20/2003

INHALT

Leitartikel

Kirche in kirchlichen und staatlichen Archiven

von Barbara Ulsamer

 

Am 14. März 2003 kamen an der Universität Luzern Mitglieder des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) zu ihrer Arbeitstagung zusammen. Verantwortlich für Gestaltung und Programm der Tagung war in diesem Jahr die Arbeitsgruppe Geistliche Archive Schweiz (AG GA). Sie wurde 1997 vom VSA ins Leben gerufen und konstituierte sich erstmals am 18. April 1997 im Kapuzinerkloster Olten. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Archivare und Archivarinnen, die in kirchlichen Archiven in der Schweiz, das heisst in Diözesan-, Kloster-, Ordens- oder Pfarreiarchiven tätig oder in staatlichen Archiven für die Betreuung kirchlicher Archivbestände zuständig sind. Seither ist die Arbeitsgruppe zu mehreren Tagungen zusammengetreten, die sich zunächst mit Angelegenheiten, die vor allem die geistlichen Archive selbst betrafen, wie beispielsweise mit der Ausbildungs- und Weiterbildungssituation der Archivarinnen und Archivare in geistlichen Archiven oder der Verwaltung von kirchlichem Archivgut in Staatsarchiven befassten.
Von Anfang an wurde neben diesen «internen» Angelegenheiten jedoch der Brückenschlag an die Öffentlichkeit angestrebt. Der erste Schritt dazu erfolgte 1999 mit einem Artikel in der SKZ, der Arbeit und Ziele der AG GA vorstellte.<1> Der nächste konsequente Schritt der AG GA an die Öffentlichkeit erfolgte nun mit der Gestaltung der VSA-Arbeitstagung. Da es zu den Zielen der AG GA gehört, die konstruktive Zusammenarbeit von kirchlichen und staatlichen Archiven zu fördern, befasste sich die Tagung mit dem Thema «Konkurrenz oder Partnerschaft ­ Kirchliche Archive im Kontext von Kirche und Staat», das in Referaten und Kurzvorträgen verteilt auf fünf Blöcke aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet wurde.
Nach der Begrüssung der versammelten Archivare und Archivarinnen durch Albert Pfiffner vom Bildungsausschuss des VSA, einem Grusswort von Prof. Markus Ries, dem Rektor der Universität Luzern und Lehrstuhlinhaber für Kirchengeschichte, und einer Begrüssung und Einführung ins Thema der Tagung durch Christian Schweizer vom Provinzarchiv der Schweizer Kapuziner in Luzern, der Präsident der AG GA ist und als Mitglied im Vorstand des VSA dort die Belange der geistlichen Archive vertritt, folgte der erste Abschnitt der Tagung, der sich mit dem kirchlichen Archivwesen im kanonischen Recht befasste.

