4/2003 | |
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Spitalseelsorge |
Wenn ich mir erlaube, mich an dieser Stelle zur Spitalseelsorge zu äussern, dann ist es, weil ich als Pflegewissenschafterin in einem Universitätsspital zwischen den Aufgaben der Pflegenden und denjenigen der Spitalseelsorger/-seelsorgerinnen gewisse Parallelen und einen gemeinsamen Kern erkenne: Ihr Fokus ist das Leben und das Leiden, das heisst der Mensch mit seinen durch Krankheit, Krisen, Behinderung oder durch den Sterbeprozess bedingten gesundheitlichen Bedürfnissen und Problemen mit all ihren diesseitigen und transzendenten Facetten. Die Krankenpflege hat den Auftrag, zur Heilung, zur Verbesserung der Lebensqualität oder Linderung von Leid beizutragen und Betroffene darin zu unterstützen, damit sowie mit Behandlung und Pflege konstruktiv umzugehen und sie auf eine ihnen entsprechende Art zu bewältigen. Gute Pflege beinhaltet Seelsorge, und gute Seelsorge trägt zur Wirksamkeit der Pflege bei. Ich möchte die Fragen zur organisatorischen Positionierung der Spitalseelsorge sowie zur Berechtigung ihres Zuganges zu «sensiblen» Daten über Patienten aus dieser Erfahrung heraus angehen.
Die professionelle Krankenpflege geht davon aus, dass sie ohne sachdienliche
Daten über und besonders von Patientinnen und Patienten nicht wirksam
arbeiten kann. Diese beinhalten einerseits auf bestimmten Verfahren beruhende
objektive Informationen über ihren Krankheitsverlauf und über
ihren medizinischen, das heisst körperlich-seelischen Zustand, über
ihre soziale Situation oder den Kontext, in denen sie sich befinden, sowie
über die Behandlungen, denen sie sich unterziehen müssen. Anderseits
informieren sich die zuständigen Pflegepersonen über die körperliche
und seelisch-geistigen Befindlichkeit ihrer Patientinnen und Patienten,
also darüber, wie sie ihre Situation erleben und interpretieren und
welche Ressourcen sie dazu beiziehen. Die Erfassung der pflegerischen Situation
jedes Kranken bedingt also sowohl Methoden, die erlauben, die medizinisch-pflegerischen
Diagnosen so exakt als möglich zu stellen, als auch ein offenes Gespräch,
um festzustellen, wie ein Kranker seine Situation erlebt. Dieses in der
Regel auf vorhandene medizinische Vorinformationen abgestützte systematische
pflegerische Erstgespräch beinhaltet folgende Gesichtspunkte: den Grund
der Hospitalisation, die krankheits- oder krisenbedingten Einschränkungen
der Aktivitäten des täglichen Lebens, die konkrete Pflegebedürftigkeit,
die Bedeutung der gegenwärtigen Situation für die Betroffenen,
ihr Umgang damit sowie die Bedeutung der Situation für Angehörige
oder für die Arbeits- und Lebenssituation. Je nach dem werden diese
Gesprächspunkte unterschiedlich gewichtet und konkretisiert. Bei einem
verunfallten, auf der Notfallstation liegenden ausländischen Bauarbeiter
gibt es andere Prioritäten als bei einer berufstätigen Mutter,
die an Krebs erkrankt ist, oder als bei einem drogenabhängigen Jungen.
Je nach dem folgen dem Erstgespräch weitere.
Dieser informationsgestützte pflegerische Ansatz verleiht grundsätzlich
der subjektiven Verfasstheit der Patienten gleich viel Gewicht wie den objektiven
Befunden der Vertreter/Vertreterinnen verschiedener Gesundheitsberufe (d.h.
Ärzten, Pflegenden, Physiotherapeutinnen, Sozialarbeiterinnen, Psychologen
usw.), die mit den Patienten arbeiten. Er gesteht den Kranken zu, dass sie
am besten wissen, wie es ihnen geht, währenddem die Angehörigen
des multidisziplinären Teams aufgrund ihrer Ausbildung die von ihnen
erhobenen objektiven Daten (Laborwerte, Röntgenbilder, Blutdruck usw.)
am besten beurteilen können. Diese Pflegeauffassung gewichtet also
die «Expertise» der Betroffenen und diejenige der Behandelnden
gleichwertig.
