42/2003 | |
INHALT | |
40 Jahre Liturgiekonstitution |
Your last click today «Wir bitten Sie um den letzten Klick des Tages. Beten Sie mit uns die Komplet, das Abendgebet der Kirche.» Mit dieser Einladung werben zwei deutsche Fernsehpfarrer für die Online-Komplet.<1> Sie dauert 7 Minuten und kommt als Audiodatei für jeden Wochentag zu allen nach Hause oder ins Büro, die den Klick wagen. Das Internet wurde in jüngster Zeit als neues Medium zur Verbreitung der Tagzeitenliturgie entdeckt. Kann vielleicht auf diesem Weg gelingen, was seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil vergeblich versucht wird: die Tagzeitenliturgie (Stundengebet) bei den Gläubigen und in den Gemeinden zu verankern?
Das Zweite Vatikanische Konzil widmet in der Liturgiekonstitution «Sacrosanctum Concilium» das 4. Kapitel der Tagzeitenliturgie (De officio divino). In den 19 Artikeln werden das Wesen des Stundengebetes (Art. 8386), die Reform seiner Struktur (8790) und seiner Elemente (9193), die Verpflichtung zum Stundengebet (9498), die Feier in Gemeinschaft (99, 100) und die Sprache (101) behandelt. Zum ursprünglich vorgelegten Schema hat es überaus viele Änderungs- und Ergänzungsanträge gegeben, bis der Text schliesslich verabschiedet werden konnte.<2>
In den langen und kontroversen Beratungen der vorbereitenden Gremien und während des Konzils standen sich zwei grundsätzlich unterschiedliche Positionen gegenüber.<3> Auf der einen Seite waren jene, die das römische Brevier in seiner überlieferten Form erhalten und lediglich geringfügige Anpassungen vornehmen wollten und sich dazu an jener Tradition orientierten, die die Tagzeitenliturgie als den Klerikern auferlegtes und streng reglementiertes Pflichtgebet sahen. Josef Andreas Jungmann nannte sie die «Mönche», weil sie sich auf die in klösterlichen Gemeinschaften geprägte Entwicklung stützten, die zum Mass der westlichen Tagzeitenliturgie geworden war. Die andere Gruppe bildeten jene, die die Fenster weit öffnen und mit einer grundlegenden Erneuerung die Tagzeitenliturgie wieder zum Nährboden des geistlichen Lebens des Klerus und auch der Gemeinden machen wollten. Sie orientierten sich an der Tradition des «Kathedraloffiziums» der frühen Kirche, als sich die Gemeinden zum täglichen Morgen- und Abendgebet versammelten. Diese Gruppe war davon überzeugt, dass nicht das Brevier reformiert werden müsse, sondern das Gebetsleben des Priesters.<4> Die Erneuerung sollte für den Seelsorgeklerus eine starke Entlastung bringen und mehr den persönlichen geistlichen Nutzen der Beter im Auge haben als die vollständige Erfüllung eines vorgegebenen Pensums.
Wenn wir 40 Jahre nach der Veröffentlichung von SC den Abschnitt
über die Tagzeitenliturgie lesen, wird deutlich, dass die Fraktion
der «Mönche» den Text stärker beeinflussen konnte.
Für die Mehrheit der Konzilsväter war und blieb das Stundengebet
Pflichtgebet des Klerus und erforderte genaue Vorschriften, was das Pensum,
die Struktur und den Inhalt betraf. Es wurden aber doch Reformen beschlossen,
die eine wesentliche Verbesserung der Praxis des Stundengebetes gegenüber
der Zeit vor dem Konzil brachten. Die Meinung setzte sich durch, dass das
«Brevier» grundlegend erneuert werden musste, wenn es als Stundengebet
den gesamten Ablauf des Tages und der Nacht weihen (SC 84) und so die Heiligung
des Tages erwirken (88) und zur Quelle der Frömmigkeit und Nahrung
für das persönliche Beten (90) werden sollte. Der zeitgerechte
Ansatz der Gebetszeiten wurde als grundlegend erachtet (94), um den Persolvierungszwang
durch einen heilvolleren Gebetsrhythmus abzulösen, damit «das
Herz mit der Stimme zusammenklinge» (90). Deshalb sollte bei der Reform
auf die Lebensverhältnisse der Seelsorger im apostolischen Dienst Rücksicht
genommen und das tägliche und wöchentliche Gebetspensum reduziert
werden. Nicht alle Horen wurden für gleich wichtig erachtet. Laudes
und Vesper als Morgen- und Abendgebet wurden als «Angelpunkte des
täglichen Stundengebetes» (89a) bezeichnet und sollten entsprechend
gefeiert werden. Die Komplet sollte wirklich den Tagesabschluss markieren
(89b). Die Matutin sollte mit Rücksicht auf die Beanspruchung des Klerus
so gestaltet werden, dass sie zu jeder Zeit des Tages (oder der Nacht) verrichtet
werden konnte und weniger Psalmen, dafür mehr Lesungen enthielt (89c).