Ein Gedächtnis der Kirche

Als Referent war Prof. Stephan Haering OSB, der an der Universität München den Lehrstuhl für Kirchenrecht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte innehat, eingeladen worden. Im ersten Teil seines Vortrages wies Prof. Haering auf das lehramtliche Verständnis kirchenarchivarischer Tätigkeit hin, das sich daran zeigt, dass das kirchliche Lehramt in verschiedenen Verlautbarungen die kirchlichen Archive in den Blick genommen hat. Der Sinn der Überlieferung, also auch der Archive, liege darin, dass sie eine Art Gedächtnis der Kirche bilden, das die Nachfolge Christi in ihrem historischen Kontext darstelle und so die Kontinuität der Kirche bewahren helfe. Im zweiten Abschnitt seines Referates wies Prof. Haering auf die Problematik des Rechtscharakters der kirchlichen Normen zu den Archiven hin, die, da sie sich nicht an ein formales System halten, in ihrem Geltungsanspruch umstritten sein können. Im Weiteren ging Prof. Haering dann auf gesamtkirchliche Bestimmungen zum Archivwesen und auf partikularrechtliche Quellen aus dem deutschen Sprachraum ein. Das kirchliche Gesetzbuch, der Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983, enthalte zwar keinen abgeschlossenen Abschnitt zum Archivwesen, aber es finden sich Bestimmungen, die das kirchliche Archivwesen betreffen unter den Abschnitten zur Diözesankurie, zur Pfarrei und zum Vermögensverwalter. Laut CIC ist es die Aufgabe des Bischofs, in der Diözesankurie ein Archiv ­ Archiv auch im Sinne einer Verwaltungsregistratur ­ einzurichten, das auch ein Geheimarchiv enthalten soll. Ausserdem ist ein historisches Archiv für die sorgfältige Aufbewahrung von Dokumenten mit historischer Bedeutung einzurichten. Der Bischof hat sich auch darum zu kümmern, dass auch in Pfarreien oder Kollegiatsstiften, die zu seinem Bistum gehören, Archive geführt und Kataloge angelegt werden.
Als gesamtkirchliche Norm für das kirchliche Archivwesen ist ausserdem das Schreiben der päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche an die Diözesanbischöfe vom 2. Februar 1997 zu nennen<2>. Dieses Schreiben enthält einige bemerkenswerte Aspekte, denn es empfiehlt den Ausbau des historischen Archivs, die intensive Zusammenarbeit mit anderen, nichtkirchlichen Archiven und die Archivierung nach modernen Grundsätzen. Daneben soll eine Bewusstseinsbildung kirchlicher Amtsträger, zum Beispiel der Pfarrer, die Bedeutung und Wichtigkeit der kirchlichen Archive mehr ins Blickfeld rücken. Man empfiehlt auch die Mitarbeit kirchlicher Archive bei öffentlichen Projekten.
Im Rahmen der partikularrechtlichen Normen für das kirchliche Archivwesen ist für Deutschland die im Anschluss an das oben genannte päpstliche Schreiben veröffentlichte Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz «Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers» von 1998<3> zu nennen, die eine Empfehlung für eventuell zu erlassende Diözesangesetze darstellen. Demnach hat die Kirche zwar in ihrem Archivwesen eine eigenständige Kompetenz, die aber die Zusammenarbeit mit Dritten keineswegs ausschliesst. Insgesamt ist festzustellen, dass für Deutschland seit dem Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts ein Archivrecht vorhanden ist. In der Schweiz ist der Befund in dieser Hinsicht eher dürftig, da ein eigenes Archivrecht fehlt und es, wenn überhaupt, rechtlich nur sehr unklare Vorschriften gibt. In Österreich stellt sich die Situation hingegen ähnlich wie in Deutschland dar, da es im Anschluss an Empfehlungen der Bischöfe entsprechende Erlasse in den Diözesen gab und somit solide Regelungen vorhanden sind. In seinem Fazit stellte Prof. Haering fest, dass sich eine Prägung der kirchlichen Normen durch staatliche nicht verleugnen lässt und dass inzwischen im kirchlichen Bereich der rechtliche Rahmen gut abgesteckt ist, zum Teil aber noch mehr mit Leben gefüllt werden muss.

