36/2003 | |
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Leitartikel |
Mit einem Fest- und Begegnungstag in Solothurn beging das Bistum Basel
unter dem Leitwort «beWEGt en MOUVEMENT» das 175-Jahr-Jubiläum
seiner Neuumschreibung. Die Reorganisation von 1828 war so weit reichend,
dass die Herausgeber der Jubiläumsschrift<1>
im Vorwort sogar schreiben können, ein neues Gebilde habe einen alten
Namen erhalten. Die historischen Wurzeln des neuen Bistums Basel reichen
indes in die spätrömische Zeit zurück, wie Bischof Kurt Koch
an einem Medienapéro in Erinnerung rief: Mitte des 4. Jahrhunderts
ist im römischen Kastell Kaiseraugst ein Bischof namens Justinianus
nachweisbar; in den Wirren der Völkerwanderungszeit wurde der Bischofssitz
nach Basel verlegt, und im Gefolge der Reformation mussten die Bischöfe
1528 nach Pruntrut ausweichen. Das Domkapitel liess sich vorübergehend
in Freiburg i.Br. und 1678 schliesslich in Arlesheim nieder.
Im Jahre 1032 zum Reichs- bzw. Fürstbistum geworden, erstreckte es
sich vom Bielersee zur Burgundischen Pforte und in die Oberrheinische Tiefebene.
In der frühen Neuzeit umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet des
Fürstbischofs den heutigen Kanton Jura, den Berner Jura, Teile des
heutigen Kantons Basel-Landschaft sowie Schliengen im Breisgau. Kirchlich
unterstanden einige dieser Herrschaftsgebiete den Diözesen Besançon,
Lausanne oder Konstanz. Das weltliche Herrschaftsgebiet ging in der Französischen
Revolution und in den Napoleonischen Kriegen verloren. Der Wiener Kongress
teilte es den eidgenössischen Kantonen Bern und Basel zu. Aber auch
der kirchliche Sprengel wurde klein; dem letzten Fürstbischof Franz
Xaver de Neuveu verblieb die geistliche Oberhoheit nur noch über einige
Pfarreien im Kanton Solothurn und im bis 1802 österreichischen Fricktal.
Zur gleichen Zeit bahnte sich eine Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse
in der alemannischen Schweiz an; 14 der 19 eidgenössischen Kantone
gehörten als Schweizer Quart zum Bistum Konstanz. Der Gedanke, dass
die Landes- und Diözesangrenzen übereinstimmen sollten, wurde
auch in der Eidgenossenschaft wirksam. Dazu kam, dass die römische
Kurie mit dem Konstanzer Generalvikar Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg
Mühe hatte. Das führte schliesslich dazu, dass Papst Pius VII.
1815 die Schweizer Quart aus dem Bistum Konstanz herauslöste. In der
Folge wurden zahlreiche Bistumsprojekte erwogen, um die deutschsprachige
Schweiz kirchlich neu zu organisieren. Denn auch das Fürstbistum Chur
verlor mit dem oberen Vorarlberg und dem Vintschgau grosse Gebiete ausserhalb
der Eidgenossenschaft.
Ausschlaggebend für das neue Bistum Basel wurde, dass sich die Kantone
Luzern, Bern, Aargau und Solothurn 1820 auf einen Bistumsvertrag einigen
konnten. Die darin enthaltenen Forderungen des Staates an die Kirche belasteten
allerdings die Verhandlungen mit dem Päpstlichen Nuntius und der römischen
Kurie so sehr, dass es erst nach zähem Ringen zu einem Abkommen über
die Neugestaltung und Neuumschreibung des Bistums Basel kommen konnte. 1828
wurde das Konkordat zwischen den Kantonen Luzern, Bern, Solothurn und Zug
mit dem Heiligen Stuhl unterzeichnet; mit der Bulle «Inter praecipua»
errichtet anschliessend Papst Leos XII. das neue Bistum Basel mit Sitz in
Solothurn. Im Lauf der Zeit traten auch die übrigen Bistumskantone
dem Konkordat bei; mit seinen heute 10 Kantonen und über eine Million
Gläubigen ist das neue Bistum Basel das grösste Schweizer Bistum.
In seinem Kurzreferat bezeichnete Bischof Kurt Koch diese letzten 175 Jahre
als bewegte Jahre, «die vor allem von heftigen Auseinandersetzungen
zwischen Staat und Kirche geprägt waren. Der damals herrschende Staatsabsolutismus
wollte auch die Kirche fest in die eigene Hand kriegen.» Den Höhepunkt
erreichte dieser «dreiste Staatsabsolutismus» im Kulturkampf,
nachdem sich Bischof Eugène Lachat weder die Teilnahme am Ersten
Vatikanischen Konzil noch die Verkündigung seiner Beschlüsse verbieten
liess.
