden dürfen? Auf diese Frage ist zunächst
an das früher Gesagte zu erinnern, dass in erster Linie diese Verfahren
so verbessert werden müssen, dass sie ihre Ziele ohne die Inkaufnahme
später verwaister Embryonen erreichen können. Bereits vor Jahren
ist es jedenfalls englischen Forschern gelungen, unbefruchtete Eizellen
auf dem Weg der Kryokonkonservierung aufzubewahren, so dass jeweils nur
der Embryo erzeugt werden kann, der der Frau unmittelbar implantiert wird.
Doch mit diesem wichtigen Hinweis ist die Frage noch nicht beantwortet,
was mit den bereits vorhandenen verwaisten Embryonen geschehen soll.
Diesbezüglich wird betont, dass es doch gute Gründe gibt, die
überzähligen Embryonen zu Forschungszweken nutzen zu dürfen,
da ihre individuelle Weiterexistenz ohnehin ungesichert ist. Diese Behauptung
wird zumeist mit dem weiteren utilitaristischen Argument unterstützt,
dass die offensichtliche Unvermeidbarkeit des Todes die Art und Weise seiner
Herbeiführung gegenstandslos oder zumindst nebensächlich macht.
Denn wenn der Tod ohnehin gewiss sei, sei es auch in ethischer Sicht irrelevant,
auf welche Art und Weise er eintritt. Dieses auch aus den gegenwärtigen
Euthanasiedebatten bekannte Argument übersieht freilich, dass die Tatsache
der Unabwendbarkeit des Todes den menschlichen Embryo gerade nicht zum Recht-
und Würde-losen Objekt der Nutzungsinteressen der Forschung degradieren
darf. Vielmehr bleibt auch der todgeweihte menschliche Embryo bis zum vorhersehbaren
Ende seines Lebens Träger moralischer Rechte, weil er als selbstzweckliches
Mitglied der ethischen Menschengemeinschaft geachtet werden muss. Da dem
Recht auf ungestörtes Sterben dabei eine besondere Bedeutung zukommt,
muss die ethisch adäquate Art des Umgangs mit dem todgeweihten Embryo
darin bestehen, dass er sterben gelassen wird, und nicht darin, dass er
für Forschungsvorhaben instrumentalisiert wird.
Es bleibt also dabei, dass mit dem neuen Embryonenforschungsgesetz die
Grenze ethischer Verantwortbarkeit so überschritten ist wie seinerzeit
Cäsar den Rubikon überschritten hat. Aus ethischer Sicht muss
deshalb dieser Entwurf insgesamt zurückgewiesen werden.<14>
Dieses Urteil drängt sich erst recht auf, wenn man die weiteren Gefahren
und Probleme bedenkt, die die Embryonen- und Stammzellenforschung mit sich
bringt:
An erster Stelle sind die gefährlichen Auswirkungen auf Verständnis
und Praxis des medizinischen Handelns zu nennen. Denn der Verbrauch von
menschlichen Embryonen widerspricht elementaren Anliegen der medizinischen
Ethik, vor allem dem Prinzip, menschlichem Leben keinen Schaden zuzufügen,
oder positiv gewendet: menschliches Leben immer nur als Zweck und niemals
als Mittel für andere Zwecke zu gebrauchen.
Hinzu kommt als weitere Gefahr, dass Embryonen- und Stammzellenforschung
das Machbarkeitsdenken im Gesundheitswesen noch weiter verstärkt.<15> Diese Machbarkeitseuphorie (ver-)führt
erfahrungsgemäss zu einer weiteren Verfestigung eines biologistisch
reduzierten Menschenbildes und zu einer voranschreitenden Versachlichung
des menschlichen Lebens. Die Sprache, die in diesen Forschungsgebieten oft
verwendet wird, ist erschreckend und alarmierend zugleich, wenn im Blick
auf menschliche Embryonen in einer oft erstaunlich unbefangenen Weise von
«Material», von «Zellhaufen» oder vom «Rohstoff
Embryo» die Rede ist. Solche Rede ist verräterisch. Sie verrät
vor allem, dass Forscher und Politiker so oft das Staunen über das
Wunder des menschlichen Lebens hinter sich gelassen haben. Dabei geben doch
gerade die modernen Erkenntnisse der Humangenetik und der Embryologie Anlass
genug, darüber zu staunen, «was für eine fast unglaubliche
Fügung es ist, dass ein ursprünglicher Keim, kaum grösser
als ein Punkt am Satzende, zu einem so faszinierenden Menschen heranwächst»<16>.