Es versteht sich von selbst, dass diese Pflegegespräche gezielter und
ertragreicher geführt werden können, wenn sie auf möglichst
solider, exakter und reflektierter Vorinformation wie zum Beispiel den Angaben
eines einweisenden Arztes, einer Krankengeschichte oder auf einem Sozialrapport
beruhen. Gleichzeitig erspart die Vorinformation den Patienten, dass sie
jeder Berufsgruppe, die mit ihnen arbeitet, immer wieder dasselbe erzählen
müssen. Die Information der Pflegenden bildet die Grundlage ihrer Interventionen
und somit des pflegerischen Erfolges. Je spezifischer und richtiger die
Information, desto besser die Wirkung der Pflege.
Die professionelle Grundlage, die dieses Vorgehen der Angehörigen eines
multidisziplinären Teams im Spital rechtfertigt, ist, dass die Erhebung
von Daten nur im Zusammenhang mit einem berufsspezifischen Auftrag und innerhalb
einer verbindlichen beruflichen Beziehung zu einem Patienten erlaubt ist.
Es dürfen also nur berufsrelevante Informationen erhoben werden. Ferner
ist jede mit Patienten beschäftigte Person an einen berufsethischen
Codex gebunden, der ihr vorschreibt, wie sie mit solchen Informationen umgehen
muss (Berufsgeheimnis). Das beschriebene Erheben von Daten über Patienten
durch Pflegende die Pflegeanamnese ist eine professionelle Handlung,
die einem definierten pflege-therapeutischen Auftrag und einer definierten
berufsethischen Haltung entspricht. Ohne die oben geschilderte Information
kann dieser Auftrag nicht befriedigend ausgeführt werden. Die institutionelle
Grundlage dieses Ansatzes besteht in der Forderung jeder Spitalleitung nach
einer qualitativ hoch stehenden und ökonomisch vertretbaren Pflege.
Diese hat ihre Berechtigung innerhalb des gesellschaftlichen Auftrages des
Pflegeberufes und der einzelnen Pflegenden, aufgrund ihrer Ausbildung pflegebedürftigen
Menschen beizustehen.
Die Kehrseite dieser Medaille ist, dass sich Patienten auf die Kompetenz
und den aktuellen Informationsstand der Pflegenden und aller Angehörigen
eines multidisziplinären Teams verlassen können müssen. Sie
haben ein Recht darauf, von Personen gepflegt, behandelt und beraten zu
werden, die über ihre gesundheitliche Situation therapeutisch relevante
Informationen haben. Sie haben auch Anspruch darauf (nicht aber die Pflicht),
sich am pflegediagnostischen Prozess zu beteiligen und die über sie
existierenden Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen.
Die aktive Beteiligung der Betroffenen am Informationsprozess ist umso wichtiger,
als sich Zustände und Befindlichkeiten im Laufe des Pflege- und Behandlungsprozesses
verändern: Ihr Hauptmerkmahl ist also ihre meist nur situative Gültigkeit.
Die Spitalseelsorger gehören wie die anderen oben genannten
Vertreterinnen der Gesundheitsberufe zu den multidisziplinären
Behandlungs- und Betreuungsteams jedes modernen Spitals. Ihre Zugehörigkeit
beruht auf der im heutigen Gesundheitswesen zum Allgemeingut gewordenen
ganzheitlichen Auffassung vom Menschen. Auch wenn die Seelsorge wie
beispielsweise die Physiotherapie nicht in jedem Fall gefragt oder
notwendig ist, steht grundsätzlich das gegenseitige Zusammenwirken
von Körperlichem und Seelisch-Geistigem beim Menschen ausser Frage.
