39/2003 | |
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40 Jahre Liturgiekonstitution |
Die Teilnahme der Gläubigen am Gottesdienst, zumindest die äussere
Teilnahme, war wohl in der Geschichte der Liturgie selten so gross wie heute.
Das Hören auf Gottes Wort, das gemeinsame Beten und Singen, der häufige
Kommunionempfang, die Übernahme liturgischer Dienste durch Laien sind
weitgehend selbstverständlich geworden. Eine lebensnahe Sprache und
zeitgemässe Lieder berücksichtigen die Lebenssituation der Feiernden
und erleichtern ihnen den Zugang zum liturgischen Geschehen.
Allerdings haben die zahlreichen Möglichkeiten der Teilnahme nicht
verhindern können, dass sich die Reihen in der Kirche lichten. Die
Seelsorger beklagen die Konsumhaltung eines grossen Teils der Gottesdienst-«Besucher»
(!). Gelegentlich ist bei den Kirchgängern der Wunsch nach weniger
Aktivität und mehr Ruhe im Gottesdienst spürbar.
40 Jahre sind es her, seit das Zweite Vatikanische Konzil in der Liturgiekonstitution
«Sacrosanctum Concilium» (SC) die tätige Teilnahme aller
Gläubigen zu einem grundlegenden Prinzip und wesentlichen Gestaltungskriterium
der Liturgie erhoben hat. Was hat es mit diesem Begriff auf sich? Welche
Perspektiven bietet er für die heutige liturgische Praxis?
Die tätige Teilnahme aller Gläubigen an der Liturgie steht
nicht nur für ein pastorales Anliegen der Mitwirkung im Gottesdienst;
sie gehört vielmehr zum Wesen der Liturgie als der Feier des ganzen
Volkes Gottes. Aufgrund von Taufe (und Firmung) haben die Gläubigen
das Recht und die Pflicht zur vollen, bewussten und tätigen Teilnahme
(SC 14). Liturgie ist nicht allein Sache des Priesters, sondern aller Getauften.
Sie sind in der Kraft des Heiligen Geistes dazu berufen, selbst Liturgie
zu feiern; sie sind die Träger und Subjekte des Gottesdienstes. Ohne
ihre tätige Teilnahme gibt es keine Liturgie.
Nun könnte jedoch die Frage auftauchen, ob die tragende liturgische
Rolle der Gläubigen im Begriff der «Teilnahme» hinreichend
zum Ausdruck kommt. Woran nehmen die Gläubigen eigentlich teil?
Der Begriff «Teilnahme» (participatio) beinhaltet zwei Bewegungsrichtungen.
Er versteht sich zunächst im Sinne einer «Teilhabe»: Durch
das Wirken des Heiligen Geistes erhalten die Getauften Anteil am Christusereignis,
das in der Liturgie gegenwärtig wird (SC 7). Die Liturgie feiernden
Gläubigen nehmen also nicht etwa am Tun des Priesters oder Diakons,
der Theologin oder der Liturgiegruppe teil, sondern am Werk Jesu Christi,
der der erste und eigentliche Liturge ist.
Alle zum Gottesdienst Versammelten einschliesslich der liturgischen
Amts- und Dienstträger «empfangen und haben Anteil an etwas,
was grösser und umfassender ist als sie selbst».<1>
Liturgie ereignet sich auf göttliche Initiative hin; in ihr wendet
sich Gott den Menschen heilend und erlösend zu.
Allerdings und hier kommt die zweite Dimension ins Spiel geschieht
Teilhabe am Christusereignis nur unter Mitwirkung der versammelten Gläubigen
(SC 11). Die Liturgie als Heilswerk der Erlösung wird «nicht
an den Menschen vollzogen..., sondern ... nur mit den Menschen..., die in
der Kraft des Heiligen Geistes subjekthaft handeln».<2>
Erst wenn die Feiernden sich persönlich in das Geschehen hineinbegeben,
kann die Liturgie zum Ort der Gottesbegegnung werden.