Die grossen Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, werden wir jedenfalls
nur bestehen, wenn wir das Wunder des menschlichen Lebens und des Lebens
überhaupt nicht weiterhin für selbstverständlich betrachten
und behandeln, sondern neu zu staunen beginnen.<17>
Die griechischen Philosophen sahen mit Recht den Anfang des Denkens im Staunen.
Sollte es etwa der Wissenschaft heute verboten sein, bei allen objektiven
Forschungsbemühungen auch einmal zu staunen? Hätte dann aber der
Philosoph Martin Heidegger nicht doch recht, wenn er provozierend behauptete,
dass die Wissenschaft nicht denkt?<18>
Nicht zu vernachlässigen sind schliesslich die sozialethischen Auswirkungen
der Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen. Es ist voraussehbar,
dass dieser Forschungszweig grosse finanzielle Mittel verschlingen und,
brauchbare Resultate vorausgesetzt, zu einer Beschleunigung der Kostenspirale
im Gesundheitswesen führen wird. Damit aber ergeben sich schwerwiegende
Fragen der sozialen Gerechtigkeit:
Diese Frage stellt sich erstens in einer globalen Perspektive. Wenn man
bedenkt, dass weltweit jede zehnte Sekunde ein Kind unter fünf Jahren
stirbt, also drei Millionen Kinder jährlich, weil sie keinen Zugang
zu hinreichend sauberem Trinkwasser haben, und dass Millionen von Menschen
an leicht behandelbaren Krankheiten sterben, weil es für sie keine
Gesundheitsleistungen gibt, dann muss die Frage erlaubt sein: Darf man angesichts
dieses grossen Elends und der erschreckenden sozialen Ungerechtigkeit in
der Welt so viel Geld in die Stammzellen- und Embryonenforschung stecken,
die nur sehr unsichere Erfolgsaussichten hat und von der, wenn sie Erfolg
hat, nur Menschen in den reichsten Industrienationen profitieren werden?
Dieselbe Frage stellt sich zweitens auch in einer nationalen Perspektive
im Blick auf unser Gesundheitswesen: Darf man so viele Mittel in eine ganz
spezifische Art von biomedizinischer Spitzenforschung investieren, die der
in der Schweiz gewiss notwendigeren Entwicklung vor allem der Palliativmedizin
nicht mehr zur Verfügung stehen werden?<19>
Bereits aufgrund der Entwicklung der Altersstruktur unserer Bevölkerung
wird aber die Kranken- und Alterspflege immer wichtiger werden. In ethischer
Sicht bemisst sich ein medizinischer Fortschritt jedenfalls daran, wie vielen
Menschen mit neuen Behandlungsmöglichkeiten wirklich geholfen werden
kann. Deshalb gibt es gewiss wichtigere und auch wirksamere Wege des medizinischen
Fortschritts als die Embryonen- und Stammzellenforschung.
Wenn der Staat oder die Privatwirtschaft trotzdem in diese Forschung investieren
wollen, dann legt es sich in ethischer Sicht nahe, jene Forschungsbereiche
zu berücksichtigen und zu bevorzugen, die nicht mit derart gravierenden
ethischen Problemen belastet sind wie die Forschung mit embryonalen Stammzellen.
