16-17/2003

INHALT

Kirche in der Schweiz

Die heutigen Bistumsregionen und die grossräumige Regionalisierung des Bistums Basel

 

Der Regionaldekan ist der vom Bischof beauftragte Leiter einer Bistumsregion. Als solcher vertritt er im Rahmen seines Auftrages den Bischof in der Bistumsregion und die Bistumsregion in der Bistumsleitung sowie gegenüber den staatskirch(enrecht)lichen und staatlichen Behörden.
So beschreibt nicht nur das Statut für die Bistumsregionen von 1998, sondern bereits das vorgängige Statut die Aufgabe des Regionaldekans einer Bistumsregion im Bistum Basel. Diese einheitliche Beschreibung wird in der Praxis allerdings sehr unterschiedlich umgesetzt. Darin spiegelt sich die Vielfalt schweizerischer kirchlicher und staatskirchenrechtlicher Verhältnisse, die zugleich bereichernd und schwerfällig sind.
Es ist richtig, die 1976 eingeführte Regionalisierung weiterzuführen
Die heutige Regionalisierung des Bistums Basel hat sich seit 1976 nicht wesentlich verändert. Die praktischen Erfahrungen, welche die Beauftragen in den Regionaldekanaten und die Regionaldekane gemacht haben, führen uns gemeinsam und einhellig zur Überzeugung, es sei völlig richtig, die Regionalisierung des Bistums Basel weiterzuführen.
Dieser Bericht will unsere Erfahrungen allgemein zugänglich machen und unsere Sicht zum Projekt der Grossräumigen Regionalisierung des Bistums Basel einbringen.

Regionaldekane ­ zwischen verschiedenen Aufgaben zerrissen

Die Regionaldekanate sind strukturell sehr unterschiedlich konzipiert. Bis anhin gibt es weder von der Regionaldekanenkonferenz (RDK) noch von den staatskirchenrechtlichen Gremien gemeinsam getroffene Überlegungen, wie viele Stellenprozente in den einzelnen Regionen im Vergleich mit den anderen Regionen gesprochen werden müssten. Die massiven Unterschiede in den Anstellungsprozenten erlauben es den einen Regionaldekanen, sich viel mehr in die verschiedenen Aufgaben einzubringen als andere. Es ist ein Unterschied, ob ein Regionaldekanat für 80000 Gläubige 70 Stellenprozente oder für 200000 Gläubige 100 Stellenprozente zur Verfügung hat.
Die Zerrissenheit gilt vor allem für die Regionaldekane, die auch noch als Pfarrer tätig sind. Diese Anstellungsbedingungen wirken sich vor allem auch für die konkrete Mitarbeit an Projekten auf der Bistumsebene aus, insofern die betreffenden Regionaldekane kaum Zeit haben, um sich in diesem Bereich zu engagieren. Eine Bistumsregion hat dies erkannt, die Stellenprozente erhöht und besetzte das Regionalleitungsteam mit einer Theologin und einem Priester.
Die Unterschiede in den Pensen der Regionaldekanate und die Doppelbelastung der Regionaldekane, die noch ein Pfarramt versehen, erschwert die Möglichkeit, dass die Regionaldekane unter sich eine intensive Zusammenarbeit pflegen. Ein Regionaldekan, der diese Tätigkeit nebenamtlich ausübt, muss die wesentlichen Akzente in seinem Hauptamt, der Pfarrei, setzen.
Hinzu kommt die Frage, ob die Vertretung in der RDK nicht der Grösse der Region entsprechen müsste. Vergleicht man zum Beispiel die Bistumsregion Luzern mit der Bistumsregion Basel-Stadt, so müsste die Bistumsregion Luzern mit einer wesentlich grösseren Delegation in der Regionaldekanenkonferenz vertreten sein. Von daher ist es richtig, wenn in der grossräumigen Regionalisierung einheitlichere Regionen bzw. einheitlichere Leitungsteams vorgeschlagen werden.

Die Regionaldekanenkonferenz ­ eine unklar definierte und erschwerende Zwischenebene