Die den ganzen Menschen betreffende Teilnahme beschreibt die Liturgiekonstitution mit Hilfe mehrerer sich ergänzender Beiwörter. So unterstreicht das Adjektiv «tätig», das am häufigsten vorkommt, den Mitvollzug der Liturgie im Unterschied zu einer bloss körperlichen Anwesenheit und einem passiven Dabeisein. Die tätige Teilnahme hat eine Innen- und eine Aussenseite (SC 19): Was zu Herzen geht, strebt danach, sich Ausdruck zu verschaffen, und was Gestalt annimmt, wirkt auf die innere Haltung ein. Entsprechend haben die verschiedensten sprachlichen, klanglichen und bewegungsmässigen Ausdrucksformen des Menschen im Gottesdienst ebenso Platz wie das auf inneren Vollzug ausgerichtete Hören und Schweigen (SC 30).
Vom Prinzip der tätigen Teilnahme her erhalten die liturgischen Laiendienste ihre Bedeutung. Wer in der Liturgie aufgrund von Begabung und Charisma, von Berufung und Beauftragung eine besondere Aufgabe übernimmt, ist in seiner Funktion nicht vom geweihten Amtsträger abhängig, den er ersetzen oder entlasten würde; er trägt auch nicht bloss zur «Verschönerung» und «Verfeierlichung» des Gottesdienstes bei; vielmehr übt er einen «wahrhaft liturgischen Dienst» (SC 29) aus und bringt dadurch die Vielgestaltigkeit des Volkes Gottes zum Ausdruck.<3> Das Konzil bestimmt, dass bei den liturgischen Feiern jeder «in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun (soll), was ihm aus der Natur der Sache und gemäss den liturgischen Regeln zukommt» (SC 28).
Die Möglichkeiten der tätigen Teilnahme sind in unseren Gottesdiensten
recht zahlreich. Das ist eine Errungenschaft der Liturgiereform, hinter
die nicht mehr zurückgekehrt werden darf. Es kann aber in Zukunft nicht
darum gehen, die äussere Aktivierung weiter zu steigern. Vielmehr ist
eine Intensivierung und Vertiefung der Teilnahme angesagt; nach der äusseren
steht die innere Teilnahme im Vordergrund.
Dabei kommt denen, die eine besondere Aufgabe in der Liturgie ausüben
ordinierte Amtsträger oder Laien , eine Vorbildfunktion
zu. Sie sind die ersten tätigen Teilnehmer am Gottesdienst. Zwar stehen
sie der versammelten Gemeinde gegenüber, doch stehen sie auch mit ihr
vor Gott. Sie üben ihren Dienst nicht allein für die Gemeinde
aus, sondern ebenso mit ihr. Der Vorsteher begreift sich als erster Beter,
die Lektorin als erste Hörerin, der Kantor als erster Sänger der
Gemeinde. Das verlangt neben den sachbezogenen Fähigkeiten eine liturgisch-spirituelle
Kompetenz, neben der inhaltlichen und gestalterischen Vorbereitung eine
persönliche geistliche Vorbereitung. Wenn diejenigen, die eine besondere
Rolle in der Liturgie wahrnehmen, in erster Linie wie «Anbieter»
und «Veranstalter» auftreten, erfahren sich die Gläubigen
zwangsläufig als «Besucher» und «Konsumenten»
und nicht als eine Gemeinschaft von Christen, die gemeinsam an der Liturgie
teilnehmen.
In die Rolle von Konsumenten werden die Gläubigen auch gedrängt,
wenn sie immer wieder neue liturgische Elemente «vorgesetzt»
erhalten. Ständig wechselnde Gebete, Lieder, Zeichen und Handlungsabläufe
stellen eine Überforderung dar und behindern die Teilnahme an der Liturgie.
Inneres und äusseres Mitgehen setzt eine Vertrautheit mit dem liturgischen
Geschehen voraus und will eingeübt sein. Gerade angesichts einer sich
ständig verändernden Lebenswelt brauchen die Menschen von heute
das Gleichbleibende und sich Wiederholende, das eine rituelle Handlung auszeichnet.