Dies wäre der Fall bei der Forschung an adulten Stammzellen, von der
neuere Forschungsberichte gezeigt haben, dass in verschiedenen menschlichen
Geweben wie im Rückenmark, im Gehirn, im Mesenchyn verschiedener Organe
und im Blut der Nabelschnur pluripotente Stammzellen enthalten sind, von
denen man sich viel versprechende Therapien bei etwelchen Pathologien erhoffen
kann. Gegen die Forschung an adulten Stammzellen ist zudem aus ethischer
Sicht, abgesehen von den genannten sozialethischen Auswirkungen, nichts
einzuwenden im Unterschied zur Forschung mit embryonalen Stammzellen,
über die ethisch geurteilt werden muss, dass jeder Eingriff, der nicht
zum Wohl des Embryos geschieht, dessen Recht auf eigenes Leben vielmehr
in schwerwiegender Weise verletzt, ein «unerlaubter Akt» ist
und dass kein noch so gut gemeinter Zweck einen Eingriff in und die Verwendung
von embryonalen Stammzellen rechtfertigen kann. Denn «ein guter Zweck
macht eine in sich schlechte Tat nicht gut»<20>.
In derselben Stossrichtung hat sich in verdankenswerter Weise auch der
Deutsche Bundespräsident Johannes Rau geäussert. In seiner denkwürdigen
Rede in Berlin im Mai 2001 hat er öffentlich erklärt, dass es
sich bei der Überzeugung der Kirche von der Unantastbarkeit des menschlichen
Lebens von der Empfängnis bis zum Tod nicht um eine «blosse kirchliche
Sondermoral» handle und dass man kein gläubiger Christ sein müsse,
um zu erspüren, dass bestimmte Vorhaben der Bio- und Gentechnik im
Widerspruch zu grundlegenden Wertvorstellungen vom menschlichen Leben stehen:
«Wer einmal anfängt, menschliches Leben zu instrumentalisieren,
wer anfängt, zwischen lebenswert und lebensunwert zu unterscheiden,
der ist auf einer Bahn ohne Halt. Die Erinnerung daran ist ein immerwährender
Appell: Nichts darf über die Würde des einzelnen Menschen gestellt
werden.»<21>
Mit dem Vorhaben der Forschung mit menschlichen Embryonen und embryonalen
Stammzellen stehen wir in der Tat, wie Wolfgang Huber, der Bischof der Evangelischen
Kirche in Berlin-Brandenburg mit Recht betont, vor einem bioethischen Rubikon.<22> Wenn wir ihn überschreiten, steht
uns gewiss die Erfahrung von Goethes Zauberlehrling ins Haus: «Die
Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr los.» Wenn wir hingegen
an der menschenrechtlichen Tradition der europäischen Aufklärung,
der christliche Ethik sich auch heute verpflichtet weiss, festhalten, dann
legt es sich nahe, diesen Rubikon nicht zu überschreiten und auf Forschung
mit Embryonen und embryonalen Stammzellen zu verzichten. Dies ist aber ein
Verzicht «im Namen des Lebens»<23>
und in längerfristiger Sicht um des Menschen willen.<24> Denn die Selbstbegrenzung im biomedizinischen
und gentechnologischen Umgang mit dem Beginn des menschlichen Lebens wird
sich als der lebensdienlichere und menschenfreundlichere Weg herausstellen.
Wiewohl solche bioethische Askese vernünftig einsichtig gemacht werden
kann, und auch wenn man mit dem Luzerner Theologischen Ethiker Hans J. Münk
wird urteilen müssen, dass es angesichts der heutigen Forschungslage
«für eine Empfehlung des Grundsatzes Ðprincipiis obstað
wohl schon zu spät sein dürfte»<25>,
wird stets deutlicher, dass eine solche Askese ohne letzte Verankerung in
der Transzendenz Gottes wohl kaum genügend Energie zur Realisierung
haben wird. Deshalb wird es stets unaufschiebbarer, die menschenrechtliche
Tradition der Aufklärung mit der christlichen Überzeugung von
der Gottebenbildlichkeit des Menschen zu unterstützen und verbindlich
zu präzisieren.<26> Demgemäss
schenkt Gott bereits dem ungeborenen Leben An-Sehen und Würde, wie
es der wunderschöne Psalm 139 zum Ausdruck bringt: «Deine Augen
sahen, wie ich entstand, in Deinem Buch war schon alles verzeichnet; meine
Tage waren schon gebildet, als noch keiner von ihnen da war» (V 16).