Erst später in der «Allgemeinen Einführung in das Stundenbuch
(AES)» erhielt sie die Bezeichnung «Lesehore». Die kleinen
Horen (Prim, Terz, Sext und Non) wurden reduziert. Die Prim fiel vollständig
weg (89d). Für Terz, Sext und Non wurde die Regelung getroffen, dass
beim Gebet im Chor alle drei beibehalten wurden, dass beim persönlichen
Vollzug aber eine der drei Horen ausgewählt werden konnte, die am besten
der Tageszeit entsprach (89e). Einen Spalt weit geöffnet wurde das
Fenster in Bezug auf die Verwendung der Muttersprache: Nichtklerikern wurde
erlaubt, die Tagzeiten in der Muttersprache zu beten (101).
Bei allem Abwägen zwischen Reform und Bewahrung gibt die Liturgiekonstitution
auch Impulse für eine grundlegende Neubelebung der Tagzeitenliturgie
als Gemeinschaftsgebet der Kirche. Das Stundengebet wird als öffentliches
Gebet der Kirche und Teil der kirchlichen Liturgie deklariert (90). Dem
gemeinschaftlichen und gesungenen Vollzug ist der Vorzug zu geben (99).
Auch die Laien werden jetzt als Träger des öffentlichen Gebetes
der Kirche genannt (84). Schon in «Mediator Dei» (1947) wurde
empfohlen, gemeinsam in der Gemeinde die Vesper zu beten. In SC aber wird
den Laien ohne Einschränkung «empfohlen, das Stundengebet zu
verrichten, sei es mit den Priestern, sei es unter sich oder auch jeder
einzelne allein» (100).
In den ersten nachkonziliaren Reformdokumenten<5>
zur Tagzeitenliturgie erhielten die grundlegenden Erneuerungsanliegen der
reformfreudigen Kräfte mehr Gewicht. Insbesondere die Laien und die
Gemeinde als Trägerin der Tagzeitenliturgie kamen noch stärker
ins Blickfeld. Und der Vollzug in der Muttersprache wurde bald ohne Einschränkung
zur Selbstverständlichkeit.
All das aber genügte nicht, die Tagzeitenliturgie wieder zum Gemeindegebet werden zu lassen. Die Erneuerung blieb halbherzig. Das Konzil und die von ihm initiierte Reform haben in Übernahme der Ziele der Liturgischen Bewegung sehr viel dafür getan, dass die Eucharistiefeier wieder zur zentralen gottesdienstlichen Versammlung der Gemeinde und zur Gemeinschaftsfeier wurde. Leider hat dies in der Praxis weithin zu einer gewissen Monokultur liturgischen Feierns geführt. Während Gebets- und Andachtsformen, die vielfach nicht mehr zeit- und sachgemäss waren, aufgegeben wurden, konnte sich die Tagzeitenliturgie als Gebet der Gemeinde nicht durchsetzen, weil bis heute meist eher die Individualpflicht der Kleriker zum Stundengebet betont wird, als die Seelsorger und Seelsorgerinnen zu verpflichten, mit den ihnen anvertrauten Gemeinden zu beten und zu feiern. Wozu der Diakon bei der Weihe ausdrücklich seine Bereitschaft erklärt, müsste allen in der Seelsorge Tätigen ein Herzensanliegen sein.<6>
Heute geht es darum, das Gebet der Kirche in den Gemeinden neu zu entdecken.
Das eingangs erwähnte Internetangebot liegt zwar ganz im Trend der
Zeit, wird aber nicht die Not der Gemeinden lindern. Dazu braucht es Menschen,
die darin einen Mangel sehen, dass es in ihrer Gemeinde kein regelmässiges
gemeinsames Gebetsleben gibt.