Im Kontext von Kirche und Staat

Der zweite Block der Tagung befasste sich anhand von verschiedenen Beispielen mit dem Thema «Kirchliche Archive im Kontext von Kirche und Staat». Zunächst referierte als Beispiel für die Bistumsarchive Stefan Kemmer vom Bistumsarchiv St. Gallen. Er wies auf die unterschiedliche Archivlandschaft im Gebiet des Bistums St. Gallen hin, in dem es zum Beispiel historische Archive wie das Stiftsarchiv St. Gallen, katholische staatliche Archive, wie die Archive der Kirchgemeinden, und verschiedene kirchliche Archive wie Pfarreiarchive und Dekanatsarchive gebe. Zum Teil gebe es noch eine Trennung zwischen Pfarrei- und Kirchgemeindearchiven. Das Bistumsarchiv umfasse vor allem Archivgut zu den Themen Kulturkampf, Vatikanum I und zum katholischen Milieu, aber auch Akten zum Seelsorgepersonal, zur Synode 72 und zu Bischofswahlen. Bei einer Anstellung als Archivar zu 30­50% bleibe jedoch kaum Zeit für Forschungsarbeit. Viel Zeit verschlingen vor allem die EDV-Bearbeitung neuer Ablagen und eigentlich «vorarchivische» Tätigkeiten wie das Eingreifen in Arbeitsabläufe der Verwaltung, um angehendes Archivgut bereits dort richtig zu registrieren und abzulegen. Im Anschluss daran schilderte Abt Lukas Schenker OSB vom Kloster Beinwil-Mariastein, der zugleich Archivar des Klosters ist, die Situation eines monastisch-benediktinischen Archivs. Er stellte kurz die wechselhafte Geschichte des Klosters und somit auch des Archivs dar. Als das Kloster 1555 ausstarb, nahm Solothurn das Archivgut an sich. Ein Teil davon wurde, als das Kloster 1589 neu besiedelt wurde, wieder zurückgegeben. Im 17. Jahrhundert und nach der Revolutionszeit, die zur Flucht der Mönche und somit zur Auslagerung des Archivs führte, erfolgten dann Neuorganisationen des Klosterarchivs. Als das Kloster 1874 aufgehoben wurde, gelangte die Akten unter dem Namen «Beinwil-Mariastein-Archiv» ins Staatsarchiv Solothurn, während die Urkunden dem Bestand des Staatsarchivs einverleibt wurden. Weil die Mönche 1875 Teile des Archivs mit auf die Flucht nahmen, gelangten diese mit den Mönchen zunächst nach Delle, dann nach Dürrnberg, später nach Bregenz und schliesslich 1941 wieder nach Mariastein. Als das Kloster Mariastein 1970 staatsrechtlich wiederhergestellt wurde, vereinbarte man mit dem Kanton Solothurn auch die Rückkehr des Klosterarchivs mit Ausnahme der Urkunden, unter der Bedingung, dass die Archivalien sachgerecht aufbewahrt und für Wissenschaft und Forschung auch durch Ausleihe an das Staatsarchiv zugänglich gemacht werden. Abt Lukas Schenker wies auch auf die Problematik einer solchen Rückführung vom Staat an ursprüngliche Institutionen hin und auf die unabsehbaren Folgen, die entstünden, würde dieses Beispiel Schule machen.
Christian Schweizer vom Provinzarchiv der Schweizer Kapuziner in Luzern beleuchtete das Thema des zweiten Blockes von der Seite der Bettelordensarchive. Er ging zunächst auf die Geschichte der Kapuziner, die Gründung ihrer ersten schweizerischen Niederlassungen und die Errichtung der Schweizerischen Kapuzinerprovinz 1589 auf dem Wesemlin in Luzern ein, die auch das Provinzarchiv umfasste. Christian Schweizer betonte die Wichtigkeit des Provinzarchivs besonders bei der Aufhebung von Kapuzinerniederlassungen, da deren Archive dann in den Bestand des Provinzarchivs übergingen. Dabei kann es zu Konflikten mit dem staatlichen Recht kommen, da bestimmte Archivalien in manchen Kantonen unter Kulturgütergesetze fallen. Obwohl das Provinzarchiv hauptsächlich der ordensinternen Forschung dient, erbringt es auch Dienstleistungen in der kirchlichen und ausserkirchlichen historischen Forschung.
Im letzten Teil des zweiten Blockes berichtete Charles E. Stähelin von der Situation der Archive von römisch-katholischen und evangelisch-reformierten Kirchgemeinden und Pfarreien im Thurgau. Charles Stähelin konstatierte für die reformierten Pfarr- und Kirchgemeindearchive momentan chaotische Zustände, die vor allem aus sich widersprechenden Rechtvorschriften, die zum Teil nicht zwischen Pfarr- und Kirchgemeindearchiv unterscheiden, und aus dem Fehlen eines Archivplans resultieren. Die Situation in der katholischen Kirche sei insofern besser, da die gültige Archivverordnung die Zusammenarbeit des Kirchenrates mit dem Staatsarchiv des Kantons Thurgau regelt und ein Archivplan vorhanden ist. Über die Archivierung der Unterlagen der Kirchgemeinde führt der Kirchenrat die Aufsicht, während für die rechtlichen Normen der Archivierung im pfarramtlichen Bereich die Diözese zuständig ist. In diesem Bereich gebe es, wie im ersten Referat deutlich wurde, noch Regelungsbedarf. Diese unterschiedliche Rechtsstellung wird vom Archivplan berücksichtigt, sieht aber keine räumliche Trennung der Archive vor. Als Beispiele aus dem Archivalltag führte Charles Stähelin die Notwendigkeit von guten Beziehungen zwischen Archivverantwortlichen und Seelsorgenden an, da sonst kaum eine Predigt ins Archiv gelangen würde. Zu Konflikten mit dem Staat führt vor allem die Vorschrift, dass Zivilstandsregister zurück bis 1800 dem Staatsarchiv abzugeben sind.

