45/2003

INHALT

40 Jahre Liturgiekonstitution

Für ermutigende und ganzheitliche Formen von liturgischer Bildung, Begleitung und Supervision

von Urs Länzlinger-Feller

 

Palmsonntag 2003. Die Glocken läuten. Die sich versammelnden Gläubigen werden eingeladen, mit einem Palmzweig in der Hand in den Kirchenbänken Platz zu nehmen. Der Priester kommt mit den Ministranten aus der nahe beim Ambo gelegenen Sakristei und bittet alle, die sich spontan erheben, sich doch wieder zu setzen. Mit eindringlichen Worten erzählt er minutenlang, wie feierlich vor 2000 Jahren der Empfang Jesu in Jerusalem gewesen sei: «Man kann sich den Einzug Jesu nicht lebendig und farbig genug vorstellen!» Die Messe beginnt wie jeden Sonntag. ­ Ein kleines Beispiel aus der Praxis, das mitten in die Frage hineinführt, wie es 40 Jahre nach «Sacrosanctum Concilium» um das Liturgieverständnis und um die liturgische Bildung, Begleitung und Sensibilisierung, insbesondere von liturgieverantwortlichen Frauen und Männern, bestellt ist.

«Plena et actuosa participatio» (SC 14): Feiern mit Leib und Seele

Eigentlich schade um die verpasste Chance, welche die Palmsonntagsliturgie bietet.<1> Wäre es nicht fruchtbringender, den Gottesdienstteilnehmenden die Lebendigkeit des Palmsonntags nicht nur intellektuell vorzustellen, sondern sie buchstäblich mit-gehen<2> und den Einzug Christi mit allen Sinnen leibhaftig erfahren zu lassen? Vielleicht ist auch dieser Liturge der von Paul Zulehner beschriebenen Versuchung der «Logorrhöe»<3> in der Liturgie erlegen, die wohl kaum den Anliegen der Liturgiekonstitution entspricht. Genau die auch heute noch oft schmerzlich vermisste ganzheitliche und geistlich fruchtbringende Teilnahme aller Gläubigen an der Liturgie wollte die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils fördern: «Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden... Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen. Darum ist sie in der ganzen seelsorglichen Arbeit durch gebührende Unterweisung von den Seelsorgern gewissenhaft anzustreben» (SC 14).

Sensible Inszenierung «sinnenfälliger Zeichen»: Liturgie als «body performance» verstehen und gestalten

Liturgiewissenschaft und liturgische Bildung im Geist von «Sacrosanctum Concilium» sollen sich nicht nur mit Texten beschäftigen, sondern den gesamten körperhaften Vollzug der liturgischen Feiern in den Blick nehmen. Die Konzilsväter dazu: «Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi; durch sinnenfällige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt...» (SC 7).
Wenn wir in der irdischen Liturgie die Verheissung des Kommunionverses der Messe «Kostet und seht, wie gut der Herr ist!» (Ps 34,9) als Vorausverweis auf die himmlische Liturgie tatsächlich am eigenen Leib erfahren dürfen,<4> so ist viel Sorgfalt auf so genannte Nebensächlichkeiten zu legen, welche bewusst oder unbewusst auf uns Menschen wirken: der liturgische Raum und die Orte der liturgischen Vollzüge, die Beleuchtung, die Temperatur, Musik und Gesang, die Beschallung, die Blumen, die Gewänder, der Wohlgeruch, die Materialien, der Geschmack der Hostien und des Weines, die Gesten, Wegstrecken und Bewegungen, das bewusste Gehen und Stehen usw.

«Learning by doing» ­ Liturgie als mystagogischer Ort des Feiernlernens

Obwohl heute Lernorte einer liturgischen Propädeutik<5> wichtiger sind denn je, bleibt der primäre Lernort der Liturgie die gefeierte Liturgie selbst. Wie in vielen Bereichen des Lebens ist das «learning by doing» ­ die konkrete Feier der Liturgie ­ der erste Ort liturgischer Bildung. Die Aufgabe besteht darin, Liturgie so mystagogisch zu gestalten, dass die Mitfeiernden durch die Feier selbst geformt und gestaltet werden und die Liturgie als «Schule des Glaubens und Schule des Betens»<6> erlebt werden kann, ohne die Symbole katechetisch zu zerreden. Gerade vereinfachte Formen von nichteucharistischen Gottesdiensten und gemeinschaftlicher Tagzeitenliturgie bieten für suchende Menschen Zugänge zum christlichen Glauben.<7> Ferner ist eine wichtige Chance, dass die liturgische Bildung aller Gläubigen im Geist von «Sacrosanctum Concilium» durch eine mystagogische Erschliessung in Predigt und Katechese thematisiert wird.<8>

Von der Defizitorientierung hin zum Blick auf die Wachstumspotentiale: Liturgisch vertiefte Spiritualität fördern

