13/2003

INHALT

Spitalseelsorge

Die Seelsorge am Centre Hospitalier Universitaire Vaudois

von Cosette Odier

 

Im Kanton Waadt ist die Evangelisch-reformierte Waadtländer Kirche (Eglise Evangélique Réformée Vaudoise [EERV]) bis heute die offizielle Kirche des Kantons; ihre Pfarrer und Pfarrerinnen sind Staatsbeamte und werden vom Staat besoldet. Die Ordination findet in der Kathedrale in Lausanne statt. Innerhalb dieser Zeremonie leistet jeder und jede neu Ordinierte den Eid auf die Staatsverfassung.
Nächstens wird eine neue verfassungsmässige Ordnung in Kraft treten. Die römisch-katholische Kirche (Eglise Catholique Romaine [ECR]) wird als offizielle Kirche anerkannt werden, die jüdische Gemeinschaft als Organismus von öffentlicher Bedeutung (Organisme d'Utilité Publique). Andere Religionsgemeinschaften könnten nach und nach öffentlich anerkannt werden.
In diesem Kontext steht die Seelsorge am Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV): Seit etwas mehr als zehn Jahren erlebte sie eine bedeutsame Entwicklung. Dieser Prozess wurde von der Spitaldirektion sehr gefördert. Sie wollte die Seelsorge herausholen aus dem Schatten, in dem sie eingeschlossen war durch einen gewissen Antiklerikalismus einerseits und durch mangelnde professionelle Ausbildung der Seelsorger anderseits. Die Spitalleitung anerkannte die spirituelle Dimension als integrierten Bestandteil der menschlichen Person; daher wünschte sie, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger voll eingebunden würden in das therapeutische Geschehen des Universitätsspitals. Die Direktion stellte selbst Seelsorgerinnen und Seelsorger an und förderte ihre Ausbildung, indem sie den Anstoss gab zur Schaffung eines Ausbildungszentrums für Klinische Seelsorgeausbildung (CPT) am CHUV.
Das Seelsorgeteam am CHUV umfasst heute 15 Personen: Pfarrerinnen, Pfarrer, Priester, Diakone und Laien der EERV, der ECR und der Assemblées Evangéliques de Suisse Romande (AESR). Einige werden vom Kanton über das Budget der EERV besoldet, andere von der katholischen Kirche, einer von der AESR, andere schliesslich über das Spitalbudget, unter diesen auch eine Teilzeitsekretärin.
Seit einem Jahr ist die Seelsorge konsequent ökumenisch strukturiert, in ihrer pastoralen Tätigkeit und in ihrer Organisation. Das heisst, jede Seelsorgerin und jeder Seelsorger ist zuständig für einen Sektor des Spitals. Sie/Er begegnet dort den Menschen zunächst unabhängig von ihrer Konfession oder Religion und sucht, auf die spirituellen Bedürfnisse von Patienten und Angehörigen einzugehen. Wenn es sich als nötig erweist, wird ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin der Konfession oder Religion des Patienten beigezogen. Diese Praxis stützt sich auf die Unterscheidung der Begriffe spirituell, religiös und pastoral, wie es Ph. Smith und D. Bellmare dargelegt haben.<1>

Organisation und Organigramm

Die Seelsorge wird geleitet durch den Seelsorgerat (Conseil d'Aumônerie), in dem neben allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern reformierte und katholische Laien aus den Reihen des Spitalpersonals Einsitz haben. Den Vorsitz des Rates hat ein Mitglied der Spitaldirektion, zurzeit die Leiterin des Pflegedienstes als Präsidentin ad interim. Der Seelsorgerat trifft alle wichtigen Entscheide, die die Seelsorge betreffen. Das Büro des Seelsorgerates umfasst die Präsidentin und die Vizepräsidentin, die Präsidentin und die Vizepräsidentin des Seelsorgekolloquiums (Colloque des Aumôniers). Das Kolloquium hat die Funktion der Exekutive der Seelsorge. Da die Seelsorgerinnen und Seelsorger an den Sonntagen Gottesdienste ihrer Konfession halten, haben sie daneben auch ihre eine eigene unabhängige konfessionelle Organisation.
Die Kirchenleitungen der evangelischen und der katholischen Kirche sind im Seelsorgerat vertreten. Die Delegierten achten sorgfältig auf dessen Beschlüsse. Jede der beiden Kirchen hat zusätzlich auf Kantonsebene einen Rat, der sich mit der Seelsorge im Gesundheitswesen befasst; Delegierte dieser beider Gremien ­ Ordinierte und Laien ­ haben ebenfalls Einsitz im Seelsorgerat am CHUV.

Schwierigkeiten und Perspektiven

Diese recht komplexe Organisation macht die Führungsaufgabe schwierig. Wer trägt schliesslich die Verantwortung für die Seelsorge im CHUV? Die Spitaldirektion, die einzelnen Kirchen, der Heilige Geist? Die Antwort variiert je nach der Wichtigkeit der Themen, der Empfindlichkeiten, die mitspielen, und den Möglichkeiten, die den einen oder den andern zur Verfügung stehen.
Die Anstellung eines neuen Seelsorgers kann diese Situation gut illustrieren: Die Spitaldirektion wünscht, dass Ausbildung und Kompetenz der Kandidaten und Kandidatinnen dem entsprechen, was die Arbeit im Spital ihrer Ansicht nach heute erfordert. Einige Kirchen wünschen, die Stellen nach ihren Möglichkeiten mit den Seelsorgern zu besetzen, die zur Verfügung stehen und die im Spital arbeiten wollen. Andere wiederum wünschen vor allem, dass der Heilige Geist Menschen beruft und ihnen die dafür nötigen Fähigkeiten gibt.
So entsprechen die Seelsorgenden, die vom CHUV selbst besoldet werden, bestimmten Ausbildungskriterien, andere der Inspiration des Heiligen Geistes, wieder andere den Möglichkeiten des zur Verfügung stehenden kirchlichen Personals. So kann man sich leicht vorstellen, wie unterschiedlich die einzelnen Personen in diesem grossen Team arbeiten und welch verschiedene Einflüsse da im Spiel sind.
Das derzeitige Team sucht die Schwierigkeiten zu vermindern, indem es immer klarer die Rahmenbedingungen formuliert, in denen es arbeitet. Es sucht so, mehr Sicherheit zu gewinnen und die Fähigkeit zu verbessern, in der Komplexität seiner Zusammensetzung zu bestehen. Zugleich sucht es auch, die Flexibilität zu bewahren, die es braucht, um den gemeinsamen Dienst an Patienten und Angehörigen zu leisten in Zusammenarbeit mit den Pflegeteams.


Anmerkung

1 Phyllis Smith, Daniel Bellemare, Spiritualité, Accompagnement pastoral et religion: le besoin de les distinguer clairement, in: Journal of Palliative Care (1988/2) p. 86­88.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003