6/2003

INHALT

Dokumentation

Römisch-katholische Zentralkonferenz

 

40 Jahre nach Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils

Die Winter-Plenarversammlung der RKZ fand am 29./30. November 2002 am Sitz der Geschäftsstelle in Zürich unter der Leitung des Präsidenten Dr. P. Plattner (Frauenfeld) statt. Im Mittelpunkt stand die Mitfinanzierung gesamtschweizerischer und sprachregionaler pastoraler Aufgaben sowie der vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund neu in die Diskussion eingebrachte Religionsartikel. Das Referat von Prof. Dr. Albert Gasser erinnerte an die Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962­1965) vor vierzig Jahren und fragte nach dessen Auswirkungen für die katholische Kirche in der Schweiz.

7,77 Mio. für gesamtschweizerische und sprachregionale Aufgaben

Das wichtigste Merkmal der Beschlüsse für die Mitfinanzierung überkantonaler und überdiözesaner Aufgaben im Jahr 2003 ist zweifellos die Reduktion des Beitrages aus dem Inlandteil des Fastenopfers um Fr. 500000.­ auf 2,7 Mio. Der von der RKZ gesprochene Kredit beläuft sich unverändert auf 5,07 Mio. und soll nächstes Jahr um Fr. 200000.­ erhöht werden. Auch das Fastenopfer hofft, seinen Beitrag wieder steigern zu können.
Mit diesen Mitteln finanzieren die RKZ und das Fastenopfer rund 55 Stellen und Strukturen, die massgeblich zum Zusammenhalt der katholischen Kirche in der Schweiz beitragen. Eingebunden werden die Sprachregionen, die Kirchenleitung und die Basis, so genannt fortschrittliche und die so genannt konservativen Kräfte, Männer und Frauen sowie die verschiedenen Generationen. Diese Bandbreite zu erhalten ist wichtig für eine Kirche, die allen offen steht und mit der sich möglichst viele identifizieren können. Zugleich bauen die mitfinanzierten Institutionen Brücken zur Gesellschaft: Mit der Medienarbeit, mit Beiträgen zu Sozial- und Wirtschaftsethik, mit Bildungsangeboten für religiös Interessierte innerhalb wie am Rand der Kirche, mit Forschungsarbeiten zur Religionssoziologie, mit Engagements für die Jugend und die Stellung der Frauen in der Gesellschaft tragen sie dazu bei, dass die Kirche ihren Bezug zur Lebenswelt der Menschen von heute aufrechterhält.
Um die verfügbaren Mittel wirkungsorientiert einzusetzen, werden mit den unterstützten Organisationen künftig Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Derartige Verträge wurden im Hinblick auf die nächsten Jahre mit Institutionen aus den Bereichen der Medien- und der Jugendpastoral erarbeitet.

Religionsartikel

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund hat mit der Präsentation eines Expertenberichtes zu einem «Religionsartikel» die Diskussion um die verfassungsmässigen Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften neu in Gang gesetzt. Die RKZ begrüsst diese Initiative und wünscht, zusammen mit der Schweizer Bischofskonferenz eine gemeinsame Position zum Vorschlag eines Religionsartikels zu formulieren. Sie erwartet von den Bischöfen und vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, in dieser grundlegenden religionsrechtlichen Frage gleichberechtigt in die Gespräche mit anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie mit politischen Gremien einbezogen zu werden. Die RKZ geht davon aus, dass ein «Religionsartikel» in der Bundesverfassung die Zuständigkeit der Kantone für die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat in keiner Weise einschränkt (Art. 72 BV) und das Existenzrecht sowie die Interessen der römisch-katholischen staatskirchenrechtlichen Organisationen vollumfänglich wahrt.

Aktive Teilnahme am Kirchengeschehen insgesamt

In seinem Referat «40 Jahre nach der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils» bettete Albert Gasser, Honorarprofessor für Kirchengeschichte an der Theologischen Hochschule Chur und Rektor von «Theologie für Laien», das Konzilsereignis in die Gesamtentwicklung der römisch-katholischen Kirche im 19. und 20. Jahrhundert ein. Dabei hielt er fest, dass es in die letzte Phase einer lang anhaltenden kirchlichen «Hochkonjunktur» fiel, «wie sie in der ganzen Kirchengeschichte einmalig war». Die Einstellung gegenüber dem Konzil charakterisierte er mit den drei Stichworten «Erwartung ­ Ernüchterung ­ Enttäuschung», hielt jedoch fest: «Die Abkühlung hätte sich mit oder ohne Konzil eingestellt.» Sie dürfe deshalb auch nicht dem Konzil zur Last gelegt werden.
Bezogen auf die Entwicklung des Kirchenverständnisses sprach Gasser vom «Urproblem» der Konzilstexte, die auf dogmatische Definitionen und rechtliche Umschreibungen verzichteten. Dieses ergibt sich «aus dem Dilemma, dass Kirchenvolk und Bischofsamt spirituell aufpoliert wurden, aber juristisch blieb alles beim alten». Der römische Zentralismus habe so nicht ab-, sondern zugenommen. Dies steht nicht nur im Widerspruch zum helvetischen Föderalismus, sondern auch zum von der katholischen Soziallehre vertretenen Prinzip der Subsidiarität sowie zur «Inkulturation, das heisst der kirchlichen Einbeziehung profaner, geistiger und gesellschaftlicher Gestaltungskräfte, was gerade in unseren Breitengraden demokratische Elemente einschliessen würde». Zudem widerspricht dieser zum Beispiel bei den Bischofsernennungen manifeste Zentralismus «auch langer kirchengeschichtlicher Tradition. In der Alten Kirche und im Mittelalter haben sich die Kirchenstrukturen viel beweglicher den jeweiligen soziokulturellen Gegebenheiten angepasst.»
Angesichts der Tatsache, dass die vom Konzil geforderte «aktive Teilnahme» aller am Kirchengeschehen nicht zu kirchenrechtlich verankerten Mitwirkungs- und Entscheidungsrechten der Laien führten, wurden die staatskirchenrechtlichen Strukturen und die «Verwaltung der materiellen Mittel durch die Hand von Laien auf pfarreilicher und überpfarreilicher, kantonaler und überkantonaler Basis» ein Stück weit als Ersatz für «die auf universalkirchlicher Ebene so bitter vermisste Gewaltentrennung» empfunden. «Die auf dem Konzil oft beschworene Würde und Verantwortung der Laien trug zum Ausbau dieser Elemente bei.»
So zog Gasser, trotz uneingelöster und teils überhöhter Erwartungen und trotz zunehmender Kirchenmüdigkeit und oft bitterer Resignation, ein positives Fazit bezüglich der einschneidenden Leistung des Konzilsereignisses: «Es weckte eine aktive Teilnahme am Kirchengeschehen insgesamt, dem sich eigentlich alle Seiten verpflichtet fühlen. Eine in diesem Ausmass absolute Novität in der Geschichte der Kirche.»

Daniel Kosch, Generalsekretär


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003