Die Liturgiekonstitution wollte mithelfen, «das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen...» (SC 1). Oft wurde und wird mit Recht eine «Ars celebrandi»<9> gefordert oder von der «Kunst, Gottesdienste zu gestalten»,<10> gesprochen. Wo jedoch wird diese gelernt und wie kann «liturgische Qualität»<11> gefördert werden?
Ein «Lamento» über defizitäre liturgische Zustände und die Sehnsucht nach den «guten alten Zeiten» führen nicht weiter. Das in der Geistlichen Begleitung und personenzentrierten Beratung wichtige Prinzip des Blicks auf die Ressourcen, auf mögliche pastoralliturgische Wachstumspotentiale kann auch die liturgische Bildung, Begleitung und Supervision inspirieren. Liturgieverantwortliche reagieren oft sehr sensibel auf Kritik, weil sie ihr Herzblut in die Gottesdienstgestaltung hineingelegt haben. Deshalb verlangt liturgische Begleitung und Supervision viel Grundvertrauen und Fingerspitzengefühl. Es darf also nicht der Blick auf die Defizite im Vordergrund stehen, vielmehr sind die Wachstumspotentiale zu fördern. In diesem Sinne ist die Liturgiekonstitution für unsere pastoralliturgische Gegenwart wegweisend und ermutigend.

Qualitätsförderung in der liturgischen Vollzugskunst durch ermutigende Begleitung und Supervision von Liturgieverantwortlichen

Gott sei Dank gibt es in den Pfarreien unzählige Kinder, Jugendliche, Männer und Frauen, die sich mit viel Engagement in den Dienst der Liturgie stellen, sei es als Mitfeiernde, sei es in besonderen Diensten wie Kirchenmusiker, Chorsänger und Kantoren, Katechetinnen, Mesner bzw. Sakristane, Ministranten, Lektoren und Kommunionhelfer. Mehr und mehr müssen wegen des Priestermangels auch Laien die Leitung von Gottesdiensten übernehmen. Die Schweizer Bischöfe haben mit ihren «Leitlinien zur Ausbildung und Beauftragung zu ehren-/nebenamtlichen liturgischen Laiendiensten»<12> diesbezüglich eine wichtige Orientierung gegeben. Wer einen besonderen liturgischen Dienst übernimmt, soll nicht nur irgendwie funktionieren können, sondern verdient eine fundierte pastoralliturgische Einführung. Die Basis bilden Einführungskurse, welche liturgisches Grundwissen vermitteln.<13> Liturgische Dienstträger sollen feierlich in ihre Aufgabe eingesetzt werden.<14>Während ihrer gesamten Tätigkeit sollen sie durch eine «éducation permanente» in ihrem liturgischen Dienst geistlich begleitet werden.
In der Pastoral wird zwar für die «Liturgiegestaltung» im Allgemeinen viel Zeit und Phantasie aufgewendet, aber die grundsätzliche Vertiefung des liturgischen Handelns, seine theologischen und auch spirituellen Hintergründe sind oft wenig im Blick. Eine vertiefende liturgische Bildung hat zum Ziel, dass die Mitfeiernden wissen, was vollzogen wird, dass sie Texte und Lieder, Strukturen und Riten mehr und mehr durchschauen. Kriterien, um zu einer qualitätsvollen Liturgiefeier zu kommen, bieten neben der Liturgiekonstitution auch die liturgischen Bücher selbst mit ihren pastoralliturgischen Einführungen. Das «Katholische Gesang- und Gebetbuch» (KG) ist mit seinen Einführungen ebenfalls ein wertvolles Hilfsmittel für die kognitive liturgische Bildung vor Ort.
Viele Pastoralteams gönnen sich eine «Supervision», um die Qualität ihrer Arbeit zu verbessern. Wäre es nicht an der Zeit, mit derselben Absicht verschiedenste Formen von liturgischen Supervisionen zu fördern? An vielen Orten bestehende «Liturgiegruppen»<15> böten ein gutes Gremium, um damit zu beginnen. Sich von einer externen, liturgisch qualifizierten Person diesbezüglich sensibel begleiten und beraten zu lassen, wäre äusserst inspirierend. Ganzheitliche liturgische Supervision sollte jedoch nicht erst in der Pfarrei beginnen, sondern bereits in der theologischen Ausbildung, zum Beispiel in Zusammenarbeit von Homiletik und Liturgiewissenschaft, eingeübt werden. Nicht nur Predigten verdienen es, analysiert zu werden, sondern der gesamte sinnenhafte Vollzug der Liturgie müsste, zum Beispiel mit Hilfe von Videoaufzeichnungen, evaluiert werden.
Auch 40 Jahre nach «Sacrosanctum Concilium» bleiben die Worte der Konzilsväter ermutigend und herausfordernd: «Die Seelsorger sollen eifrig und geduldig bemüht sein um die liturgische Bildung und die tätige Teilnahme der Gläubigen, die innere und die äussere nach deren Alter, Verhältnissen, Art des Lebens und Grad der religiösen Entwicklung. Damit erfüllen sie eine der vornehmsten Aufgaben des treuen Spenders der Geheimnisse Gottes. Sie sollen ihre Herde dabei nicht bloss mit dem Wort, sondern auch durch das Beispiel führen» (SC 19).