Es versteht sich deshalb von selbst, dass die Pflege von Seelischem und
Körperlichem zur Pflege und Behandlung jedes Leidens gehört. Ob
die Pflege des Seelischen aus pflegerischer, psychologischer, theologischer
oder psychiatrischer Sicht erfolgt, immer beruht sie auf derselben Grundinformation:
dem Zustand und der Verfasstheit des kranken oder leidenden Menschen. Aus
dieser Auffassung heraus erwarten Pflegende also von den Spitalseelsorgern,
dass sie im Rahmen ihres theologischen Auftrages zur Betreuung von Patienten,
die nach ihnen verlangen oder die möglicherweise ihrer bedürfen,
beitragen. Daraus ergibt sich, dass der Spitalseelsorger denselben Anspruch
auf und Zugang zu den Daten haben muss, wie alle anderen Angehörigen
eines multidisziplinären Teams.
Aufgrund verschiedener gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Entwicklungen
ergeben sich heute im Spital zahlreiche Situationen, in denen Pflegende
dankbar sind, wenn die Spitalseelsorger nicht nur den Patienten, sondern
auch ihnen selbst zur Verfügung stehen. Tendenziell sind viele heute
hospitalisierte Menschen schwerer krank, in schwierigeren sozialen oder
wirtschaftlichen Situationen als noch vor einigen Jahren (Asylanten, Arbeitslose,
alte und junge Menschen ohne intakte familiäre Einbettung). Sie werden
oft mit komplexeren oder aggressiveren Behandlungen konfrontiert als noch
vor einiger Zeit (z.B. Spitzenmedizin im Greisenalter, Multiorgantransplantationen
usw.), und die heute in der Regel kürzere Aufenthaltsdauer der Patienten
im Spital verdichtet das Geschehen zusätzlich. Dies bedeutet, dass
auch die Pflegenden mit vielen Grenzsituationen konfrontiert werden und
weniger Zeit haben, sich damit auf geistig-produktive Weise auseinander
zu setzen. Meist fehlen die theoretischen Grundlagen, um die Probleme zu
strukturieren, oder Deutungsrahmen, in welche sie eingeordnet werden könnten.
Auch wenn die Psychologie heute in vielen multidisziplinären Teams
einen viel selbstverständlicheren Platz einnimmt als die Seelsorge,
bietet sie keine Hilfe in Sinnfragen. Oft werfen Situationen von Kranken
ethische oder religiöse Fragen auf, die nicht beantwortet werden können.
Die unumgängliche Auseinandersetzung mit solchen erfordert die professionelle
Hilfe eines Seelsorgers, der mit der die Probleme auslösenden Situation
der Patienten vertraut ist. Aus dieser Aufgabenstellung der Spitalseelsorger
ergibt sich nicht nur die Selbstverständlichkeit, dass sie denselben
Zugang hat zu Patientendaten wie alle anderen Berufsgruppen.
Vielmehr wäre wünschenswert und ist notwendig, dass der Seelsorger
zu einem interdisziplinären Team oder wenigstens zu einer Klinik oder
einem Spital gehört. Als lediglich im Spital ein- und ausgehender «Funktionär
einer Kirche» gewinnt er kaum das Vertrauen, das notwendig ist, um
zur Beratung in schwierigen Situationen beigezogen zu werden. Zudem sind
die wenigsten Pflegenden regelmässige Kirchgängerinnen und haben
teilweise Mühe, einen unbeschwerten Zugang zu einem Seelsorger zu finden.
Ein solcher wäre jedoch im Interesse vieler Kranker wichtig.
Schliesslich sind die Zeiten vorbei, in denen religiöse und spirituelle
Fragen lediglich vereinzelt und gebunden an individuelle Patientensituationen
vorkommen. Es gibt kaum ein Grossspital, in dem sich nicht mindestens eine
Ethikkommission mit übergeordneten ethischen Fragen der Forschung am
Menschen, der Behandlung oder der Pflege befassen müsste. In diesen
Gremien nehmen die Seelsorger einen wichtigen Platz ein, vorausgesetzt sie
sind vertraut mit den konkreten Einzelheiten der zur Diskussion stehenden
Fragen. Dabei geht es nicht darum, dass sie Antworten geben, sondern dass
sie als Theologen für Werte einstehen, die vielen anderen auch heilig
sind, die sie jedoch nicht artikulieren können oder für die sie
unter dem sozialen Druck ausschliesslich weltlich ausgerichteter Leistungsteams
nicht einzustehen wagen: Es geht dabei etwa um Werte wie die Unversehrtheit
jedes einzelnen Menschen, um Solidarität mit allen Leidenden und Kranken,
auch mit jenen, die unkooperativ und schwierig erscheinen, um die Unterstützung
jener Kranken, die auf Gott und andere Instanzen mehr vertrauen als auf
die Medizin und die Ärzte, um das Recht zu «unvernünftigen»
Entscheidungen, den Anspruch alter Menschen, sich selbst zu bleiben, sich
Zeit zu nehmen für lebenswichtige Entscheidungen und schliesslich,
auf medizinische Interventionen zu verzichten.
