36/2003

INHALT

Leitartikel

175 Jahre neues Bistum Basel

von Rolf Weibel

 

Mit einem Fest- und Begegnungstag in Solothurn beging das Bistum Basel unter dem Leitwort «beWEGt ­ en MOUVEMENT» das 175-Jahr-Jubiläum seiner Neuumschreibung. Die Reorganisation von 1828 war so weit reichend, dass die Herausgeber der Jubiläumsschrift<1> im Vorwort sogar schreiben können, ein neues Gebilde habe einen alten Namen erhalten. Die historischen Wurzeln des neuen Bistums Basel reichen indes in die spätrömische Zeit zurück, wie Bischof Kurt Koch an einem Medienapéro in Erinnerung rief: Mitte des 4. Jahrhunderts ist im römischen Kastell Kaiseraugst ein Bischof namens Justinianus nachweisbar; in den Wirren der Völkerwanderungszeit wurde der Bischofssitz nach Basel verlegt, und im Gefolge der Reformation mussten die Bischöfe 1528 nach Pruntrut ausweichen. Das Domkapitel liess sich vorübergehend in Freiburg i.Br. und 1678 schliesslich in Arlesheim nieder.
Im Jahre 1032 zum Reichs- bzw. Fürstbistum geworden, erstreckte es sich vom Bielersee zur Burgundischen Pforte und in die Oberrheinische Tiefebene. In der frühen Neuzeit umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet des Fürstbischofs den heutigen Kanton Jura, den Berner Jura, Teile des heutigen Kantons Basel-Landschaft sowie Schliengen im Breisgau. Kirchlich unterstanden einige dieser Herrschaftsgebiete den Diözesen Besançon, Lausanne oder Konstanz. Das weltliche Herrschaftsgebiet ging in der Französischen Revolution und in den Napoleonischen Kriegen verloren. Der Wiener Kongress teilte es den eidgenössischen Kantonen Bern und Basel zu. Aber auch der kirchliche Sprengel wurde klein; dem letzten Fürstbischof Franz Xaver de Neuveu verblieb die geistliche Oberhoheit nur noch über einige Pfarreien im Kanton Solothurn und im bis 1802 österreichischen Fricktal.
Zur gleichen Zeit bahnte sich eine Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse in der alemannischen Schweiz an; 14 der 19 eidgenössischen Kantone gehörten als Schweizer Quart zum Bistum Konstanz. Der Gedanke, dass die Landes- und Diözesangrenzen übereinstimmen sollten, wurde auch in der Eidgenossenschaft wirksam. Dazu kam, dass die römische Kurie mit dem Konstanzer Generalvikar Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg Mühe hatte. Das führte schliesslich dazu, dass Papst Pius VII. 1815 die Schweizer Quart aus dem Bistum Konstanz herauslöste. In der Folge wurden zahlreiche Bistumsprojekte erwogen, um die deutschsprachige Schweiz kirchlich neu zu organisieren. Denn auch das Fürstbistum Chur verlor mit dem oberen Vorarlberg und dem Vintschgau grosse Gebiete ausserhalb der Eidgenossenschaft.
Ausschlaggebend für das neue Bistum Basel wurde, dass sich die Kantone Luzern, Bern, Aargau und Solothurn 1820 auf einen Bistumsvertrag einigen konnten. Die darin enthaltenen Forderungen des Staates an die Kirche belasteten allerdings die Verhandlungen mit dem Päpstlichen Nuntius und der römischen Kurie so sehr, dass es erst nach zähem Ringen zu einem Abkommen über die Neugestaltung und Neuumschreibung des Bistums Basel kommen konnte. 1828 wurde das Konkordat zwischen den Kantonen Luzern, Bern, Solothurn und Zug mit dem Heiligen Stuhl unterzeichnet; mit der Bulle «Inter praecipua» errichtet anschliessend Papst Leos XII. das neue Bistum Basel mit Sitz in Solothurn. Im Lauf der Zeit traten auch die übrigen Bistumskantone dem Konkordat bei; mit seinen heute 10 Kantonen und über eine Million Gläubigen ist das neue Bistum Basel das grösste Schweizer Bistum.
In seinem Kurzreferat bezeichnete Bischof Kurt Koch diese letzten 175 Jahre als bewegte Jahre, «die vor allem von heftigen Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche geprägt waren. Der damals herrschende Staatsabsolutismus wollte auch die Kirche fest in die eigene Hand kriegen.» Den Höhepunkt erreichte dieser «dreiste Staatsabsolutismus» im Kulturkampf, nachdem sich Bischof Eugène Lachat weder die Teilnahme am Ersten Vatikanischen Konzil noch die Verkündigung seiner Beschlüsse verbieten liess.