 

Urs Länzlinger Feller war nach der Ausbildung zum Katecheten und dem Theologiestudium in Luzern und Freiburg i.Ü. Pastoralassistent, ist jetzt Assistent für Liturgiewissenschaft an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern (im Studienjahr 2002/2003 Studienleiter von «Liturgie im Fernkurs»).


Anmerkungen

1 Vgl. die dramatische Inszenierung in der authentischen Ausgabe des deutschen Messbuchs.

2 Vgl. Birgit Jeggle-Merz, «Gehen» ­ eine gottesdienstliche Dimension?, in: meditation. Zeitschrift für christliche Spiritualität und Lebensgestaltung, 25, 2, 1999, 28­32.

3 Vgl. Paul Michael Zulehner, Wie Musik zur Trauer ist eine Rede zur falschen Zeit (Sir 22,6). Wider den kirchlichen Wort-Durchfall, Ostfildern 1998.

4 Vgl. SC 8: «In der irdischen Liturgie nehmen wir vorauskostend an jener himmlischen Liturgie teil, die in der heiligen Stadt Jerusalem gefeiert wird, zu der wir pilgernd unterwegs sind...».

5 Vgl. Ralph Sauer, Die Kunst, Gott zu feiern. Liturgie wiederentdecken und einüben, München 1996.

6 Vgl. Felix Dillier, Liturgie. «Schule des Glaubens ­ Schule des Betens». Aus den Quellen west- und ostkirchlicher Spiritualität, St. Ottilien 2002.

7 Vgl. Hans Eberhard ­ Urs Länzlinger Feller, Zweieinhalb Jahre Domvesper mit der Gemeinde. Ein ermutigender Erfahrungsbericht aus St. Gallen, in: Tagzeitenliturgie. Ökumenische Erfahrungen und Perspektiven ­ Liturgie des Heures. Expériences et perspectives cuméniques. Hrsg. v. Martin Klöckener ­ Bruno Bürki, Freiburg/Schweiz (im Druck, Anfang 2004). In dem Band finden sich weitere Beiträge zur Tagzeitenliturgie mit der Gemeinde.

8 Vgl. SC 35, 2­3 und den Katechismus der Kath. Kirche § 1075: «Die liturgische Katechese möchte in das Mysterium Christi einführen (sie ist ÐMystagogieð, indem sie vom Sichtbaren zum Unsichtbaren, vom Bezeichnenden zum Bezeichneten, von den ÐSakramentenð zu den ÐMysterienð schreitet.»

9 Vgl. Werner Hahne, De Arte Celebrandi, oder: Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern. Entwurf einer Fundamentalliturgik, Freiburg i.Br. 21991.

10 Vgl. Bischof Karl Lehmann, Die Kunst, Gottesdienste zu gestalten. Festvortrag anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Deutschen Liturgischen Instituts in Trier am 17.12.1997, in: Heute Gott feiern. Liturgiefähigkeit des Menschen und Menschenfähigkeit der Liturgie. Hrsg. v. Benedikt Kranemann ­ Eduard Nagel ­ Elmar Nübold, Freiburg i.Br. 1999, 226­235.

11 Vgl. Martin Klöckener, Liturgische Qualität. Ausgewählte Thesen, in: Gottes Volk feiert... Anspruch und Wirklichkeit gegenwärtiger Liturgie. Hrsg. v. M. Klöckener ­ Eduard Nagel ­ Hans-Gerd Wirtz, Trier 2002, 154­169.

12 Leitlinien zur Ausbildung und Beauftragung zu ehren- bzw. nebenamtlichen liturgischen Laiendiensten, März 2000, (Pastoralschreiben der Schweizer Bischöfe 8), 8. Bezug über das Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz, Av. du Moléson 21, 1700 Freiburg. Vgl. dazu M. Klöckener, Feierndes Volk Gottes, in: SKZ 168 (2000) 617­621; leicht gekürzter Nachdruck in: Gottesdienst 34 (2000) 137­139.

13 Beispielsweise Einführungskurse für Kommunionhelfer, Lektoren usw., Angebote wie «Diözesaner Grundkurs Liturgie», «Liturgie im Fernkurs» der Liturgischen Institute.

14 Vgl. Katholisches Gesangbuch (KG) Nr. 657: «Die Beauftragung zu den besonderen Diensten in der Gemeinde».

15 Vgl. Eduard Nagel, Der Sachausschuss Liturgie und seine Aufgaben. 7. überarb. Aufl., Trier 1999 (Pastoralliturgische Hilfen 3). Auslieferung über: Deutsches Liturgisches Institut, Postfach 2628, D-54216 Trier, Internet: www.liturgie.de.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003