41/2003

INHALT

40 Jahre Liturgiekonstitution

Die Eingliederung Erwachsener in die Kirche

von Peter Spichtig

 

Ein mehrstufiger Katechumenat für Erwachsene soll wiederhergestellt und nach dem Urteil des Ortsordinarius eingeführt werden. So soll ermöglicht werden, dass die Zeit des Katechumenats, die zu angemessener Einführung bestimmt ist, durch heilige, in gewissen Zeitabschnitten aufeinanderfolgende Riten geheiligt wird» (SC 64).

1. Die Renaissance des Katechumenats durch die Liturgiekonstitution

Diese Idee der Liturgiekonstitution war 1963 für die meisten Katholiken neu. Vorausgehende Erfahrungen und Eingliederungsbemühungen Erwachsener vor allem in den Missionsländern und im laizistischen Frankreich hatten gezeigt, dass eine einseitig auf kognitive Vermittlung von Glaubenswissen abgestellte Vorbereitung auf die Taufe, gekrönt mit einem komplizierten und für die Betroffenen unverständlichen Ritus, nicht wirklich auf das hinzuführen vermochte, was Christ sein bedeutet. Das praktische Suchen, gepaart mit den zeitlich einhergehenden theologischen Studien zu einem erneuerten Sakramentenverständnis, führten zur Renaissance der Katechumenatsidee, wie sie sich in den Konzilstexten niederschlug.<1> Was jetzt wiederentdeckt und zur Norm erhoben wurde, ist die Einsicht, dass es für jemanden, der Christ werden will, eines begleiteten Prozesses des Einübens bedarf: Christ werden heisst also, mit Hilfe anderer Christen eine neue Lebenspraxis einzuüben. Dieser Prozess soll etappenweise durch Gottesdienste gestützt und eben gefeiert werden. Hierfür war eine Revision des Erwachsenentaufritus angezeigt, der tatsächlich Feier wachsenden Glaubens gestalten helfen soll.<2>
In den nachfolgenden Konzilsdokumenten ist die Katechumenatsidee weitergeführt und differenziert worden. So identifiziert die Kirchenkonstitution «Lumen gentium» die Katechumenen ­ obwohl noch nicht getauft ­ kühn als der kirchlichen Gemeinschaft bereits Zugehörige (LG 14). In der Grundlegung eines ganzheitlichen, anthropologisch-katechetischen Ansatzes der Glaubensvermittlung in Katechese und Liturgie wird in den Konzilsdokumenten «Christus Dominus» 14 und «Ad gentes» 13 auch der Katechumenat mit eingeschlossen. Als eigentliche Magna Charta des Katechumenats ist jedoch der folgende Artikel des reifen Missionsdekrets zu bezeichnen. Ausgeführt und verbindlich festgeschrieben wird die gestufte Einführung in das «Leben des Glaubens, der Liturgie und der liebenden Gemeinschaft des Gottesvolkes» mittels einer Folge von liturgischen Riten. Dabei ist die Initiation der Katechumenen ­ unter besonderer Hervorhebung der Paten ­ der «ganzen Gemeinde der Gläubigen» ans Herz gelegt, damit die äussere Form der Feiern in der Gemeinschaft auch adäquater Ausdruck des Lebens sein kann. Die Feier der drei Initiationssakramente Taufe ­ Firmung ­ Eucharistie als Höhepunkt des Katechumenatsweges hat so ihren theologisch stimmigsten Ort in der Osternachtsliturgie (AG 14).

