16-17/2003 | |
INHALT | |
Kirche in der Schweiz |
Der Regionaldekan ist der vom Bischof beauftragte Leiter einer Bistumsregion.
Als solcher vertritt er im Rahmen seines Auftrages den Bischof in der Bistumsregion
und die Bistumsregion in der Bistumsleitung sowie gegenüber den staatskirch(enrecht)lichen
und staatlichen Behörden.
So beschreibt nicht nur das Statut für die Bistumsregionen von 1998,
sondern bereits das vorgängige Statut die Aufgabe des Regionaldekans
einer Bistumsregion im Bistum Basel. Diese einheitliche Beschreibung wird
in der Praxis allerdings sehr unterschiedlich umgesetzt. Darin spiegelt
sich die Vielfalt schweizerischer kirchlicher und staatskirchenrechtlicher
Verhältnisse, die zugleich bereichernd und schwerfällig sind.
Es ist richtig, die 1976 eingeführte Regionalisierung weiterzuführen
Die heutige Regionalisierung des Bistums Basel hat sich seit 1976 nicht
wesentlich verändert. Die praktischen Erfahrungen, welche die Beauftragen
in den Regionaldekanaten und die Regionaldekane gemacht haben, führen
uns gemeinsam und einhellig zur Überzeugung, es sei völlig richtig,
die Regionalisierung des Bistums Basel weiterzuführen.
Dieser Bericht will unsere Erfahrungen allgemein zugänglich machen
und unsere Sicht zum Projekt der Grossräumigen Regionalisierung des
Bistums Basel einbringen.
Die Regionaldekanate sind strukturell sehr unterschiedlich konzipiert.
Bis anhin gibt es weder von der Regionaldekanenkonferenz (RDK) noch von
den staatskirchenrechtlichen Gremien gemeinsam getroffene Überlegungen,
wie viele Stellenprozente in den einzelnen Regionen im Vergleich mit den
anderen Regionen gesprochen werden müssten. Die massiven Unterschiede
in den Anstellungsprozenten erlauben es den einen Regionaldekanen, sich
viel mehr in die verschiedenen Aufgaben einzubringen als andere. Es ist
ein Unterschied, ob ein Regionaldekanat für 80000 Gläubige 70
Stellenprozente oder für 200000 Gläubige 100 Stellenprozente zur
Verfügung hat.
Die Zerrissenheit gilt vor allem für die Regionaldekane, die auch noch
als Pfarrer tätig sind. Diese Anstellungsbedingungen wirken sich vor
allem auch für die konkrete Mitarbeit an Projekten auf der Bistumsebene
aus, insofern die betreffenden Regionaldekane kaum Zeit haben, um sich in
diesem Bereich zu engagieren. Eine Bistumsregion hat dies erkannt, die Stellenprozente
erhöht und besetzte das Regionalleitungsteam mit einer Theologin und
einem Priester.
Die Unterschiede in den Pensen der Regionaldekanate und die Doppelbelastung
der Regionaldekane, die noch ein Pfarramt versehen, erschwert die Möglichkeit,
dass die Regionaldekane unter sich eine intensive Zusammenarbeit pflegen.
Ein Regionaldekan, der diese Tätigkeit nebenamtlich ausübt, muss
die wesentlichen Akzente in seinem Hauptamt, der Pfarrei, setzen.
Hinzu kommt die Frage, ob die Vertretung in der RDK nicht der Grösse
der Region entsprechen müsste. Vergleicht man zum Beispiel die Bistumsregion
Luzern mit der Bistumsregion Basel-Stadt, so müsste die Bistumsregion
Luzern mit einer wesentlich grösseren Delegation in der Regionaldekanenkonferenz
vertreten sein. Von daher ist es richtig, wenn in der grossräumigen
Regionalisierung einheitlichere Regionen bzw. einheitlichere Leitungsteams
vorgeschlagen werden.
Die RDK wird erweiterte Bistumsleitung genannt. Sie setzt sich zusammen
aus dem Bischofsrat und den Regionaldekanen. Die Anzahl der Personen dieses
Gremiums ist zu hoch. Oft kommen zu einzelnen Traktanden noch Referenten/Referentinnen
und Experten/Expertinnen dazu. Dadurch wird die Schwerfälligkeit dieses
Beratungsgremiums zusätzlich erhöht. Umgekehrt proportional zur
Grösse der RDK steht die zur Verfügung stehende Zeit. Verschiedene
Gründe schränken die Sitzungsdauer auf den Zeitraum von 8.30 bis
16.15 Uhr ein. Nach Abzug der Gebetszeit und der Mittagspause bleiben für
Beratungen sechs Stunden. Die RDK tritt durchschnittlich einmal im Monat
zusammen. Die Juli- und August-Sitzung werden zu einer zweitägigen
RDK zusammengezogen. Im Dezember findet keine Sitzung statt. Dieser Sitzungsrhythmus
zieht die zu behandelnden Traktanden zu sehr in die Länge und erschwert
es, in ein vertagtes Thema wieder einzusteigen. Diese Feststellung der Regionaldekane
taucht wie ein Refrain über Jahre in den Protokollen der RDK auf. Wie
sollen angesichts dieser Ausgangslage wichtige seelsorgerliche Fragen von
den Regionaldekanen so mitberaten werden, dass «Beratung» und
die Doppelfunktion des Regionaldekans, den Bischof in den Regionen und die
Regionen in der Bistumsleitung zu vertreten, nicht nur blosse Worthülsen
bleiben?