In dem in der Jubiläumsschrift veröffentlichten ausführlichen
Interview bezeichnet Bischof Kurt Koch diesen Kulturkampf als Vergangenheit,
als Gegenwart hingegen einen «innerkirchlichen Kulturkampf».
Dazu gehört für ihn die bewusstseinsmässige «Kantonalisierung»
der Kirche als eine Folge des staatskirchenrechtlichen Systems. Dem aufmerksamen
Beobachter drängt sich in der Tat die Frage auf, ob bei der öffentlich-rechtlichen
Anerkennung und Organisation der Kirchen zwischen dem römisch-katholischen
und dem evangelisch-reformierten Kirchenverständnis genügend deutlich
unterschieden wird. Denn die evangelisch-reformierte Kirche besteht, wo
sie öffentlich-rechtlich organisiert ist, aus den Kirchgemeinden und
der kantonalkirchlichen Körperschaft. Die römisch-katholische
Kirche hingegen wird durch ihre öffentlich-rechtliche Organisation,
das heisst durch die Kirchgemeinden und die kantonalkirchliche Körperschaft,
unterstützt, besteht sie doch aus den Bistümern mit ihren Pfarreien.
So ist eine ekklesiologisch stimmige und praktisch handhabbare Gestaltung
des Verhältnisses zwischen dem geweihten Amt in der Kirche und der
Selbstorganisation der Gläubigen in öffentlich-rechtlich anerkannten
Gebietskörperschaften eine Aufgabe, die noch zu lösen bleibt.
Mit Recht besteht Bischof Kurt Koch aber darauf, nicht nur an die äussere
Erneuerung der Kirche zu denken, sondern ebenso an die innere Erneuerung:
der einzelnen Glaubenden, der Pfarreien und des Bistums. Deshalb hat er
in den Mittelpunkt seiner Botschaft zum Bistumsjubiläum das biblische
Bild vom Weinstock und den Reben gestellt: «Jesus Christus ist der
Weinstock, wir sind die Reben. Ohne Christus wären wir auch als Bistum
tot, selbst wenn wir viele Aktivitäten unternehmen.»
Auch im festlichen Gottesdienst wurde das Bild vom Weinstock und den Reben
aufgenommen. Besonders anschaulich gemacht wurde es mit symbolischen Handlungen.
Zur Eröffnung brachten Menschen aus dem ganzen Bistum Erde und Gestein
aus den Einzugsgebieten von Aare, Emme, Reuss und Rhein sowie Urgestein
aus dem Jura. Nach der Predigt, mit der Bischof Kurt Koch seine Botschaft
zu Gehör brachte, pflanzte er in diese Erde den «Bistumsweinstock»,
und er segnete ihn, damit er gedeihe und reiche Frucht bringe.
Damit der Glaube an Jesus Christus auch in der Gegenwart gehört werden
könne, brauche es glaubwürdige und überzeugende Zeugen, heisst
es in der Botschaft weiter. Dies würden die Bistumspatrone Urs und
Viktor, die als Angehörige der Thebäischen Legion in Solothurn
den Märtyrertod erlitten hatten, in Erinnerung rufen. An die Seite
dieser Blutzeugen stellte Bischof Kurt Koch Verena, die mit den Thebäischen
Legion in das Gebiet der heutigen Schweiz gekommen war und ihren letzten
Lebensabschnitt im römischen Kastell Zurzach verbracht hatte. Um einem
heute besonders wichtig gewordenen Zeichen der Zeit, nämlich der Wahrnehmung
der gleichen Würde von Mann und Frau, zu entsprechen, erklärte
er am Jubiläum mit der Zustimmung der Universalkirche die heilige Verena
als Co-Patronin des Bistums Basel. Die heilige Verena wird oft mit einem
Kamm und einem Krug Wasser dargestellt, was auf ihre karitative Tätigkeit
hinweist. Bischof Kurt Koch erblickt darin aber auch einen Hinweis auf das
lebendige Wasser der Taufe, das die Getauften am tiefsten verbindet, weil
es sie mit Christus verbindet.
1 1828 Bistum Basel/Diocèse de Bâle 2003. Jubiläumsschrift 175 Jahre Reorganisation des Bistums. Herausgegeben von P. Gregor Jäggi OSB/Roger Liggenstorfer, 2003, 248 Seiten (zum Preis von Fr. 30. zu beziehen beim Bischöflichen Ordinariat, Postfach 216, 4501 Solothurn).