20/2003 | |
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Leitartikel |
Am 14. März 2003 kamen an der Universität Luzern Mitglieder
des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) zu ihrer Arbeitstagung
zusammen. Verantwortlich für Gestaltung und Programm der Tagung war
in diesem Jahr die Arbeitsgruppe Geistliche Archive Schweiz (AG GA). Sie
wurde 1997 vom VSA ins Leben gerufen und konstituierte sich erstmals am
18. April 1997 im Kapuzinerkloster Olten. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe
sind Archivare und Archivarinnen, die in kirchlichen Archiven in der Schweiz,
das heisst in Diözesan-, Kloster-, Ordens- oder Pfarreiarchiven tätig
oder in staatlichen Archiven für die Betreuung kirchlicher Archivbestände
zuständig sind. Seither ist die Arbeitsgruppe zu mehreren Tagungen
zusammengetreten, die sich zunächst mit Angelegenheiten, die vor allem
die geistlichen Archive selbst betrafen, wie beispielsweise mit der Ausbildungs-
und Weiterbildungssituation der Archivarinnen und Archivare in geistlichen
Archiven oder der Verwaltung von kirchlichem Archivgut in Staatsarchiven
befassten.
Von Anfang an wurde neben diesen «internen» Angelegenheiten
jedoch der Brückenschlag an die Öffentlichkeit angestrebt. Der
erste Schritt dazu erfolgte 1999 mit einem Artikel in der SKZ, der Arbeit
und Ziele der AG GA vorstellte.<1> Der
nächste konsequente Schritt der AG GA an die Öffentlichkeit erfolgte
nun mit der Gestaltung der VSA-Arbeitstagung. Da es zu den Zielen der AG
GA gehört, die konstruktive Zusammenarbeit von kirchlichen und staatlichen
Archiven zu fördern, befasste sich die Tagung mit dem Thema «Konkurrenz
oder Partnerschaft Kirchliche Archive im Kontext von Kirche und Staat»,
das in Referaten und Kurzvorträgen verteilt auf fünf Blöcke
aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet wurde.
Nach der Begrüssung der versammelten Archivare und Archivarinnen durch
Albert Pfiffner vom Bildungsausschuss des VSA, einem Grusswort von Prof.
Markus Ries, dem Rektor der Universität Luzern und Lehrstuhlinhaber
für Kirchengeschichte, und einer Begrüssung und Einführung
ins Thema der Tagung durch Christian Schweizer vom Provinzarchiv der Schweizer
Kapuziner in Luzern, der Präsident der AG GA ist und als Mitglied im
Vorstand des VSA dort die Belange der geistlichen Archive vertritt, folgte
der erste Abschnitt der Tagung, der sich mit dem kirchlichen Archivwesen
im kanonischen Recht befasste.
Als Referent war Prof. Stephan Haering OSB, der an der Universität
München den Lehrstuhl für Kirchenrecht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht
und kirchliche Rechtsgeschichte innehat, eingeladen worden. Im ersten Teil
seines Vortrages wies Prof. Haering auf das lehramtliche Verständnis
kirchenarchivarischer Tätigkeit hin, das sich daran zeigt, dass das
kirchliche Lehramt in verschiedenen Verlautbarungen die kirchlichen Archive
in den Blick genommen hat. Der Sinn der Überlieferung, also auch der
Archive, liege darin, dass sie eine Art Gedächtnis der Kirche bilden,
das die Nachfolge Christi in ihrem historischen Kontext darstelle und so
die Kontinuität der Kirche bewahren helfe. Im zweiten Abschnitt seines
Referates wies Prof. Haering auf die Problematik des Rechtscharakters der
kirchlichen Normen zu den Archiven hin, die, da sie sich nicht an ein formales
System halten, in ihrem Geltungsanspruch umstritten sein können. Im
Weiteren ging Prof. Haering dann auf gesamtkirchliche Bestimmungen zum Archivwesen
und auf partikularrechtliche Quellen aus dem deutschen Sprachraum ein. Das
kirchliche Gesetzbuch, der Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983, enthalte
zwar keinen abgeschlossenen Abschnitt zum Archivwesen, aber es finden sich
Bestimmungen, die das kirchliche Archivwesen betreffen unter den Abschnitten
zur Diözesankurie, zur Pfarrei und zum Vermögensverwalter. Laut
CIC ist es die Aufgabe des Bischofs, in der Diözesankurie ein Archiv
Archiv auch im Sinne einer Verwaltungsregistratur einzurichten,
das auch ein Geheimarchiv enthalten soll. Ausserdem ist ein historisches
Archiv für die sorgfältige Aufbewahrung von Dokumenten mit historischer
Bedeutung einzurichten. Der Bischof hat sich auch darum zu kümmern,
dass auch in Pfarreien oder Kollegiatsstiften, die zu seinem Bistum gehören,
Archive geführt und Kataloge angelegt werden.