Die RDK wird erweiterte Bistumsleitung genannt. Sie setzt sich zusammen aus dem Bischofsrat und den Regionaldekanen. Die Anzahl der Personen dieses Gremiums ist zu hoch. Oft kommen zu einzelnen Traktanden noch Referenten/Referentinnen und Experten/Expertinnen dazu. Dadurch wird die Schwerfälligkeit dieses Beratungsgremiums zusätzlich erhöht. Umgekehrt proportional zur Grösse der RDK steht die zur Verfügung stehende Zeit. Verschiedene Gründe schränken die Sitzungsdauer auf den Zeitraum von 8.30 bis 16.15 Uhr ein. Nach Abzug der Gebetszeit und der Mittagspause bleiben für Beratungen sechs Stunden. Die RDK tritt durchschnittlich einmal im Monat zusammen. Die Juli- und August-Sitzung werden zu einer zweitägigen RDK zusammengezogen. Im Dezember findet keine Sitzung statt. Dieser Sitzungsrhythmus zieht die zu behandelnden Traktanden zu sehr in die Länge und erschwert es, in ein vertagtes Thema wieder einzusteigen. Diese Feststellung der Regionaldekane taucht wie ein Refrain über Jahre in den Protokollen der RDK auf. Wie sollen angesichts dieser Ausgangslage wichtige seelsorgerliche Fragen von den Regionaldekanen so mitberaten werden, dass «Beratung» und die Doppelfunktion des Regionaldekans, den Bischof in den Regionen und die Regionen in der Bistumsleitung zu vertreten, nicht nur blosse Worthülsen bleiben?
Noch schwerwiegender ist allerdings eine strukturelle Verdoppelung: Der Bischofsrat, das unmittelbare Beratungsgremium des Bischofs und der Weihbischöfe, tagt durchschnittlich einmal pro Woche. Selbstverständlich stehen dabei seelsorgerliche Fragen der ganzen Diözese an, das heisst auch Fragen, welche die Bistumsregionen bzw. die Regionaldekane betreffen. Wenn der Bischofsrat nicht zuletzt von den Regionaldekanen oft unter Druck gesetzt wird, dieses oder jenes Traktandum müsse dringlich einer Lösung zugeführt werden, so muss der Bischofsrat das entweder ohne die Regionaldekane machen, die Fragen unzulässig lange vertagen oder aber die Traktanden vorentscheiden und in der RDK ein zweites Mal behandeln. Die jetzige Struktur zwang den Bischofsrat immer wieder, Vorgaben zu machen, ohne die Betroffenen zu beteiligen. Alle erwähnten Vorgehensweisen haben wechselseitig zu Frustrationen geführt, weil sie auf der Sachebene uneffizient sind und die nötige Transparenz erschweren.
Die grossräumige Regionalisierung dient dazu, die durch die vorliegende Analyse aufgezeigten Probleme zu lösen.

Die grössere Regionalisierung bringt die Stimme der Regionen gleichrangig unter Beteiligung von Frauen und Männern in den Bischofsrat

Einerseits verringert sich die Anzahl dieses Beratungsgremiums erheblich, und andererseits erhöht sich der Sitzungsrhythmus. Die Verbindung von der Bistumsleitung zur Region und umgekehrt ist kürzer. Ausserdem ist durch die geplante Zweiervertretung der drei Grossregionen im Bischofsrat nicht nur ein gleichrangiges Gewicht der Regionen, sondern auch eine Vertretung von Frauen und Männern, die nicht Priester sind, im Bischofsrat ermöglicht.

Die Regionalleitung: vom nebenamtlichen Einzelkämpfer zu Regionalleitungsteams

Die Regionaldekane arbeiten seit 1976 grossmehrheitlich als Einzelpersonen. In einzelnen Bistumsregionen wurde im Laufe der Zeit allerdings eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Regionaldekans angestellt. Diese Massnahme geht in erster Linie darauf zurück, dass der betreffende Regionaldekan seine Aufgabe mit dem Amt als Pfarrer verbinden und mit einer zweiten Person wahrnehmen wollte.
Das in der grossräumigen Regionalisierung angestrebte Leitungsteam ist schon mehrere Jahre in gewissen Bistumsregionen verwirklicht. Die damit gemachten Erfahrungen haben den anderen Regionaldekanen deutlich vor Augen geführt, dass sie in ihrer Tätigkeit bis anhin in vielfacher Hinsicht noch allein sind. Gegenüber dem Bischofsrat, den Pfarreien, den pastoralen und staatskirchenrechtlichen Gremien, welche in Teams und Gruppen zusammenarbeiten, ist der Regionaldekan bis anhin in einer Leitungsfunktion, die von Amtes wegen keine Teamarbeit vorsieht.
Strukturell bedeutet das, dass der Regionaldekan in sich verschiedenste Rollen übernehmen muss, die sich zum Teil massiv widersprechen. Schwerwiegend ist das vor allem dort, wo sich in der Tätigkeit des Regionaldekans das Forum internum und das Forum externum überschneiden. Vor allem im personellen Bereich kommt der Regionaldekan in innere Konflikte, die sein Handeln erschweren. Wie soll sich ein Regionaldekan verhalten, wenn ihm ein Seelsorger im Forum internum persönliche Dinge anvertraut, von denen der Regionaldekan im Forum externum, also beim Wechsel von einer zur anderen Stelle, nicht Gebrauch machen darf, obwohl das die Berufsausübung betrifft? Wenn ein Pfarrer, der von Amtes wegen Mitglied eines staatskirchenrechtlichen Gremiums ist (Kirchenrat, Kirchenpflege, Kirchenvorsteherschaft...) und eben mit diesem Gremium einen Konflikt hat, wie soll sich ein Regionaldekan der ebenfalls Mitglied eines staatskirchenrechtlichen Gremiums ist, dann verhalten? Wenn der betreffende Pfarrer den Regionaldekan als seinen kirchlichen Vorgesetzten in diesem Fall angeht, ist der Regionaldekan als Mitglied des staatskirchenrechtlichen Gremiums befangen. Lehnt er aber das Gehör des Pfarrers als kirchlicher Vorgesetzter ab, so wird der Regionaldekan seinem Auftrag nicht gerecht. Paradox wird die Rollenkonfusion dort, wo der Regionaldekan zugleich Dekan und Pfarrer ist.
Wenn Rollenkonfusionen letztlich nie völlig zu vermeiden sind, so kann immerhin eine Reduktion überlegt werden. Aus diesem Blickwinkel ist das Regionalleitungsteam in der geplanten grossräumigen Regionalisierung durchaus eine hilfreiche Möglichkeit. Die Zusammensetzung des betreffenden Teams kann die in Personalunion mit einem Regionaldekan verbundenen Rollen auf verschiedene Personen aufteilen. Zudem kann das Regionalleitungsteam so zusammengestellt werden, dass damit auch die sehr verschiedenen Fachkompetenzen, die heute wie selbstverständlich in einer einzigen Person vorausgesetzt werden, entsprechend gesucht werden. Innerhalb eines Leitungsteams gibt es noch stärker als bisher die Möglichkeit, wiederum Frauen und Männer einzusetzen, die nicht ordiniert sind.