Wir dürfen davon ausgehen, dass das Bedürfnis vieler Menschen
heute nicht geringer ist als in früheren Zeiten, in den vielfältigen
Anforderungen des Alltags dann und wann den Kopf zu heben, zusammen mit
Gleichgesinnten durchzuatmen und in der Hinwendung zu Gott neu zu hören
und zu schauen, was uns über unseren Alltag hinaus verheissen ist.
Die Tagzeitenliturgie bildet einen hilfreichen Boden ursprünglicher
und biblisch fundierter Gebetstraditionen und bewährter Gebetsstrukturen,
auf dem wir in grosser Offenheit und mit viel Kreativität im Rhythmus
unserer Zeit und an den Angelpunkten des Tages unser Gebetshaus bauen dürfen.
Einfachheit ist anzustreben und immer im Auge zu behalten, worum es geht:
mit Blick auf das Christusgeheimnis neu zu hören auf Gottes Wort und
ihm mit unseren Möglichkeiten in Worten, Gesang, Schweigen und Gesten
Antwort zu geben.
Es ist eine herausfordernde und spannende Aufgabe, die mit «Sacrosanctum
Concilium» vor 40 Jahren zögerlich angestossene Erneuerung der
Tagzeitenliturgie heute in unseren Gemeinden fortzusetzen und so an einer
gemeinschaftlich betenden Kirche der Zukunft mitzubauen.<7>
P. Guido Muff OSB ist Mönch des Klosters Engelberg. Er hat nach seinem Theologiestudium in Luzern und Freiburg als Projektassistent am Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft der Universität Freiburg gearbeitet; zurzeit ist er Spiritual im Benediktinerinnenkloster Sarnen und zugleich Bibliothekar in Engelberg. Er bereitet eine liturgiewissenschaftliche Dissertation zur Rolle der schweizerischen Benediktinerklöster und ihrer Erziehungsarbeit im Rahmen der Liturgischen Bewegung vor.
1 www.abendgebet.de
2 Vgl. Emil Joseph Lengeling, Die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie. Lateinisch-deutscher Text mit einem Kommentar, (Reihe Lebendiger Gottesdienst 5/6), Münster 1964.
3 Zu den Beratungen und zur Genese des Textes vgl. Rudolf Pacik, «Last des Tages» oder «geistliche Nahrung?» Das Stundengebet im Werk Josef Andreas Jungmanns und in den offiziellen Reformen von Pius XII. bis zum II. Vaticanum, (Studien zur Pastoralliturgie 12), Regensburg 1997.
4 So die Forderung von Bischof Sergio Méndez Arceo (Cuernavaca, Mexiko) in einer Rede, die er nach einem Entwurf von Josef Andreas Jungmann und Klemens Tilmann auf der 15. Generalkongregation am 9.11.1962 gehalten hatte; vgl. Pacik (Anm. 3) 318322.
5 Konstitution «Laudis canticum» Papst Pauls VI. vom 1. November 1970 zur Einführung der «Liturgia Horarum» und «Institutio generalis de Liturgia Horarum (Allgemeine Einführung in das Stundengebet)» vom 2. Februar 1971.
6 «Bist du bereit, aus dem Geist der Innerlichkeit zu leben, ein Mann des Gebetes zu werden und in diesem Geist das Stundengebet als deinen Dienst zusammen mit dem Volk Gottes und für dieses Volk, ja für die ganze Welt treu zu verrichten?» (Pontifikale I, Die Weihe der Diakone).
7 Standardwerke zur Tagzeitenliturgie in der Gemeinde: Lebendiges Stundengebet. Vertiefung und Hilfe, hrsg. v. Martin Klöckener und Heinrich Rennings, Freiburg i.Br. 1989; Paul Ringseisen, Morgen- und Abendlob mit der Gemeinde. Geistliche Erschliessung, Erfahrungen und Modelle. Neuausgabe, Freiburg i.Br. 2002. In Verbindung mit den Hilfen des «Katholischen Gesangbuchs» sehr hilfreich ist auch das Werkheft 4: Innehalten im Tageskreis. Morgen Mittag Abend Nacht. Arbeitshilfen zum Katholischen, Reformierten und Christkatholischen Gesangbuch der Schweiz. Mit CD. Hrsg. von Hans-Jürg Stefan/Walter Wiesli, Gossau u.a. 2001 (Werkheft zum Gesangbuch 4).