Noch schwerwiegender ist allerdings eine strukturelle Verdoppelung: Der
Bischofsrat, das unmittelbare Beratungsgremium des Bischofs und der Weihbischöfe,
tagt durchschnittlich einmal pro Woche. Selbstverständlich stehen dabei
seelsorgerliche Fragen der ganzen Diözese an, das heisst auch Fragen,
welche die Bistumsregionen bzw. die Regionaldekane betreffen. Wenn der Bischofsrat
nicht zuletzt von den Regionaldekanen oft unter Druck gesetzt wird, dieses
oder jenes Traktandum müsse dringlich einer Lösung zugeführt
werden, so muss der Bischofsrat das entweder ohne die Regionaldekane machen,
die Fragen unzulässig lange vertagen oder aber die Traktanden vorentscheiden
und in der RDK ein zweites Mal behandeln. Die jetzige Struktur zwang den
Bischofsrat immer wieder, Vorgaben zu machen, ohne die Betroffenen zu beteiligen.
Alle erwähnten Vorgehensweisen haben wechselseitig zu Frustrationen
geführt, weil sie auf der Sachebene uneffizient sind und die nötige
Transparenz erschweren.
Die grossräumige Regionalisierung dient dazu, die durch die vorliegende
Analyse aufgezeigten Probleme zu lösen.
Einerseits verringert sich die Anzahl dieses Beratungsgremiums erheblich, und andererseits erhöht sich der Sitzungsrhythmus. Die Verbindung von der Bistumsleitung zur Region und umgekehrt ist kürzer. Ausserdem ist durch die geplante Zweiervertretung der drei Grossregionen im Bischofsrat nicht nur ein gleichrangiges Gewicht der Regionen, sondern auch eine Vertretung von Frauen und Männern, die nicht Priester sind, im Bischofsrat ermöglicht.
Die Regionaldekane arbeiten seit 1976 grossmehrheitlich als Einzelpersonen.
In einzelnen Bistumsregionen wurde im Laufe der Zeit allerdings eine Mitarbeiterin
bzw. ein Mitarbeiter des Regionaldekans angestellt. Diese Massnahme geht
in erster Linie darauf zurück, dass der betreffende Regionaldekan seine
Aufgabe mit dem Amt als Pfarrer verbinden und mit einer zweiten Person wahrnehmen
wollte.
Das in der grossräumigen Regionalisierung angestrebte Leitungsteam
ist schon mehrere Jahre in gewissen Bistumsregionen verwirklicht. Die damit
gemachten Erfahrungen haben den anderen Regionaldekanen deutlich vor Augen
geführt, dass sie in ihrer Tätigkeit bis anhin in vielfacher Hinsicht
noch allein sind. Gegenüber dem Bischofsrat, den Pfarreien, den pastoralen
und staatskirchenrechtlichen Gremien, welche in Teams und Gruppen zusammenarbeiten,
ist der Regionaldekan bis anhin in einer Leitungsfunktion, die von Amtes
wegen keine Teamarbeit vorsieht.
Strukturell bedeutet das, dass der Regionaldekan in sich verschiedenste
Rollen übernehmen muss, die sich zum Teil massiv widersprechen. Schwerwiegend
ist das vor allem dort, wo sich in der Tätigkeit des Regionaldekans
das Forum internum und das Forum externum überschneiden. Vor allem
im personellen Bereich kommt der Regionaldekan in innere Konflikte, die
sein Handeln erschweren. Wie soll sich ein Regionaldekan verhalten, wenn
ihm ein Seelsorger im Forum internum persönliche Dinge anvertraut,
von denen der Regionaldekan im Forum externum, also beim Wechsel von einer
zur anderen Stelle, nicht Gebrauch machen darf, obwohl das die Berufsausübung
betrifft? Wenn ein Pfarrer, der von Amtes wegen Mitglied eines staatskirchenrechtlichen
Gremiums ist (Kirchenrat, Kirchenpflege, Kirchenvorsteherschaft...) und
eben mit diesem Gremium einen Konflikt hat, wie soll sich ein Regionaldekan
der ebenfalls Mitglied eines staatskirchenrechtlichen Gremiums ist, dann
verhalten? Wenn der betreffende Pfarrer den Regionaldekan als seinen kirchlichen
Vorgesetzten in diesem Fall angeht, ist der Regionaldekan als Mitglied des
staatskirchenrechtlichen Gremiums befangen. Lehnt er aber das Gehör
des Pfarrers als kirchlicher Vorgesetzter ab, so wird der Regionaldekan
seinem Auftrag nicht gerecht. Paradox wird die Rollenkonfusion dort, wo
der Regionaldekan zugleich Dekan und Pfarrer ist.