Wiederentdeckungen und Restaurierungen

Nach einer Mittagspause mit anregenden Gesprächen und Diskussionen folgte am Nachmittag der dritte Block der Tagung. Der Chorherr Olivier Roduit vom Archiv der Abtei St-Maurice sprach zum Thema «Restauration et remise en place des archives historiques de l'Abbaye de Saint-Maurice.» Vor allem anhand der Homepage der Archive der Abtei, die unter www.aasm.ch zu finden ist, stellte er die Restauration der Abteiarchive vor. Die Abteiarchive arbeiten momentan daran, ihren Bestand im Internet zugänglich zu machen, was bei einigen Teilen der Archive bereits geschehen ist. In der Vorbereitung der Reorganisation der Archive wurden zahlreiche Spezialisten kontaktiert und aufgesucht. 1999 wurde ein Komitee zur Unterstützung der Abteiarchive gegründet. Zur Finanzierung der Inventarisierung wurde im Jahr 2000 eine Stiftung ins Leben gerufen. Ausserdem finanziert sich das Projekt durch Geldgaben von Spendern, die auf einer Ehrentafel im Internet eingetragen werden. Chorherr Olivier Roduit berichtete von den Aktivitäten der letzten beiden Jahre und den Zielen des Projekts. Die Abteiarchive von St-Maurice möchten die ersten Archive mit mittelalterlichen Beständen sein, deren gesamter Bestand über Internet zugänglich ist ­ ein Vorhaben, das auch im Sinne der Stiftung ist, die es als eines ihrer Ziele sieht, durch die Veröffentlichung des Inventars die historische Forschung zu fördern.
Im vierten Block der Tagung berichtete Prof. Dr. Jean-Daniel Morerod von der Universität Neuenburg von der Archivsituation des alten Bistums Lausanne. Als im Jahr 1536 das Fürstbistum Lausanne durch Bern und Freiburg zerstört wurde, bedeutete dies für den Bischof nicht nur den Verlust seiner weltlichen Macht, sondern auch eine Unterbrechung seiner geistlichen Funktion. Bis zum Jahr 1660 war eine normale bischöfliche Amtsausübung unmöglich, was für das Archiv verheerende Folgen hatte. Offenbar hatte der Bischof 1536 einen Teil des Archivs mitgenommen, da um 1560 ein Teil des Archivs, an dem Bern dann Interesse bekundete, in Savoyen bei seinem Nachfolger auftauchte. Diese Situation hatte zur Folge, dass sich Teile des Archivs des alten Bistums Lausanne nun in drei verschiedenen Archiven ­ einem kirchlichen, zwei staatlichen ­ befinden, nämlich im Staatsarchiv des Kantons Waadt, im Archivo Storico in Turin und im Diözesanarchiv Lausanne­Genf­Freiburg.
Verschiedene Forscherinnen und Forscher sind momentan damit beschäftigt, das Quasi-Verschwinden des Archivs des alten Bistums Lausanne zu erklären und den Verbleib der Teile zu rekonstruieren. Als Beispiel der Wiederentdeckung eines alten Dokuments, das man lange für verschollen hielt und das durch diese Arbeiten wiederentdeckt wurde, nannte Prof. Morerod den Allianzvertrag von 1300 gegen Savoyen.
Im letzten Block der Tagung wurde von Marlis Betschart, die für die kirchlichen Archivbestände im Staatsarchiv Luzern zuständig ist, und Erich Schweizer-Ferrari, Webmaster des Katholischen Mediendienstes, ein Projekt der AG GA vorgestellt, das es sich zum Ziel gesetzt hat, ein elektronisches Verzeichnis der kirchlichen Bestände in öffentlichen Archiven und der Missionsbestände in kirchlichen Archiven zu erstellen. Es sollen Bestände erfasst werden, die sich nicht mehr bei ihrem ursprünglichen Archivträger befinden. Der elektronische Katalog soll als Einstiegshilfe dienen und wird sich deshalb auf einige zentrale Daten zu den Beständen beschränken. Die Publikation des Katalogs erfolgt im Internet unter www.kirchen.ch/archive. Die Tagung zeigte, wie vielfältig sich die Beziehungen zwischen kirchlichen und staatlichen Archiven gestalten, wie viel fruchtbare und konstruktive Zusammenarbeit bereits geschieht, machte aber auch deutlich, dass diese teilweise noch ausbaufähig wäre.

 

Barbara Ulsamer ist an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern Assistentin für Kirchengeschichte.


Anmerkungen

1 Vgl. Christian Schweizer, Geistliche Archive in der Schweiz, in: Schweizerische Kirchenzeitung 24/1999.

2 Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche, Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive (Schreiben vom 2. Februar 1997). Anhang: Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1998 (= Arbeitshilfen 142) [unter http://dbk.de/schriften/dokumente/ah142.pdf abrufbar].

3 Siehe Anm. 2.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003