Liturgie «müsste der Ort sein, wo ... die hergebrachten gefügten
Formen zu leben beginnen unter den Händen der feiernden Menschen».<4>
Als Subjekte der Liturgie tragen die Gläubigen selbst Verantwortung
für die Liturgie in ihrer Gemeinde. Sie müssen nicht auf den Priester
«warten», um Liturgie feiern zu können. Schon die Liturgiekonstitution
erwähnt Gottesdienste, die Laien ohne die Anwesenheit eines Priesters
feiern können: die Tagzeitenliturgie (SC 100), die Feier von Sakramentalien
(SC 79), die Wortgottesdienste (SC 35,4). Auch Andachten werden häufig
von Laien getragen, so etwa der gemeinsame Rosenkranz, der in zahlreichen
Gemeinden mit bemerkenswerter Regelmässigkeit gebetet wird. In den
letzten Jahren ist ein wiedererwachtes Interesse am gemeinsamen Gebet festzustellen,
das auf Initiative von Laien zurückgeht. Einfache Gottedienstformen
bieten den Gläubigen die Möglichkeit, tätige Teilnahme zu
praktizieren und liturgisch-spirituelle Kompetenz zu erwerben, die von den
Seelsorgern ernst zu nehmen und weiter zu fördern ist.
Die Feier der Liturgie war und ist schon immer ein Spiegelbild kirchlichen Lebens und zugleich Verwirklichung von Kirche. Wo Gläubige sich in der Kraft des Heiligen Geistes darum bemühen, immer intensiver am liturgischen Geschehen teilzunehmen und so ständig tiefer in die Gemeinschaft mit Christus und untereinander hineinzuwachsen, dort zeigt und realisiert sich Kirche als Volk Gottes auf dem Weg. Wo die Gläubigen den Gottesdienst nicht mehr als eine von der «Kirche» organisierte Veranstaltung «besuchen», sondern selbst die liturgische Versammlung bilden, die ihren Glauben feiert, da wird Kirche als Glaubensgemeinschaft konkret und erfahrbar.
Dr. des. Josef-Anton Willa war nach dem Studium der Theologie (Freiburg) und Kirchenmusik (Luzern) Assistent am Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft der Universität Freiburg und hat ebendort im WS 2002/03 promoviert mit der Arbeit: «Das Singen als liturgisches Geschehen. Die anthropologischen Aspekte des Singens und ihre Bedeutung für die Liturgie, dargestellt am Beispiel des ÐAntwortpsalmsð in der Eucharistiefeier». Neben einem Lehrauftrag in Liturgiewissenschaft und Aufgaben in der pastoralliturgischen Fortbildung wirkt er jetzt als Pastoralassistent in der Pfarrei Menznau.
1 Franz Kohlschein, Bewusste, tätige und fruchtbringende Teilnahme. Das Leitmotiv der Gottesdienstreform als bleibender Massstab, in: Theodor Maas-Ewerd (Hrsg.), Lebt unser Gottesdienst? Die bleibende Aufgabe der Liturgiereform, (FS Bruno Kleinheyer), Freiburg i.Br. 1988, 3862, hier 52. Wichtig jetzt auch Angelus A. Häussling, Der Geist der Liturgie. Zu Joseph Ratzingers gleichnamiger Publikation, in: Archiv für Liturgiewissenschaft 43/44 (2001/02) 362395, hier 378386.
2 Diana Güntner, Das Prinzip der participatio und die Strukturen der Lebenswelt. Eine soziologisch-theologische Studie, in: Archiv für Liturgiewissenschaft 38/39 (1996/97) 2541, hier 39.
3 Die Schweizer Bischöfe haben im März 2000 ein Pastoralschreiben mit «Leitlinien zur Ausbildung und Beauftragung zu ehren-/nebenamtlichen liturgischen Laiendiensten» herausgegeben; vgl. Martin Klöckener, Feierndes Volk Gottes, in: SKZ 168 (2000) 617621.
4 Susanne Heine, Emanzipation und Ritual: Liturgie im Streit zwischen Feier der Heilstatsachen und Inszenierung des Subjekts, in: Paul M. Zulehner, Hansjörg Auf der Maur und Josef Weismayer (Hrsg.), Zeichen des Lebens. Sakramente im Leben der Kirchen Rituale im Leben der Menschen, Ostfildern 2000, 241261, hier 260.