37/2003

INHALT

Leitartikel

Für eine zukunftsfähige Migrationspolitik

von der Sozialkommission von migratio

 

Die Kommission der Schweizer Bischofskonferenz für Migration, migratio, will mit den vorliegenden Thesen zu einigen Schwerpunkten einen Beitrag an eine offene und faire Diskussion über eine zukünftige Migrationspolitik lancieren, die in breiten Bevölkerungskreisen geführt werden soll: Eine Politik, die nicht getragen wird vom «Volk», hat wenig Chancen, realisiert zu werden. Zudem sind wir uns bewusst, dass Migration nicht umkehrbar ist, sondern auch in Zukunft aktuell und brisant sein wird.

1. Demographie

Der Geburtenrückgang ist ein in Europa verbreitetes und in allen europäischen Ländern anerkanntes Faktum. Auch in der Schweiz ist die Geburtenrate tief, so dass in den kommenden Jahren der Rückgang der einheimischen Bevölkerung Tatsache wird (Schweizerinnen: 1,27; Ausländerinnen im Durchschnitt: 1,93). Der Rückgang der schweizerischen Bevölkerung ist nicht umkehrbar ohne die erleichterte Einbürgerung, insbesondere der zweiten und dritten Einwanderergeneration.
Die erwerbstätige Bevölkerung kann in Zukunft auf eine grosse Zahl von Kindern aus der Migration zählen und wird sich zudem vermehrt auf die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50­65-jährige) ­ neben der generell höheren Erwerbstätigkeit von Frauen ­ abstützen müssen, um den Wohlstand in unserem Land zu sichern.
Die Wirtschaft braucht ­ nach ihren eigenen Prognosen ­ in den kommenden Jahren zusätzliche 150000 hoch qualifizierte Arbeitskräfte.
Die Herausforderung, die sich unserem Land stellt, ist eine zweifache: Einerseits muss unsere Gesellschaft die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen; andererseits muss sie eine kohärente Migrationspolitik entwickeln, welche sich nicht nur auf die Arbeitskräfte abstützt, sondern eine familienorientierte Migration ermöglicht.
These: Eine zukunftsgerichtete Migrationspolitik darf nicht allein auf den Arbeitsmarkt und dessen Notwendigkeit ausgerichtet sein; sie muss auch die demographische Entwicklung, die Sicherung der Sozialleistungen und die Aufnahmefähigkeit des Landes berücksichtigen.

2. EU-Arbeitsmarkt

Die Schweiz ist daran, die bilateralen Verträge mit den EU-Staaten umzusetzen. In diesen Verträgen hat die Schweiz einer schrittweisen Freizügigkeit im Personenverkehr zugestimmt. Die Auswirkungen dieser innereuropäischen Migration sind noch nicht erkennbar. Dennoch zeichnet sich bereits heute ein Rückgang der traditionellen Migration aus den südeuropäischen Ländern (Italien, Spanien, Portugal) ab: Der Finanzausgleich im EU-Raum führt zu einer höheren Lebensqualität in den Ursprungsländern der Migration und reduziert somit die Notwendigkeit der Emigration von Menschen aus diesen Ländern.
Die Schweiz steht vor der Frage, wie sie bestimmte Arbeiten, welche heute nicht mehr von der einheimischen Bevölkerung übernommen werden, aber für die Gesellschaft notwendig sind, gestalten will. Eine Überprüfung ihrer Politik, insbesondere auch der Integrationspolitik, scheint unausweichlich.
These: Die Schweiz ist in ihrer Migrationspolitik auf Absprachen mit den Ländern der EU angewiesen, mit denen sie nicht nur Sicherheitsfragen diskutiert, sondern auch Fragen der Freizügigkeit im Personenverkehr.

3. Migration aus Nicht-EU-Staaaten

Vermehrt ist eine Zunahme der Immigration aus Nicht-EU-Staaten festzustellen, obwohl der Bundesrat die Immigration aus diesen Ländern nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Folge ist eine nicht genau bezifferbare, aber schätzungsweise hohe Zahl von illegal Anwesenden, die als Schwarzarbeiter oder Grauarbeiter, so genannte «Sans Papiers» in unserem Land leben. Diese Menschen sind oft ohne Schutz und häufig der Kritik der Bevölkerung ausgesetzt. Die Arbeitgeber ihrerseits sind kaum von dieser Kritik betroffen. Schwarzarbeiter erhalten meist sehr tiefe Löhne und gelten meist als so genannte «working poor». Sie haben keine Aussichten auf eine längerfristige Integration in die einheimische Gesellschaft. Sie haben zudem eine sehr hohe Mobilität zwischen ihrem Herkunftsland und dem Arbeitsort und pendeln zwischen zwei Kulturen.
These: Die Schweiz hat ihre Migrationspolitik so auszurichten, dass Schwarzarbeit von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erschwert ist; zudem sind auch die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Die bisherigen Kreismodelle sind zu hinterfragen angesichts der wachsenden Mobilität und der globalen Migration.