Als gesamtkirchliche Norm für das kirchliche Archivwesen ist ausserdem
das Schreiben der päpstlichen Kommission für die Kulturgüter
der Kirche an die Diözesanbischöfe vom 2. Februar 1997 zu nennen<2>. Dieses Schreiben enthält einige
bemerkenswerte Aspekte, denn es empfiehlt den Ausbau des historischen Archivs,
die intensive Zusammenarbeit mit anderen, nichtkirchlichen Archiven und
die Archivierung nach modernen Grundsätzen. Daneben soll eine Bewusstseinsbildung
kirchlicher Amtsträger, zum Beispiel der Pfarrer, die Bedeutung und
Wichtigkeit der kirchlichen Archive mehr ins Blickfeld rücken. Man
empfiehlt auch die Mitarbeit kirchlicher Archive bei öffentlichen Projekten.
Im Rahmen der partikularrechtlichen Normen für das kirchliche Archivwesen
ist für Deutschland die im Anschluss an das oben genannte päpstliche
Schreiben veröffentlichte Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz
«Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers»
von 1998<3> zu nennen, die eine Empfehlung
für eventuell zu erlassende Diözesangesetze darstellen. Demnach
hat die Kirche zwar in ihrem Archivwesen eine eigenständige Kompetenz,
die aber die Zusammenarbeit mit Dritten keineswegs ausschliesst. Insgesamt
ist festzustellen, dass für Deutschland seit dem Ende der 80er Jahre
des letzten Jahrhunderts ein Archivrecht vorhanden ist. In der Schweiz ist
der Befund in dieser Hinsicht eher dürftig, da ein eigenes Archivrecht
fehlt und es, wenn überhaupt, rechtlich nur sehr unklare Vorschriften
gibt. In Österreich stellt sich die Situation hingegen ähnlich
wie in Deutschland dar, da es im Anschluss an Empfehlungen der Bischöfe
entsprechende Erlasse in den Diözesen gab und somit solide Regelungen
vorhanden sind. In seinem Fazit stellte Prof. Haering fest, dass sich eine
Prägung der kirchlichen Normen durch staatliche nicht verleugnen lässt
und dass inzwischen im kirchlichen Bereich der rechtliche Rahmen gut abgesteckt
ist, zum Teil aber noch mehr mit Leben gefüllt werden muss.
Der zweite Block der Tagung befasste sich anhand von verschiedenen Beispielen
mit dem Thema «Kirchliche Archive im Kontext von Kirche und Staat».
Zunächst referierte als Beispiel für die Bistumsarchive Stefan
Kemmer vom Bistumsarchiv St. Gallen. Er wies auf die unterschiedliche Archivlandschaft
im Gebiet des Bistums St. Gallen hin, in dem es zum Beispiel historische
Archive wie das Stiftsarchiv St. Gallen, katholische staatliche Archive,
wie die Archive der Kirchgemeinden, und verschiedene kirchliche Archive
wie Pfarreiarchive und Dekanatsarchive gebe. Zum Teil gebe es noch eine
Trennung zwischen Pfarrei- und Kirchgemeindearchiven. Das Bistumsarchiv
umfasse vor allem Archivgut zu den Themen Kulturkampf, Vatikanum I und zum
katholischen Milieu, aber auch Akten zum Seelsorgepersonal, zur Synode 72
und zu Bischofswahlen. Bei einer Anstellung als Archivar zu 3050% bleibe
jedoch kaum Zeit für Forschungsarbeit. Viel Zeit verschlingen vor allem
die EDV-Bearbeitung neuer Ablagen und eigentlich «vorarchivische»
Tätigkeiten wie das Eingreifen in Arbeitsabläufe der Verwaltung,
um angehendes Archivgut bereits dort richtig zu registrieren und abzulegen.