Die grossräumige Regionalisierung ­ Voraussetzungen für transparentere Kommunikation und effektivere Entscheidungsfindung

Schon eingangs wurde die grosse Vielfalt der heutigen Bistumsregionen erwähnt. Ohne Zweifel sind in diesem bunten Garten des Bistums in den letzten Jahren bemerkenswerte pastorale Initiativen gewachsen und gross geworden. Diese Fülle entspricht gleichen Erfahrungen in den Pfarreien des Bistums Basel. Wir Regionaldekane kommen gerade aufgrund unserer Erfahrungen aber auch nicht umhin, feststellen zu müssen, dass diese Initiativen oft unverbunden nebeneinander stehen. Zuweilen macht sich sogar die Tendenz bemerkbar, dass mehrfach Gleiches je noch einmal erarbeitet wurde. Mögliche Synergien, welche durch eine vernünftige, die Individualität der einzelnen Region wie auch die Einheit des Bistums gemeinsam mit Sorgfalt berücksichtigen, wurden viel zu wenig ausgenützt. In unserem Bistum gibt es wichtige Leitbilder auf regionaler Ebene, deren gute Ergebnisse von einer Gefahr der Verzettelung bedroht sind. Eine Seelsorgerin, die ihren Arbeitsplatz von einer Region in die andere wechselt, sieht sich auf einmal anderen Schwerpunktsetzungen gegenüber. Ist es wirklich nötig, dass in unserer Diözese Vieles immer mehrfach erarbeitet wird und sich dafür Dringliches verzögert, weil die Kräfte zu wenig koordiniert eingesetzt werden können? Die grossräumige Regionalisierung schafft diesbezüglich Voraussetzungen, die synergiefreundlicher sind. Was sich für die Zusammenarbeit in Pfarreien, Seelsorgeverbänden und Pastoralkonferenzen bewährt hat, kann sich doch auch auf der Ebene einer grossräumigen Region bewähren. Nicht nur angesichts der grossen Herausforderungen, welche von der heutigen Gesellschaft auf die Seelsorge zukommen, sondern auch das Selbstverständnis des Bistums als Ortskirche sind Argumente, die eine verstärkte Zusammenarbeit in der Seelsorge sinnvoll erscheinen lässt.

Die grossräumige Regionalisierung ­ die kirchliche Basis und die Bistumsleitung rücken näher zusammen

Wir unterstützen auf dem Hintergrund der dargestellten Erfahrungen das Projekt der grossräumigen Regionalisierung des Bistums Basel. Wir sind überzeugt, dass dieser Organisationsentwicklungs-Prozess in die richtige Richtung geht, ohne der Meinung zu sein, damit seien alle Probleme gelöst. Ebenso wenig sind schon alle strukturellen und organisatorischen Fragen abschliessend gelöst. Schwieriger noch als die Ausarbeitung des Projektes wird die Umsetzung des Konzeptes sein. Wer alle noch offenen Fragen schon bis ins Detail beantwortet wissen will, überfordert das Projekt. Es wird Zeit, Gelassenheit und Sorgfalt von allen Betroffenen auf allen strukturellen Ebenen brauchen, um den Samen, der mit dem Projekt in den Boden des Bistums Basel gestreut wird, wachsen lassen zu können. Erfreut stellen wir fest, mit welcher Sorgfalt bereits staatskirchenrechtliche und pastorale Ebenen das Wachstum dieser Saat fördern.

Die Regionaldekane und die Beauftragten
der Regionaldekanate des Bistums Basel


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003