4. Ausländergesetz

Die Schweiz bedarf eines Ausländergesetzes, das heutigen und zukünftigen Entwicklungen in der Migration Rechnung trägt, was beim heute geltenden, jahrzehntealten Ausländergesetz ANAG nicht mehr der Fall ist. Zudem sehen die bilateralen Verträge mit den Staaten der EU vor, dass die Immigration aus diesen Staaten in den Verträgen geregelt wird.
Das neue Ausländergesetz, das vor allem für Personen aus Staaten, die nicht zu den EU-/EFTA-Ländern gehören, gilt, soll allgemeine Grundsätze der schweizerischen Migrationspolitik enthalten sowie die Rechte und Pflichten der Ausländerinnen und Ausländer bezüglich Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Ausreise regeln; es soll zudem die Grundlagen für eine wirkungsvolle Unterstützung der Integration von längerfristig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern beinhalten; im Weiteren sind die Erfahrungen anderer Staaten und die europäischen Harmonisierungsbestrebungen zu berücksichtigen.
These: Das neue Ausländergesetz soll den Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht die Arbeitskraft; es fördert die Bereitstellung besserer Rahmenbedingungen für die Integration, die ein gegenseitiger Prozess von Einheimischen und Zugewanderten ist.

5. Bildung/Weiterbildung

Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Wirtschaft unseres Landes wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Es ist deshalb vonnöten, dass bereits heute jene Möglichkeiten der Bildung, auch für Immigrantinnen und Immigranten, angeboten werden, die eine Rekrutierung von Fachleuten im Ausland weitgehend auf den Austausch von Kenntnissen, Erfahrungen und Wissen beschränkt.
Im Arbeitsprozess sind heute Weiterbildung und Fortbildung von grosser Bedeutung angesichts der Fortschritte in Technik, Wissenschaft und praktischer Anwendung. Deshalb soll die Fort- und Weiterbildung auch jener Immigrantinnen und Immigranten gefördert werden, welche die notwendigen Voraussetzungen, insbesondere der Basiskenntnisse mit sich bringen.
Eine gute Basisbildung und eine fortdauernde Weiterbildung sind unter anderem Voraussetzungen für eine gelingende Integration. Sie wirken insbesondere bei Jugendlichen Kriminalität, Gewalt und Rassismus entgegen.
These: Aus- und Weiterbildung sind Erfordernisse, welche in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie sind vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern zu fördern. Ein besonderes Augenmerk ist der Aus- und Weiterbildung der Frauen zu schenken.

Folgerungen für migratio

Die Migration hat globale Dimensionen angenommen. Sie ist weder in Europa noch in den andern Kontinenten umkehrbar. Sie ist auch in unserem Land ein Dauerfaktum. Wir werden deshalb in unserem Land immer mit «Erstgenerationen» von Familien ausländischer Herkunft konfrontiert sein. Eine gezielte Integrationsförderung ist deshalb unumgänglich.
Die katholische Kirche in der Schweiz leistet auch in Zukunft einen besonderen seelsorgerlichen Dienst an den Eingewanderten durch die so genannte Fremdsprachigenseelsorgestellen, im Bewusstsein, dass Religion zum Wesen des Menschen gehört. Der Mensch in unsicheren Situationen, wie sie unter anderem die Migration bewirkt, findet in der Religion Halt und Sicherheit, welche die Identität stärkt und somit auch die Integration fördert.
Eine Migrationspolitik, wie sie in unserem Land geführt wird und ausschliesslich auf die Erfordernisse der Eigengesetzlichkeiten des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist, ist per se kontraproduktiv. Sie vermittelt keine Stabilität und verhindert den Aufbau von Beziehungen zur einheimischen Bevölkerung. Sie verhindert auch die Umsetzung wichtiger Integrationspostulate, wie im Bereich der Ausbildung, des Sozialbereichs, des Wohnungsmarktes usw.
Es liegt im Interesse unseres Landes, alles daran zu setzen, dass Begabungen und Leistungspotenzial der Migrantinnen und Migranten gefördert werden.
Vermehrt ist der Bikulturalität Rechnung zu tragen. Zudem sind die Menschen im Integrationsprozess, der vielschichtig ist, zu begleiten, ohne dass dadurch die Verbundenheit der Migrantinnen und Migranten und ihre kulturellen Eigenschaften aufgegeben werden müssen.
Migratio trägt ihren Beitrag zu diesem Prozess bei, indem sie insbesondere die Beheimatung durch das religiöse Leben der Migrantinnen und Migranten, nicht nur jener, die der katholischen Kirche angehören, fördert und unterstützt, im Wissen darum, dass Religion, die das Wesen des Menschen bestimmt, die Identität des Menschen stützen und fördern kann. Die Identitätsfindung ist eine wesentliche Voraussetzung einer gelingenden Integration.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003