Aus der Sicht der Krankenpflege soll die Spitalseelsorge bedürfnisorientiert
arbeiten. Der transzendente Kern ihrer Aufgabe, die Auseinandersetzung mit
den Mysterien des Lebens und Leidens und mit Sinnfragen verhindert nicht,
dass sie sich die Prinzipien systematischer Problemlösung zu eigen
macht. Deren erster Schritt ist das Sammeln sachbezogener Daten. Sie schützt
sich damit vor dem Vorwurf der Banalität, des «frommen Sprüche
Klopfens» oder der Irrelevanz. Systematisches Vorgehen erscheint auch
im Zusammenhang mit interreligiösen Fragen, die sich in einer multikulturellen
Gesellschaft stellen, besonders wichtig. Es ist bekannt, dass positive Formen
von Religion Heilungsverläufe günstig beeinflussen, auch wenn
im Einzelfall nicht nachvollzogen werden kann, auf welche Zellen der liebe
Gott einwirkt. Empirische Untersuchungen zeigen auch, dass der Seelsorger
nicht primär als wissende Autorität der Institution Kirche gefragt
ist. Hingegen soll er sich als Mitmensch mit einer spezifischen auf Transzendentes
ausgerichteten Bildung, als «Sounding Board» zur Verfügung
stellen. Viele Kranken wollen ihm ihre Situation und ihre Gedanken darlegen
können. Sie erwarten, dass er auf sie reagiert, dass er ihnen hilft,
religiöse Fragen zu strukturieren, Probleme zu portionieren und in
gewisse Deutungsrahmen einzuordnen, damit der Umgang mit ihnen leichter
wird. Der Seelsorger soll situationsspezifisch und kontextgebunden eintreten
auf konkrete Fragen konkreter Personen. Deshalb muss er deren Umstände
kennen. Angesichts der zunehmenden Privatisierung und Individualisierung
des Religiösen, der Synkretismen und des religiösen Eklektizismus
kommen die «klassischen» religiösen Leidensdeutungen kaum
in idealtypischer Weise vor.
Die Forderung nach der Begründung der Präsenz der Seelsorger wie
auch anderer Berufsgruppen im Spital ist berechtigt. Die Frage nach der
Zutrittsberechtigung verschiedener Personen zu «sensiblen» Daten
ebenfalls. Sie hängen zusammen. Will man, dass die Seelsorge wirksam
ist, muss man sie durch eine eindeutige Position und Kompetenz innerhalb
des Spitals entsprechend ausstatten. Ohne definierte Position und ohne Daten
im Trüben fischend kann Seelsorge nicht hilfreich und wirksam
sein.
Siliva Käppeli ist Pflegewissenschafterin im Universitätsspital Zürich.
«Herzstück einer Begleitung in der letzten Lebensphase ist eine gute Beziehung zwischen den Freiwilligen und den Schwerkranken oder Sterbenden und ihren Angehörigen», sagt Regina Bayer-Birri. Als Leiterin der neuen Fachstelle der Caritas St. Gallen möchte sie sich besonders für die Gestaltung dieser Beziehungen einsetzen; so unterstützt und fördert sie seit dem 1. Dezember 2002 das freiwillige Engagement für Schwerkranke und Sterbende. Regina Bayer-Birri ist Erwachsenenbildnerin und Psychologin und bringt Erfahrungen in der Begleitung von Selbsthilfegruppen mit.