2. Der Katechumenat in den Schweizer Bistümern heute

Während der Katechumenat beispielsweise in den USA und in Frankreich begeisterte Aufnahme gefunden hat, harzt es mit seiner Rezeption in der Schweiz. In der Romandie sieht es diesbezüglich zwar hoffnungsvoll aus. Den hartnäckigen Anstrengungen einiger Pioniere ist es zu verdanken, dass bereits 1975 ein «Responsable diocésain» des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg bestellt wurde. Inzwischen ist der Katechumenat in den französischsprachigen Regionen der Schweiz praktisch flächendeckend organisiert, allgemein bekannt und für alle Taufkandidatinnen und Taufkandidaten verbindlich.<3> Konkret werden diese regional zusammengeführt und treffen sich in Gruppen mit geschulten Begleitern ein- bis zweimal monatlich. Diese pragmatisch motivierte regionale Organisationsform bringt aber auch Defizite mit sich. Die Schwächung des Gemeindebezugs, die mangelnde Akzentuierung der liturgischen Einbindung in die betende und feiernde Kirche und der besonders fragwürdige Aufschub der Firmung um ein Jahr bedürfen der sorgfältigen Reflexion im Lichte der theologischen Leitideen der vorgesehenen Vollform.
In der deutschsprachigen Schweiz ist der Katechumenat kurz gesagt noch gar nicht organisiert.<4> Zwar existieren statistische Angaben zur Zahl der Erwachsenentaufen in den Ordinariaten. Freilich handelt es sich hierbei wohl selten um Neophyten, die auf dem vorgesehenen Weg vorbereitet wurden. Zudem ist davon auszugehen, dass einige Erwachsenentaufen dem Bischof, in dessen Kompetenz diese pastorale Sorge fällt, gar nicht gemeldet werden.
Es gibt immerhin eine informelle Arbeitsgruppe «Katechumenat Deutschschweiz», die aus einem guten Dutzend interessierter Seelsorger und Seelsorgerinnen besteht. Diese trifft sich seit 1975 nach Möglichkeit jährlich zum Erfahrungsaustausch, seit 1999 zusätzlich ebenfalls jährlich mit den Romands. Es zeigt sich aber, dass konkrete regelmässige Erfahrungen mit dem Katechumenat bisher nur in urbanen Ballungszentren gemacht wurden und dass sie an dafür sensibilisierte Seelsorgepersonen geknüpft sind.
Einziger Ort mit einer kontinuierlichen Katechumenatserfahrung seit einigen Jahren scheint die Zürcher Innenstadtpfarrei Liebfrauen zu sein. Bedingt durch ihre Zentrumsfunktion ist ihr denn auch vom Generalvikar am 13. November 2001 ein offizieller Auftrag zur Katechumenenbetreuung für den Kanton Zürich übertragen worden. Im Herbst dieses Jahres soll erstmals ein Weg beschritten werden, der bewusst den Sonntag für die Versammlung der Gruppe vorsieht: Im Wortgottesdienst des Volkes Gottes erleben die Kandidatinnen und Kandidaten bereits die Feier und die Auslegung des auch an sie ergehenden Wortes Gottes. Vor der Eucharistiefeier wird die Katechumenatsgruppe mit einem speziellen Segen entlassen und trifft sich zum weiteren Austausch im Pfarreizentrum, während die bereits Initiierten Eucharistie feiern, wozu die Katechumenen noch keinen Zugang haben. Somit soll konkret und für beide Seiten das Schon und Noch nicht erfahrbar werden. Sie gehören schon zur kirchlichen Gemeinschaft, ihre feierliche Aufnahme in die volle Mahlgemeinschaft steht aber noch aus.

