37/2003 | |
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Leitartikel |
Die Kommission der Schweizer Bischofskonferenz für Migration, migratio, will mit den vorliegenden Thesen zu einigen Schwerpunkten einen Beitrag an eine offene und faire Diskussion über eine zukünftige Migrationspolitik lancieren, die in breiten Bevölkerungskreisen geführt werden soll: Eine Politik, die nicht getragen wird vom «Volk», hat wenig Chancen, realisiert zu werden. Zudem sind wir uns bewusst, dass Migration nicht umkehrbar ist, sondern auch in Zukunft aktuell und brisant sein wird.
Der Geburtenrückgang ist ein in Europa verbreitetes und in allen
europäischen Ländern anerkanntes Faktum. Auch in der Schweiz ist
die Geburtenrate tief, so dass in den kommenden Jahren der Rückgang
der einheimischen Bevölkerung Tatsache wird (Schweizerinnen: 1,27;
Ausländerinnen im Durchschnitt: 1,93). Der Rückgang der schweizerischen
Bevölkerung ist nicht umkehrbar ohne die erleichterte Einbürgerung,
insbesondere der zweiten und dritten Einwanderergeneration.
Die erwerbstätige Bevölkerung kann in Zukunft auf eine grosse
Zahl von Kindern aus der Migration zählen und wird sich zudem vermehrt
auf die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (5065-jährige)
neben der generell höheren Erwerbstätigkeit von Frauen
abstützen müssen, um den Wohlstand in unserem Land zu sichern.
Die Wirtschaft braucht nach ihren eigenen Prognosen in den kommenden
Jahren zusätzliche 150000 hoch qualifizierte Arbeitskräfte.
Die Herausforderung, die sich unserem Land stellt, ist eine zweifache: Einerseits
muss unsere Gesellschaft die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen;
andererseits muss sie eine kohärente Migrationspolitik entwickeln,
welche sich nicht nur auf die Arbeitskräfte abstützt, sondern
eine familienorientierte Migration ermöglicht.
These: Eine zukunftsgerichtete Migrationspolitik darf nicht allein auf den
Arbeitsmarkt und dessen Notwendigkeit ausgerichtet sein; sie muss auch die
demographische Entwicklung, die Sicherung der Sozialleistungen und die Aufnahmefähigkeit
des Landes berücksichtigen.
Die Schweiz ist daran, die bilateralen Verträge mit den EU-Staaten
umzusetzen. In diesen Verträgen hat die Schweiz einer schrittweisen
Freizügigkeit im Personenverkehr zugestimmt. Die Auswirkungen dieser
innereuropäischen Migration sind noch nicht erkennbar. Dennoch zeichnet
sich bereits heute ein Rückgang der traditionellen Migration aus den
südeuropäischen Ländern (Italien, Spanien, Portugal) ab:
Der Finanzausgleich im EU-Raum führt zu einer höheren Lebensqualität
in den Ursprungsländern der Migration und reduziert somit die Notwendigkeit
der Emigration von Menschen aus diesen Ländern.
Die Schweiz steht vor der Frage, wie sie bestimmte Arbeiten, welche heute
nicht mehr von der einheimischen Bevölkerung übernommen werden,
aber für die Gesellschaft notwendig sind, gestalten will. Eine Überprüfung
ihrer Politik, insbesondere auch der Integrationspolitik, scheint unausweichlich.
These: Die Schweiz ist in ihrer Migrationspolitik auf Absprachen mit den
Ländern der EU angewiesen, mit denen sie nicht nur Sicherheitsfragen
diskutiert, sondern auch Fragen der Freizügigkeit im Personenverkehr.
Vermehrt ist eine Zunahme der Immigration aus Nicht-EU-Staaten festzustellen,
obwohl der Bundesrat die Immigration aus diesen Ländern nur in Ausnahmefällen
gestattet. Die Folge ist eine nicht genau bezifferbare, aber schätzungsweise
hohe Zahl von illegal Anwesenden, die als Schwarzarbeiter oder Grauarbeiter,
so genannte «Sans Papiers» in unserem Land leben. Diese Menschen
sind oft ohne Schutz und häufig der Kritik der Bevölkerung ausgesetzt.
Die Arbeitgeber ihrerseits sind kaum von dieser Kritik betroffen. Schwarzarbeiter
erhalten meist sehr tiefe Löhne und gelten meist als so genannte «working
poor». Sie haben keine Aussichten auf eine längerfristige Integration
in die einheimische Gesellschaft. Sie haben zudem eine sehr hohe Mobilität
zwischen ihrem Herkunftsland und dem Arbeitsort und pendeln zwischen zwei
Kulturen.
These: Die Schweiz hat ihre Migrationspolitik so auszurichten, dass Schwarzarbeit
von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erschwert ist;
zudem sind auch die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Die bisherigen
Kreismodelle sind zu hinterfragen angesichts der wachsenden Mobilität
und der globalen Migration.
