6/2003 | |
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Dokumentation |
Die Winter-Plenarversammlung der RKZ fand am 29./30. November 2002 am Sitz der Geschäftsstelle in Zürich unter der Leitung des Präsidenten Dr. P. Plattner (Frauenfeld) statt. Im Mittelpunkt stand die Mitfinanzierung gesamtschweizerischer und sprachregionaler pastoraler Aufgaben sowie der vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund neu in die Diskussion eingebrachte Religionsartikel. Das Referat von Prof. Dr. Albert Gasser erinnerte an die Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils (19621965) vor vierzig Jahren und fragte nach dessen Auswirkungen für die katholische Kirche in der Schweiz.
Das wichtigste Merkmal der Beschlüsse für die Mitfinanzierung
überkantonaler und überdiözesaner Aufgaben im Jahr 2003 ist
zweifellos die Reduktion des Beitrages aus dem Inlandteil des Fastenopfers
um Fr. 500000. auf 2,7 Mio. Der von der RKZ gesprochene Kredit beläuft
sich unverändert auf 5,07 Mio. und soll nächstes Jahr um Fr. 200000.
erhöht werden. Auch das Fastenopfer hofft, seinen Beitrag wieder steigern
zu können.
Mit diesen Mitteln finanzieren die RKZ und das Fastenopfer rund 55 Stellen
und Strukturen, die massgeblich zum Zusammenhalt der katholischen Kirche
in der Schweiz beitragen. Eingebunden werden die Sprachregionen, die Kirchenleitung
und die Basis, so genannt fortschrittliche und die so genannt konservativen
Kräfte, Männer und Frauen sowie die verschiedenen Generationen.
Diese Bandbreite zu erhalten ist wichtig für eine Kirche, die allen
offen steht und mit der sich möglichst viele identifizieren können.
Zugleich bauen die mitfinanzierten Institutionen Brücken zur Gesellschaft:
Mit der Medienarbeit, mit Beiträgen zu Sozial- und Wirtschaftsethik,
mit Bildungsangeboten für religiös Interessierte innerhalb wie
am Rand der Kirche, mit Forschungsarbeiten zur Religionssoziologie, mit
Engagements für die Jugend und die Stellung der Frauen in der Gesellschaft
tragen sie dazu bei, dass die Kirche ihren Bezug zur Lebenswelt der Menschen
von heute aufrechterhält.
Um die verfügbaren Mittel wirkungsorientiert einzusetzen, werden mit
den unterstützten Organisationen künftig Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen. Derartige Verträge wurden im Hinblick auf die nächsten
Jahre mit Institutionen aus den Bereichen der Medien- und der Jugendpastoral
erarbeitet.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund hat mit der Präsentation eines Expertenberichtes zu einem «Religionsartikel» die Diskussion um die verfassungsmässigen Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften neu in Gang gesetzt. Die RKZ begrüsst diese Initiative und wünscht, zusammen mit der Schweizer Bischofskonferenz eine gemeinsame Position zum Vorschlag eines Religionsartikels zu formulieren. Sie erwartet von den Bischöfen und vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, in dieser grundlegenden religionsrechtlichen Frage gleichberechtigt in die Gespräche mit anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie mit politischen Gremien einbezogen zu werden. Die RKZ geht davon aus, dass ein «Religionsartikel» in der Bundesverfassung die Zuständigkeit der Kantone für die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat in keiner Weise einschränkt (Art. 72 BV) und das Existenzrecht sowie die Interessen der römisch-katholischen staatskirchenrechtlichen Organisationen vollumfänglich wahrt.
In seinem Referat «40 Jahre nach der Eröffnung des Zweiten
Vatikanischen Konzils» bettete Albert Gasser, Honorarprofessor für
Kirchengeschichte an der Theologischen Hochschule Chur und Rektor von «Theologie
für Laien», das Konzilsereignis in die Gesamtentwicklung der
römisch-katholischen Kirche im 19. und 20. Jahrhundert ein. Dabei hielt
er fest, dass es in die letzte Phase einer lang anhaltenden kirchlichen
«Hochkonjunktur» fiel, «wie sie in der ganzen Kirchengeschichte
einmalig war». Die Einstellung gegenüber dem Konzil charakterisierte
er mit den drei Stichworten «Erwartung Ernüchterung
Enttäuschung», hielt jedoch fest: «Die Abkühlung hätte
sich mit oder ohne Konzil eingestellt.» Sie dürfe deshalb auch
nicht dem Konzil zur Last gelegt werden.
Bezogen auf die Entwicklung des Kirchenverständnisses sprach Gasser
vom «Urproblem» der Konzilstexte, die auf dogmatische Definitionen
und rechtliche Umschreibungen verzichteten. Dieses ergibt sich «aus
dem Dilemma, dass Kirchenvolk und Bischofsamt spirituell aufpoliert wurden,
aber juristisch blieb alles beim alten». Der römische Zentralismus
habe so nicht ab-, sondern zugenommen. Dies steht nicht nur im Widerspruch
zum helvetischen Föderalismus, sondern auch zum von der katholischen
Soziallehre vertretenen Prinzip der Subsidiarität sowie zur «Inkulturation,
das heisst der kirchlichen Einbeziehung profaner, geistiger und gesellschaftlicher
Gestaltungskräfte, was gerade in unseren Breitengraden demokratische
Elemente einschliessen würde». Zudem widerspricht dieser zum
Beispiel bei den Bischofsernennungen manifeste Zentralismus «auch
langer kirchengeschichtlicher Tradition. In der Alten Kirche und im Mittelalter
haben sich die Kirchenstrukturen viel beweglicher den jeweiligen soziokulturellen
Gegebenheiten angepasst.»
Angesichts der Tatsache, dass die vom Konzil geforderte «aktive Teilnahme»
aller am Kirchengeschehen nicht zu kirchenrechtlich verankerten Mitwirkungs-
und Entscheidungsrechten der Laien führten, wurden die staatskirchenrechtlichen
Strukturen und die «Verwaltung der materiellen Mittel durch die Hand
von Laien auf pfarreilicher und überpfarreilicher, kantonaler und überkantonaler
Basis» ein Stück weit als Ersatz für «die auf universalkirchlicher
Ebene so bitter vermisste Gewaltentrennung» empfunden. «Die
auf dem Konzil oft beschworene Würde und Verantwortung der Laien trug
zum Ausbau dieser Elemente bei.»
So zog Gasser, trotz uneingelöster und teils überhöhter Erwartungen
und trotz zunehmender Kirchenmüdigkeit und oft bitterer Resignation,
ein positives Fazit bezüglich der einschneidenden Leistung des Konzilsereignisses:
«Es weckte eine aktive Teilnahme am Kirchengeschehen insgesamt, dem
sich eigentlich alle Seiten verpflichtet fühlen. Eine in diesem Ausmass
absolute Novität in der Geschichte der Kirche.»