Wenn Rollenkonfusionen letztlich nie völlig zu vermeiden sind, so kann
immerhin eine Reduktion überlegt werden. Aus diesem Blickwinkel ist
das Regionalleitungsteam in der geplanten grossräumigen Regionalisierung
durchaus eine hilfreiche Möglichkeit. Die Zusammensetzung des betreffenden
Teams kann die in Personalunion mit einem Regionaldekan verbundenen Rollen
auf verschiedene Personen aufteilen. Zudem kann das Regionalleitungsteam
so zusammengestellt werden, dass damit auch die sehr verschiedenen Fachkompetenzen,
die heute wie selbstverständlich in einer einzigen Person vorausgesetzt
werden, entsprechend gesucht werden. Innerhalb eines Leitungsteams gibt
es noch stärker als bisher die Möglichkeit, wiederum Frauen und
Männer einzusetzen, die nicht ordiniert sind.
Schon eingangs wurde die grosse Vielfalt der heutigen Bistumsregionen erwähnt. Ohne Zweifel sind in diesem bunten Garten des Bistums in den letzten Jahren bemerkenswerte pastorale Initiativen gewachsen und gross geworden. Diese Fülle entspricht gleichen Erfahrungen in den Pfarreien des Bistums Basel. Wir Regionaldekane kommen gerade aufgrund unserer Erfahrungen aber auch nicht umhin, feststellen zu müssen, dass diese Initiativen oft unverbunden nebeneinander stehen. Zuweilen macht sich sogar die Tendenz bemerkbar, dass mehrfach Gleiches je noch einmal erarbeitet wurde. Mögliche Synergien, welche durch eine vernünftige, die Individualität der einzelnen Region wie auch die Einheit des Bistums gemeinsam mit Sorgfalt berücksichtigen, wurden viel zu wenig ausgenützt. In unserem Bistum gibt es wichtige Leitbilder auf regionaler Ebene, deren gute Ergebnisse von einer Gefahr der Verzettelung bedroht sind. Eine Seelsorgerin, die ihren Arbeitsplatz von einer Region in die andere wechselt, sieht sich auf einmal anderen Schwerpunktsetzungen gegenüber. Ist es wirklich nötig, dass in unserer Diözese Vieles immer mehrfach erarbeitet wird und sich dafür Dringliches verzögert, weil die Kräfte zu wenig koordiniert eingesetzt werden können? Die grossräumige Regionalisierung schafft diesbezüglich Voraussetzungen, die synergiefreundlicher sind. Was sich für die Zusammenarbeit in Pfarreien, Seelsorgeverbänden und Pastoralkonferenzen bewährt hat, kann sich doch auch auf der Ebene einer grossräumigen Region bewähren. Nicht nur angesichts der grossen Herausforderungen, welche von der heutigen Gesellschaft auf die Seelsorge zukommen, sondern auch das Selbstverständnis des Bistums als Ortskirche sind Argumente, die eine verstärkte Zusammenarbeit in der Seelsorge sinnvoll erscheinen lässt.
Wir unterstützen auf dem Hintergrund der dargestellten Erfahrungen das Projekt der grossräumigen Regionalisierung des Bistums Basel. Wir sind überzeugt, dass dieser Organisationsentwicklungs-Prozess in die richtige Richtung geht, ohne der Meinung zu sein, damit seien alle Probleme gelöst. Ebenso wenig sind schon alle strukturellen und organisatorischen Fragen abschliessend gelöst. Schwieriger noch als die Ausarbeitung des Projektes wird die Umsetzung des Konzeptes sein. Wer alle noch offenen Fragen schon bis ins Detail beantwortet wissen will, überfordert das Projekt. Es wird Zeit, Gelassenheit und Sorgfalt von allen Betroffenen auf allen strukturellen Ebenen brauchen, um den Samen, der mit dem Projekt in den Boden des Bistums Basel gestreut wird, wachsen lassen zu können. Erfreut stellen wir fest, mit welcher Sorgfalt bereits staatskirchenrechtliche und pastorale Ebenen das Wachstum dieser Saat fördern.