In dem in der Jubiläumsschrift veröffentlichten ausführlichen Interview bezeichnet Bischof Kurt Koch diesen Kulturkampf als Vergangenheit, als Gegenwart hingegen einen «innerkirchlichen Kulturkampf». Dazu gehört für ihn die bewusstseinsmässige «Kantonalisierung» der Kirche als eine Folge des staatskirchenrechtlichen Systems. Dem aufmerksamen Beobachter drängt sich in der Tat die Frage auf, ob bei der öffentlich-rechtlichen Anerkennung und Organisation der Kirchen zwischen dem römisch-katholischen und dem evangelisch-reformierten Kirchenverständnis genügend deutlich unterschieden wird. Denn die evangelisch-reformierte Kirche besteht, wo sie öffentlich-rechtlich organisiert ist, aus den Kirchgemeinden und der kantonalkirchlichen Körperschaft. Die römisch-katholische Kirche hingegen wird durch ihre öffentlich-rechtliche Organisation, das heisst durch die Kirchgemeinden und die kantonalkirchliche Körperschaft, unterstützt, besteht sie doch aus den Bistümern mit ihren Pfarreien. So ist eine ekklesiologisch stimmige und praktisch handhabbare Gestaltung des Verhältnisses zwischen dem geweihten Amt in der Kirche und der Selbstorganisation der Gläubigen in öffentlich-rechtlich anerkannten Gebietskörperschaften eine Aufgabe, die noch zu lösen bleibt.
Mit Recht besteht Bischof Kurt Koch aber darauf, nicht nur an die äussere Erneuerung der Kirche zu denken, sondern ebenso an die innere Erneuerung: der einzelnen Glaubenden, der Pfarreien und des Bistums. Deshalb hat er in den Mittelpunkt seiner Botschaft zum Bistumsjubiläum das biblische Bild vom Weinstock und den Reben gestellt: «Jesus Christus ist der Weinstock, wir sind die Reben. Ohne Christus wären wir auch als Bistum tot, selbst wenn wir viele Aktivitäten unternehmen.»
Auch im festlichen Gottesdienst wurde das Bild vom Weinstock und den Reben aufgenommen. Besonders anschaulich gemacht wurde es mit symbolischen Handlungen. Zur Eröffnung brachten Menschen aus dem ganzen Bistum Erde und Gestein aus den Einzugsgebieten von Aare, Emme, Reuss und Rhein sowie Urgestein aus dem Jura. Nach der Predigt, mit der Bischof Kurt Koch seine Botschaft zu Gehör brachte, pflanzte er in diese Erde den «Bistumsweinstock», und er segnete ihn, damit er gedeihe und reiche Frucht bringe.
Damit der Glaube an Jesus Christus auch in der Gegenwart gehört werden könne, brauche es glaubwürdige und überzeugende Zeugen, heisst es in der Botschaft weiter. Dies würden die Bistumspatrone Urs und Viktor, die als Angehörige der Thebäischen Legion in Solothurn den Märtyrertod erlitten hatten, in Erinnerung rufen. An die Seite dieser Blutzeugen stellte Bischof Kurt Koch Verena, die mit den Thebäischen Legion in das Gebiet der heutigen Schweiz gekommen war und ihren letzten Lebensabschnitt im römischen Kastell Zurzach verbracht hatte. Um einem heute besonders wichtig gewordenen Zeichen der Zeit, nämlich der Wahrnehmung der gleichen Würde von Mann und Frau, zu entsprechen, erklärte er am Jubiläum mit der Zustimmung der Universalkirche die heilige Verena als Co-Patronin des Bistums Basel. Die heilige Verena wird oft mit einem Kamm und einem Krug Wasser dargestellt, was auf ihre karitative Tätigkeit hinweist. Bischof Kurt Koch erblickt darin aber auch einen Hinweis auf das lebendige Wasser der Taufe, das die Getauften am tiefsten verbindet, weil es sie mit Christus verbindet.


Anmerkung

1 1828 Bistum Basel/Diocèse de Bâle 2003. Jubiläumsschrift 175 Jahre Reorganisation des Bistums. Herausgegeben von P. Gregor Jäggi OSB/Roger Liggenstorfer, 2003, 248 Seiten (zum Preis von Fr. 30.­ zu beziehen beim Bischöflichen Ordinariat, Postfach 216, 4501 Solothurn).


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003