Die Schweiz bedarf eines Ausländergesetzes, das heutigen und zukünftigen
Entwicklungen in der Migration Rechnung trägt, was beim heute geltenden,
jahrzehntealten Ausländergesetz ANAG nicht mehr der Fall ist. Zudem
sehen die bilateralen Verträge mit den Staaten der EU vor, dass die
Immigration aus diesen Staaten in den Verträgen geregelt wird.
Das neue Ausländergesetz, das vor allem für Personen aus Staaten,
die nicht zu den EU-/EFTA-Ländern gehören, gilt, soll allgemeine
Grundsätze der schweizerischen Migrationspolitik enthalten sowie die
Rechte und Pflichten der Ausländerinnen und Ausländer bezüglich
Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Ausreise regeln; es soll
zudem die Grundlagen für eine wirkungsvolle Unterstützung der
Integration von längerfristig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern
beinhalten; im Weiteren sind die Erfahrungen anderer Staaten und die europäischen
Harmonisierungsbestrebungen zu berücksichtigen.
These: Das neue Ausländergesetz soll den Menschen in den Mittelpunkt
stellen und nicht die Arbeitskraft; es fördert die Bereitstellung besserer
Rahmenbedingungen für die Integration, die ein gegenseitiger Prozess
von Einheimischen und Zugewanderten ist.
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Wirtschaft
unseres Landes wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Es ist deshalb
vonnöten, dass bereits heute jene Möglichkeiten der Bildung, auch
für Immigrantinnen und Immigranten, angeboten werden, die eine Rekrutierung
von Fachleuten im Ausland weitgehend auf den Austausch von Kenntnissen,
Erfahrungen und Wissen beschränkt.
Im Arbeitsprozess sind heute Weiterbildung und Fortbildung von grosser Bedeutung
angesichts der Fortschritte in Technik, Wissenschaft und praktischer Anwendung.
Deshalb soll die Fort- und Weiterbildung auch jener Immigrantinnen und Immigranten
gefördert werden, welche die notwendigen Voraussetzungen, insbesondere
der Basiskenntnisse mit sich bringen.
Eine gute Basisbildung und eine fortdauernde Weiterbildung sind unter anderem
Voraussetzungen für eine gelingende Integration. Sie wirken insbesondere
bei Jugendlichen Kriminalität, Gewalt und Rassismus entgegen.
These: Aus- und Weiterbildung sind Erfordernisse, welche in Zukunft weiter
an Bedeutung gewinnen werden. Sie sind vom Bund in Zusammenarbeit mit den
Kantonen und den Sozialpartnern zu fördern. Ein besonderes Augenmerk
ist der Aus- und Weiterbildung der Frauen zu schenken.
Die Migration hat globale Dimensionen angenommen. Sie ist weder in Europa
noch in den andern Kontinenten umkehrbar. Sie ist auch in unserem Land ein
Dauerfaktum. Wir werden deshalb in unserem Land immer mit «Erstgenerationen»
von Familien ausländischer Herkunft konfrontiert sein. Eine gezielte
Integrationsförderung ist deshalb unumgänglich.
Die katholische Kirche in der Schweiz leistet auch in Zukunft einen besonderen
seelsorgerlichen Dienst an den Eingewanderten durch die so genannte Fremdsprachigenseelsorgestellen,
im Bewusstsein, dass Religion zum Wesen des Menschen gehört. Der Mensch
in unsicheren Situationen, wie sie unter anderem die Migration bewirkt,
findet in der Religion Halt und Sicherheit, welche die Identität stärkt
und somit auch die Integration fördert.
Eine Migrationspolitik, wie sie in unserem Land geführt wird und ausschliesslich
auf die Erfordernisse der Eigengesetzlichkeiten des Arbeitsmarktes ausgerichtet
ist, ist per se kontraproduktiv. Sie vermittelt keine Stabilität und
verhindert den Aufbau von Beziehungen zur einheimischen Bevölkerung.
Sie verhindert auch die Umsetzung wichtiger Integrationspostulate, wie im
Bereich der Ausbildung, des Sozialbereichs, des Wohnungsmarktes usw.
Es liegt im Interesse unseres Landes, alles daran zu setzen, dass Begabungen
und Leistungspotenzial der Migrantinnen und Migranten gefördert werden.
Vermehrt ist der Bikulturalität Rechnung zu tragen. Zudem sind die
Menschen im Integrationsprozess, der vielschichtig ist, zu begleiten, ohne
dass dadurch die Verbundenheit der Migrantinnen und Migranten und ihre kulturellen
Eigenschaften aufgegeben werden müssen.
Migratio trägt ihren Beitrag zu diesem Prozess bei, indem sie insbesondere
die Beheimatung durch das religiöse Leben der Migrantinnen und Migranten,
nicht nur jener, die der katholischen Kirche angehören, fördert
und unterstützt, im Wissen darum, dass Religion, die das Wesen des
Menschen bestimmt, die Identität des Menschen stützen und fördern
kann. Die Identitätsfindung ist eine wesentliche Voraussetzung einer
gelingenden Integration.