Diese Bekenntnisaussage behält auch im Licht der modernen Erkenntnisse
der Genetik und der Entwicklungsbiologie ihre ganze Kraft. Deshalb wird
letztlich allein die religiös-christliche Begründung der unbedingten
Würde, die dem Menschen von Gott zugesprochen ist, noch in der Lage
sein, eine «ethische Sperre gegenüber aller Reduzierung des Menschen
auf ein Mittel zum Zweck, und sei es ein noch so guter Zweck» zu errichten<27>, weil letztlich nur sie dem ethischen
Argument der Menschenwürde einen verbindlichen Charakter zu geben vermag.
1 Vgl. J. Fischer, Konfliktfelder des Lebens. Theologische Studien zur Bioethik, Göttingen 1998; A. Holderegger/D. Müller/B. Sitter- Liver/M. Zimmermann-Acklin (Hrsg.), Theologie und biomedizinische Ethik. Grundlagen und Konkretionen, Freiburg/Schweiz Freiburg i.Br. 2002; J. Huber, Geheimakte Leben. Wie die Biomedizin unser Leben und unsere Weltsicht verändert, Frankfurt a.M. 2000; J. Hübner,
Die neue Verantwortung für das Leben. Ethik im Zeitalter von Gentechnologie und Umweltkrise, München 1986; C. Kaminsky, Embryonen, Ethik und Verantwortung, Tübingen 1998; W. Korff/L. Beck/P. Mikat (Hrsg.), Lexikon der Bioethik, Gütersloh 2000; D. Mieth, Die Diktatur der Gene. Biotechnik zwischen Machbarkeit und Menschenwürde Freiburg i.Br. 2001; Ders., Was wollen wir können? Ethik im Zeitalter der Biotechnik, Freiburg i.Br. 2002; B. Nacke/St. Ernst (Hrsg.), Das Ungeteiltsein des Menschen. Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik, Mainz 2002; E. Schockenhoff, Ethik des Lebens. Ein theologischer Grundriss, Mainz 1993; H. von Schubert, Evangelische Ethik und Biotechnologie, Frankfurt a.M./New York 1991.2 Vgl. Communio. Internationale Katholische Zeitschrift 31 (2002) Heft 6: Zur bioethischen Debatte.
3 F. Kamphaus, Von Designer-Babies und Gotteskindern. Gedanken zu Gentechnik und pränataler Diagnostik, in: B. Nacke/St. Ernst (Hrsg.), Das Ungeteiltsein des Menschen. Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik, Mainz 2002, 222230, zit. 226.
4 Vgl. Neue Zürcher Zeitung vom 31. Juli 2002, Seite 11: Debatte über therapeutisches Klonen. Gen Suisse begrüsst Stammzellengesetz und will weiter.
5 Vgl. Neue Zürcher Zeitung vom 29./30. September 2001, Seite 16.
6 E. Schockenhoff, Die Ethik des Heilens und die Menschenwürde. Moralische Argumente für und wider die embryonale Stammzellenforschung, in: Zeitschrift für medizinische Ethik 47 (2001) 235257, zit. 237.
7 G. Rager, Menschsein zwischen Lebensanfang und Lebensende. Grundzüge einer medizinischen Anthropologie, in: Ders./L. Honnefelder (Hrsg.), Ärztliches Urteilen und Handeln. Zur Grundlegung einer medizinischen Ethik, Frankfurt a.M. 1994, 53103, zit. 82. Vgl. auch G. Rager (Hrsg.), Beginn, Personalität und Würde des Menschen, Freiburg i.Br./München 1997.
8 Vgl. St. Ernst, Stammzellenforschung und Embryonenschutz. Überlegungen zur angemessenen Diskursebene aus theologisch-ethischer Sicht, in: Stimmen der Zeit 126 (2001) 579590.
9 Vgl. K. Kardinal Lehmann, Vom Anfang des Menschseins. Zur Grundlage in der heutigen bioethischen Diskussion, in: B. Nacke/St. Ernst (Hrsg.), Das Ungeteiltsein des Menschen. Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik, Mainz 2002, 216221.