Im Anschluss daran schilderte Abt Lukas Schenker OSB vom Kloster Beinwil-Mariastein,
der zugleich Archivar des Klosters ist, die Situation eines monastisch-benediktinischen
Archivs. Er stellte kurz die wechselhafte Geschichte des Klosters und somit
auch des Archivs dar. Als das Kloster 1555 ausstarb, nahm Solothurn das
Archivgut an sich. Ein Teil davon wurde, als das Kloster 1589 neu besiedelt
wurde, wieder zurückgegeben. Im 17. Jahrhundert und nach der Revolutionszeit,
die zur Flucht der Mönche und somit zur Auslagerung des Archivs führte,
erfolgten dann Neuorganisationen des Klosterarchivs. Als das Kloster 1874
aufgehoben wurde, gelangte die Akten unter dem Namen «Beinwil-Mariastein-Archiv»
ins Staatsarchiv Solothurn, während die Urkunden dem Bestand des Staatsarchivs
einverleibt wurden. Weil die Mönche 1875 Teile des Archivs mit auf
die Flucht nahmen, gelangten diese mit den Mönchen zunächst nach
Delle, dann nach Dürrnberg, später nach Bregenz und schliesslich
1941 wieder nach Mariastein. Als das Kloster Mariastein 1970 staatsrechtlich
wiederhergestellt wurde, vereinbarte man mit dem Kanton Solothurn auch die
Rückkehr des Klosterarchivs mit Ausnahme der Urkunden, unter der Bedingung,
dass die Archivalien sachgerecht aufbewahrt und für Wissenschaft und
Forschung auch durch Ausleihe an das Staatsarchiv zugänglich gemacht
werden. Abt Lukas Schenker wies auch auf die Problematik einer solchen Rückführung
vom Staat an ursprüngliche Institutionen hin und auf die unabsehbaren
Folgen, die entstünden, würde dieses Beispiel Schule machen.
Christian Schweizer vom Provinzarchiv der Schweizer Kapuziner in Luzern
beleuchtete das Thema des zweiten Blockes von der Seite der Bettelordensarchive.
Er ging zunächst auf die Geschichte der Kapuziner, die Gründung
ihrer ersten schweizerischen Niederlassungen und die Errichtung der Schweizerischen
Kapuzinerprovinz 1589 auf dem Wesemlin in Luzern ein, die auch das Provinzarchiv
umfasste. Christian Schweizer betonte die Wichtigkeit des Provinzarchivs
besonders bei der Aufhebung von Kapuzinerniederlassungen, da deren Archive
dann in den Bestand des Provinzarchivs übergingen. Dabei kann es zu
Konflikten mit dem staatlichen Recht kommen, da bestimmte Archivalien in
manchen Kantonen unter Kulturgütergesetze fallen. Obwohl das Provinzarchiv
hauptsächlich der ordensinternen Forschung dient, erbringt es auch
Dienstleistungen in der kirchlichen und ausserkirchlichen historischen Forschung.
Im letzten Teil des zweiten Blockes berichtete Charles E. Stähelin
von der Situation der Archive von römisch-katholischen und evangelisch-reformierten
Kirchgemeinden und Pfarreien im Thurgau. Charles Stähelin konstatierte
für die reformierten Pfarr- und Kirchgemeindearchive momentan chaotische
Zustände, die vor allem aus sich widersprechenden Rechtvorschriften,
die zum Teil nicht zwischen Pfarr- und Kirchgemeindearchiv unterscheiden,
und aus dem Fehlen eines Archivplans resultieren. Die Situation in der katholischen
Kirche sei insofern besser, da die gültige Archivverordnung die Zusammenarbeit
des Kirchenrates mit dem Staatsarchiv des Kantons Thurgau regelt und ein
Archivplan vorhanden ist. Über die Archivierung der Unterlagen der
Kirchgemeinde führt der Kirchenrat die Aufsicht, während für
die rechtlichen Normen der Archivierung im pfarramtlichen Bereich die Diözese
zuständig ist. In diesem Bereich gebe es, wie im ersten Referat deutlich
wurde, noch Regelungsbedarf. Diese unterschiedliche Rechtsstellung wird
vom Archivplan berücksichtigt, sieht aber keine räumliche Trennung
der Archive vor. Als Beispiele aus dem Archivalltag führte Charles
Stähelin die Notwendigkeit von guten Beziehungen zwischen Archivverantwortlichen
und Seelsorgenden an, da sonst kaum eine Predigt ins Archiv gelangen würde.
Zu Konflikten mit dem Staat führt vor allem die Vorschrift, dass Zivilstandsregister
zurück bis 1800 dem Staatsarchiv abzugeben sind.
Nach einer Mittagspause mit anregenden Gesprächen und Diskussionen
folgte am Nachmittag der dritte Block der Tagung. Der Chorherr Olivier Roduit
vom Archiv der Abtei St-Maurice sprach zum Thema «Restauration et
remise en place des archives historiques de l'Abbaye de Saint-Maurice.»