3. Was bleibt zu tun?

Die christliche Hoffnung drängt uns zur Annahme, dass mit zunehmendem Schwinden volkskirchlicher Strukturen die Anzahl derer, die Christus im Jugend- oder Erwachsenenalter kennen lernen möchten, wächst. Die in der Seelsorge Tätigen haben die Verantwortung, den Katechumenen eine «Sprache» zu vermitteln, die Glauben zum Ausdruck zu bringen vermag. Die vielfältigen Rituale des Katechumenats (Bezeichnung mit dem Kreuz, Salbungen, Segnungen, Skrutinien (Bussfeiern), Übergabe des Credo/des Vaterunser, Effata-Ritus...) stellen diese adäquate Symbolsprache vor.
Zudem macht die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche in herausragender Weise die Anliegen der Liturgiereform deutlich. Ihr Sinn steht und fällt mit dem, was zwischen den Stufenfeiern passiert. Diese Feiern sind dann authentischer Ausdruck gelebten Glaubens, wenn die im Ritus intendierten bibel- und liturgiekatechetischen Impulse des Kirchenjahres in der Gruppe und im Gemeindegottesdienst symboldidaktisch erfahren und gefeiert werden. Dabei kommt gerade bei der Eingliederung Jugendlicher und Erwachsener in die Kirche deutlich zum Ausdruck, dass die Feier eines Sakraments eben nicht ein einmaliger liturgischer Akt ist, sondern einen Prozess impliziert. Der Katechumenat ist selbst schon Teil des Sakraments, welches in der anschliessenden mystagogischen Phase überhaupt erst «Fleisch» annehmen, mit dem Leben eingeholt werden kann.
Zugegeben: der «Aufwand» ist gross. Dazu ist aber ein Zweifaches zu bedenken.

Angesichts der vielen lähmenden Herausforderungen in der Kirche sollten wir uns gut überlegen, wo wir unsere Kräfte sinnvoll, also evangelisch-konstruktiv einsetzen.<5>

 

Frater Peter Spichtig OP hat Theologie in Freiburg (Schweiz) und Berkeley (USA) studiert. Seine liturgiewissenschaftliche Lizentiatsarbeit (2001) hatte zum Thema: «Der Erwachsenen-Katechumenat. Eine Anregung für die Sakramentenpastoral der katholischen Kirche in der Deutschschweiz». Nach Diakonen- und Priesterweihe ist er jetzt Vikar in der Pfarrei Liebfrauen in Zürich und unter anderem verantwortlich für die Begleitung der Katechumenen.


Anmerkungen

1 Zur Geschichte des Katechumenats vgl. Bruno Kleinheyer, Sakramentliche Feiern I, (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft 7/1), Regensburg 1989.

2 Vgl. SC 66. Auch die Revision des Firmritus wird in diesem Zusammenhang gefordert (SC 71).

3 Ein Resultat dieser Bemühungen sind die Partikularnormen der SBK vom 21.1.1986 zum neuen Kirchenrecht; vgl. SKZ 154 (1986) 70f. Die Adaptation für die Schweizer Bistümer sieht die Einrichtung eines Katechumenats mit einem Verantwortlichen für jedes Bistum vor. Explizit wird eine auf Einzelkatechese beschränkte Vorbereitung eines Taufbewerbers abgelehnt.

4 Der deutschsprachige Teil des Rituale wurde 1975 als Studienausgabe veröffentlicht. Er liegt seit zwei Jahren in einer überarbeiteten Fassung vor, die zur Erprobung dient: Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche. Grundform. Manuskriptausgabe zur Erprobung. Hrsg. von den Liturgischen Instituten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, Trier 2001 (nicht im Buchhandel erhältlich; Auslieferung über das Deutsche Liturgische Institut, Postfach 2628, D-54216 Trier, dli@liturgie.de). Wichtig dazu die katechetisch-liturgische Arbeitsmappe: Erwachsene fragen nach der Taufe. Eine katechetisch-liturgische Handreichung zur Gestaltung des Katechumenats. Erarbeitet vom Deutschen Liturgischen Institut und vom Deutschen Katecheten-Verein, hrsg. v. Ernst Werner u.a., München 2000 [ISBN 3-88207-323-3]. Siehe auch die KG Nrn. 10­12. Hingewiesen sei zudem auf die Handreichung zur Taufpastoral des Bistums Basel, Solothurn 2002, 29­38.

5 Weiterführend besonders: Franz-Peter Tebartz-van-Elst, Handbuch der Erwachsenentaufe. Liturgie und Verkündigung im Katechumenat, Münster 2002, mit Angabe weiterer Literatur.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003