10 E. Schockenhoff, Die Ethik des Heilens und die Menschenwürde. Moralische Argumente für und wider die embryonale Stammzellenforschung, in: Zeitschrift für medizinische Ethik 47 (2001) 235257, zit. 239.
11 G. Rager, Menschsein zwischen Lebensanfang und Lebensende. Grundzüge einer medizinischen Anthroplogie, in: Ders./L. Honnefelder (Hrsg.), Ärztliches Urteilen und Handeln. Zur Grundlegung einer medizinischen Ethik, Frankfurt a.M. 1994, 53103, zit. 86.
12 Vgl. A Holderegger, Ethische Probleme in der Stammzellforschung, in: A. Holderegger/D. Müller/B. Sitter- Liver/M. Zimmermann-Acklin (Hrsg.), Theologie und biomedizinische Ethik, Freiburg/Schweiz Freiburg i.Br. 2002, 250267.
13 Die deutschen Bischöfe, Der Mensch: sein eigener Schöpfer? Zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin, Bonn 2001, 10.
14 Vgl. die Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz vom 11. Juli 2002 im Rahmen des Vernehmlassungverfahrens für den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (Embryonenforschungsgesetz, EFG).
15 Vgl. Iustitia et Pax (Hrsg.), Machbares Leben? Ethik in der Medizin, Zürich 1998, bes. Kapitel I.
16 K. Kardinal Lehmann, Die Rede vom «Material» oder «Zellhaufen» ist verräterisch. Über das Recht, ein Mensch zu sein: Zur Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme, in: Die Tagespost vom 29. September 2001, Seiten 1617. Kardinal Lehmann bezieht sich dabei vor allem auf H. Zankl, Von der Keimzelle zum Individuum. Biologie der Schwangerschaft, München 2001.
17 Vgl. S. Gebran, Biotechnik und Genforschung aus orthodoxer Sicht: Plädoyer für eine spirituelle Bioethik, in: Ökumenische Rundschau 51 (2002) 294314.
18 Vgl. M. Heidegger, Was heisst denken?, Tübingen 1954.
19 Vgl. Die Würde des sterbenden Menschen. Pastoralschreiben der Schweizer Bischöfe zur Frage der Sterbehilfe und der Sterbebegleitung, Freiburg/Schweiz 2002.
20 Pontificia Academia Pro Vita, Erklärung über die Herstellung sowie die wissenschaftliche und therapeutische Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen, Città del Vaticano 2000, 15.
21 J. Rau, Wird alles gut? Für einen Fortschritt nach menschlichem Mass, in: S. Graumann (Hrsg.), Die Genkontroverse. Grundpositionen, Freiburg i.Br. 2001, 1429, zit. 26.
22 W. Huber, Der gemachte Mensch. Christlicher Glaube und Biotechnik, Berlin 2002.
23 K. Lehmann, Mut zum Umdenken. Klare Positionen in schwieriger Zeit, Freiburg i.Br. 2002, 68.
24 Vgl. Leben am Oberrhein. Gemeinsames Hirtenwort der Bischöfe von Freiburg, Strasbourg und Basel zu biomedizinischen und gentechnischen Herausforderungen, 2002.
25 H. J. Münk, Genügt ein Forschungsethos? Überlegungen zur Forschungs-Verantwortung angesichts neuer biowissenschaftlicher Entwicklungen, in: Communio. Internationale Katholische Zeitschrift 31 (2002) 498512, zit. 509.
26 Vgl. W. Pannenberg, Christliche Wurzeln des Gedankens der Menschenwürde, in: Ders., Beiträge zur Systematischen Theologie. Band 2: Natur und Mensch und die Zukunft der Schöpfung, Göttingen 2000, 191201.
27 H. Bedford-Strohm, Auf dem Weg zum vollkommenen Menschen? Ökumenische Urteilsbildung und ethische Reflexion, in: Ökumenische Rundschau 51 (2002) 275293, zit. 287.