Vor allem anhand der Homepage der Archive der Abtei, die unter www.aasm.ch
zu finden ist, stellte er die Restauration der Abteiarchive vor. Die Abteiarchive
arbeiten momentan daran, ihren Bestand im Internet zugänglich zu machen,
was bei einigen Teilen der Archive bereits geschehen ist. In der Vorbereitung
der Reorganisation der Archive wurden zahlreiche Spezialisten kontaktiert
und aufgesucht. 1999 wurde ein Komitee zur Unterstützung der Abteiarchive
gegründet. Zur Finanzierung der Inventarisierung wurde im Jahr 2000
eine Stiftung ins Leben gerufen. Ausserdem finanziert sich das Projekt durch
Geldgaben von Spendern, die auf einer Ehrentafel im Internet eingetragen
werden. Chorherr Olivier Roduit berichtete von den Aktivitäten der
letzten beiden Jahre und den Zielen des Projekts. Die Abteiarchive von St-Maurice
möchten die ersten Archive mit mittelalterlichen Beständen sein,
deren gesamter Bestand über Internet zugänglich ist ein
Vorhaben, das auch im Sinne der Stiftung ist, die es als eines ihrer Ziele
sieht, durch die Veröffentlichung des Inventars die historische Forschung
zu fördern.
Im vierten Block der Tagung berichtete Prof. Dr. Jean-Daniel Morerod von
der Universität Neuenburg von der Archivsituation des alten Bistums
Lausanne. Als im Jahr 1536 das Fürstbistum Lausanne durch Bern und
Freiburg zerstört wurde, bedeutete dies für den Bischof nicht
nur den Verlust seiner weltlichen Macht, sondern auch eine Unterbrechung
seiner geistlichen Funktion. Bis zum Jahr 1660 war eine normale bischöfliche
Amtsausübung unmöglich, was für das Archiv verheerende Folgen
hatte. Offenbar hatte der Bischof 1536 einen Teil des Archivs mitgenommen,
da um 1560 ein Teil des Archivs, an dem Bern dann Interesse bekundete, in
Savoyen bei seinem Nachfolger auftauchte. Diese Situation hatte zur Folge,
dass sich Teile des Archivs des alten Bistums Lausanne nun in drei verschiedenen
Archiven einem kirchlichen, zwei staatlichen befinden, nämlich
im Staatsarchiv des Kantons Waadt, im Archivo Storico in Turin und im Diözesanarchiv
LausanneGenfFreiburg.
Verschiedene Forscherinnen und Forscher sind momentan damit beschäftigt,
das Quasi-Verschwinden des Archivs des alten Bistums Lausanne zu erklären
und den Verbleib der Teile zu rekonstruieren. Als Beispiel der Wiederentdeckung
eines alten Dokuments, das man lange für verschollen hielt und das
durch diese Arbeiten wiederentdeckt wurde, nannte Prof. Morerod den Allianzvertrag
von 1300 gegen Savoyen.
Im letzten Block der Tagung wurde von Marlis Betschart, die für die
kirchlichen Archivbestände im Staatsarchiv Luzern zuständig ist,
und Erich Schweizer-Ferrari, Webmaster des Katholischen Mediendienstes,
ein Projekt der AG GA vorgestellt, das es sich zum Ziel gesetzt hat, ein
elektronisches Verzeichnis der kirchlichen Bestände in öffentlichen
Archiven und der Missionsbestände in kirchlichen Archiven zu erstellen.
Es sollen Bestände erfasst werden, die sich nicht mehr bei ihrem ursprünglichen
Archivträger befinden. Der elektronische Katalog soll als Einstiegshilfe
dienen und wird sich deshalb auf einige zentrale Daten zu den Beständen
beschränken. Die Publikation des Katalogs erfolgt im Internet unter
www.kirchen.ch/archive. Die Tagung zeigte, wie vielfältig sich die
Beziehungen zwischen kirchlichen und staatlichen Archiven gestalten, wie
viel fruchtbare und konstruktive Zusammenarbeit bereits geschieht, machte
aber auch deutlich, dass diese teilweise noch ausbaufähig wäre.
Barbara Ulsamer ist an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern Assistentin für Kirchengeschichte.
1 Vgl. Christian Schweizer, Geistliche Archive in der Schweiz, in: Schweizerische Kirchenzeitung 24/1999.
2 Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche, Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive (Schreiben vom 2. Februar 1997). Anhang: Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1998 (= Arbeitshilfen 142) [unter http://dbk.de/schriften/dokumente/ah142.pdf abrufbar].
3 Siehe Anm. 2.