13/2003 | |
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Spitalseelsorge |
Im Kanton Waadt ist die Evangelisch-reformierte Waadtländer Kirche
(Eglise Evangélique Réformée Vaudoise [EERV]) bis heute
die offizielle Kirche des Kantons; ihre Pfarrer und Pfarrerinnen sind Staatsbeamte
und werden vom Staat besoldet. Die Ordination findet in der Kathedrale in
Lausanne statt. Innerhalb dieser Zeremonie leistet jeder und jede neu Ordinierte
den Eid auf die Staatsverfassung.
Nächstens wird eine neue verfassungsmässige Ordnung in Kraft treten.
Die römisch-katholische Kirche (Eglise Catholique Romaine [ECR]) wird
als offizielle Kirche anerkannt werden, die jüdische Gemeinschaft als
Organismus von öffentlicher Bedeutung (Organisme d'Utilité Publique).
Andere Religionsgemeinschaften könnten nach und nach öffentlich
anerkannt werden.
In diesem Kontext steht die Seelsorge am Centre Hospitalier Universitaire
Vaudois (CHUV): Seit etwas mehr als zehn Jahren erlebte sie eine bedeutsame
Entwicklung. Dieser Prozess wurde von der Spitaldirektion sehr gefördert.
Sie wollte die Seelsorge herausholen aus dem Schatten, in dem sie eingeschlossen
war durch einen gewissen Antiklerikalismus einerseits und durch mangelnde
professionelle Ausbildung der Seelsorger anderseits. Die Spitalleitung anerkannte
die spirituelle Dimension als integrierten Bestandteil der menschlichen
Person; daher wünschte sie, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger voll
eingebunden würden in das therapeutische Geschehen des Universitätsspitals.
Die Direktion stellte selbst Seelsorgerinnen und Seelsorger an und förderte
ihre Ausbildung, indem sie den Anstoss gab zur Schaffung eines Ausbildungszentrums
für Klinische Seelsorgeausbildung (CPT) am CHUV.
Das Seelsorgeteam am CHUV umfasst heute 15 Personen: Pfarrerinnen, Pfarrer,
Priester, Diakone und Laien der EERV, der ECR und der Assemblées
Evangéliques de Suisse Romande (AESR). Einige werden vom Kanton über
das Budget der EERV besoldet, andere von der katholischen Kirche, einer
von der AESR, andere schliesslich über das Spitalbudget, unter diesen
auch eine Teilzeitsekretärin.
Seit einem Jahr ist die Seelsorge konsequent ökumenisch strukturiert,
in ihrer pastoralen Tätigkeit und in ihrer Organisation. Das heisst,
jede Seelsorgerin und jeder Seelsorger ist zuständig für einen
Sektor des Spitals. Sie/Er begegnet dort den Menschen zunächst unabhängig
von ihrer Konfession oder Religion und sucht, auf die spirituellen Bedürfnisse
von Patienten und Angehörigen einzugehen. Wenn es sich als nötig
erweist, wird ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin der Konfession oder
Religion des Patienten beigezogen. Diese Praxis stützt sich auf die
Unterscheidung der Begriffe spirituell, religiös und pastoral, wie
es Ph. Smith und D. Bellmare dargelegt haben.<1>
Die Seelsorge wird geleitet durch den Seelsorgerat (Conseil d'Aumônerie),
in dem neben allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern reformierte und katholische
Laien aus den Reihen des Spitalpersonals Einsitz haben. Den Vorsitz des
Rates hat ein Mitglied der Spitaldirektion, zurzeit die Leiterin des Pflegedienstes
als Präsidentin ad interim. Der Seelsorgerat trifft alle wichtigen
Entscheide, die die Seelsorge betreffen. Das Büro des Seelsorgerates
umfasst die Präsidentin und die Vizepräsidentin, die Präsidentin
und die Vizepräsidentin des Seelsorgekolloquiums (Colloque des Aumôniers).
Das Kolloquium hat die Funktion der Exekutive der Seelsorge. Da die Seelsorgerinnen
und Seelsorger an den Sonntagen Gottesdienste ihrer Konfession halten, haben
sie daneben auch ihre eine eigene unabhängige konfessionelle Organisation.
Die Kirchenleitungen der evangelischen und der katholischen Kirche sind
im Seelsorgerat vertreten. Die Delegierten achten sorgfältig auf dessen
Beschlüsse. Jede der beiden Kirchen hat zusätzlich auf Kantonsebene
einen Rat, der sich mit der Seelsorge im Gesundheitswesen befasst; Delegierte
dieser beider Gremien Ordinierte und Laien haben ebenfalls Einsitz
im Seelsorgerat am CHUV.
Diese recht komplexe Organisation macht die Führungsaufgabe schwierig.
Wer trägt schliesslich die Verantwortung für die Seelsorge im
CHUV? Die Spitaldirektion, die einzelnen Kirchen, der Heilige Geist? Die
Antwort variiert je nach der Wichtigkeit der Themen, der Empfindlichkeiten,
die mitspielen, und den Möglichkeiten, die den einen oder den andern
zur Verfügung stehen.
Die Anstellung eines neuen Seelsorgers kann diese Situation gut illustrieren:
Die Spitaldirektion wünscht, dass Ausbildung und Kompetenz der Kandidaten
und Kandidatinnen dem entsprechen, was die Arbeit im Spital ihrer Ansicht
nach heute erfordert. Einige Kirchen wünschen, die Stellen nach ihren
Möglichkeiten mit den Seelsorgern zu besetzen, die zur Verfügung
stehen und die im Spital arbeiten wollen. Andere wiederum wünschen
vor allem, dass der Heilige Geist Menschen beruft und ihnen die dafür
nötigen Fähigkeiten gibt.
So entsprechen die Seelsorgenden, die vom CHUV selbst besoldet werden, bestimmten
Ausbildungskriterien, andere der Inspiration des Heiligen Geistes, wieder
andere den Möglichkeiten des zur Verfügung stehenden kirchlichen
Personals. So kann man sich leicht vorstellen, wie unterschiedlich die einzelnen
Personen in diesem grossen Team arbeiten und welch verschiedene Einflüsse
da im Spiel sind.
Das derzeitige Team sucht die Schwierigkeiten zu vermindern, indem es immer
klarer die Rahmenbedingungen formuliert, in denen es arbeitet. Es sucht
so, mehr Sicherheit zu gewinnen und die Fähigkeit zu verbessern, in
der Komplexität seiner Zusammensetzung zu bestehen. Zugleich sucht
es auch, die Flexibilität zu bewahren, die es braucht, um den gemeinsamen
Dienst an Patienten und Angehörigen zu leisten in Zusammenarbeit mit
den Pflegeteams.
1 Phyllis Smith, Daniel Bellemare, Spiritualité, Accompagnement pastoral et religion: le besoin de les distinguer clairement, in: Journal of Palliative Care (1988/2) p. 8688.