1-2/2003 | |
INHALT | |
Weltfriedenstag |
1. Fast vierzig Jahre sind seit dem 11. April 1963 vergangen, an dem Papst Johannes XXIII. die historische Enzyklika «Pacem in terris» veröffentlichte. Es war dies der Gründonnerstag. Mein verehrter Vorgänger, der nur zwei Monate später starb und sich in der Enzyklika «an alle Menschen guten Willens» wandte, fasste seine Friedensbotschaft an die Welt im ersten Satz zusammen: «Der Friede auf Erden, nach dem alle Menschen zu jeder Zeit sehnlichst verlangten, kann nur dann begründet und gesichert werden, wenn die von Gott festgesetzte Ordnung gewissenhaft beobachtet wird».<1>
Die Welt, an die sich Johannes XXIII. wandte, befand sich tatsächlich
in einem Zustand tief greifender Unordnung. Das zwanzigste Jahrhundert hatte
mit einer grossen Fortschrittserwartung begonnen. Statt dessen hatte die
Menschheit in sechzig Jahren Geschichte den Ausbruch zweier Weltkriege,
die Errichtung grausamer totalitärer Systeme, die Häufung immenser
menschlicher Leiden und die Entfesselung der grössten Kirchenverfolgung,
welche die Geschichte je erlebt hat, verzeichnen müssen.
Nur zwei Jahre vor «Pacem in terris» wurde 1961 die Berliner
Mauer errichtet, um nicht nur die beiden Teile jener Stadt voneinander zu
trennen und gegeneinander in Stellung zu bringen, sondern auch zwei Modelle
des Verstehens und des Aufbaus der irdischen Gesellschaft. Auf beiden Seiten
der Mauer nahm das Leben unter dem Einfluss oft gegensätzlicher Regeln
und in einem zunehmend von Verdacht und Misstrauen durchsetzten Klima unterschiedliche
Gestalt an. Sowohl als Weltanschauung wie auch als konkreter Lebensentwurf
verlief jene Mauer quer durch die ganze Menschheit und drang in das Herz
und den Verstand der Menschen ein, wo sie Trennungen erzeugte, die, so schien
es, für immer bestehen bleiben sollten.
Zudem befand sich sechs Monate vor der Veröffentlichung der Enzyklika,
als in Rom wenige Tage zuvor das Zweite Vatikanische Konzil eröffnet
worden war, die Welt wegen der durch die auf Kuba stationierten Raketen
verursachten Krise am Rande eines Atomkrieges. Der Weg zu einer Welt des
Friedens, der Gerechtigkeit und der Freiheit schien blockiert. Viele glaubten,
die Menschheit wäre dazu verdammt, noch lange Zeit in dieser gefährlichen
Situation des «Kalten Krieges» zu leben und ständig dem
Alptraum ausgesetzt zu sein, dass ein Angriff oder ein Zwischenfall von
einem Tag auf den anderen den schlimmsten Krieg der ganzen Menschheitsgeschichte
auslösen könnten. Der Einsatz der Atomwaffen hätte ihn in
der Tat zu einem Konflikt gemacht, der die Zukunft der Menschheit gefährdet
hätte.
Papst Johannes XXIII. teilte nicht die Meinung derjenigen, die den Frieden
in den Bereich des Unmöglichen rückten. Mit der Enzyklika bewirkte
er, dass dieser fundamentale Wert mit seiner ganzen anspruchsvollen
Wahrheit an beide Seiten der Mauer und aller Mauern zu pochen begann.
Zu allen sprach die Enzyklika von der gemeinsamen Zugehörigkeit zur
Menschheitsfamilie. Sie entzündete in allen ein Licht sehnsüchtigen
Verlangens, auf dass Menschen eines jeden Erdteils in Sicherheit, Gerechtigkeit
und mit der Hoffnung auf Zukunft leben.
Erleuchteten Geistes wie er war, erkannte Johannes XXIII. die entscheidenden
Voraussetzungen für den Frieden in vier klaren Erfordernissen des menschlichen
Geistes: Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit<2>.
Die Wahrheit sagte er wird die Grundlage des Friedens sein,
wenn jeder Einzelne ausser seinen Rechten auch seine Pflichten gegenüber
den anderen ehrlich anerkennt. Die Gerechtigkeit wird den Frieden aufbauen,
wenn jeder die Rechte der anderen konkret respektiert und sich bemüht,
seine Pflichten gegenüber den anderen voll zu erfüllen. Die Liebe
wird der Sauerteig des Friedens sein, wenn die Menschen die Nöte und
Bedürfnisse der anderen als ihre eigenen empfinden und ihren Besitz,
angefangen bei den geistigen Werten, mit den anderen teilen. Die Freiheit
schliesslich wird den Frieden nähren und Früchte tragen lassen,
wenn die Einzelnen bei der Wahl der Mittel zu seiner Erreichung der Vernunft
folgen und mutig die Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen.
Den Blick der Augen des Glaubens und der Vernunft auf die Gegenwart und
in die Zukunft gerichtet, erkannte und deutete der selige Johannes XXIII.
die tief greifenden Anregungen, die bereits in der Geschichte am Werk waren.
Er wusste, dass die Dinge nicht immer so sind, wie sie oberflächlich
betrachtet erscheinen. Trotz der Kriege und Kriegsdrohungen war in der Menschheitsgeschichte
etwas anderes am Werk, etwas, das der Papst als den verheissungsvollen Anfang
einer geistlichen Revolution erfasste.
Die Menschheit, so schrieb er, habe auf ihrem Weg einen neuen Abschnitt
eingeschlagen<3>. Das Ende des Kolonialismus,
die Entstehung neuer unabhängiger Staaten, der bessere Schutz der Arbeitnehmerrechte,
die neue und willkommene Präsenz der Frauen im öffentlichen Leben
erschienen ihm gleichfalls als Zeichen einer Menschheit, die dabei war,
in eine neue Phase ihrer Geschichte einzutreten, eine Phase, die gekennzeichnet
war von der «Überzeugung, dass alle Menschen in der Würde
ihrer Natur unter sich gleich sind»<4>.
Diese Würde wurde gewiss in vielen Teilen der Welt noch immer mit Füssen
getreten. Das wusste der Papst nur zu gut. Er war jedoch davon überzeugt,
dass die Welt trotz der in gewisser Hinsicht dramatischen Lage sich bestimmter
geistiger Werte immer bewusster werde und immer mehr Offenheit zeige für
den inhaltlichen Reichtum jener «Säulen des Friedens»,
nämlich der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Liebe und der Freiheit<5>. Durch die Bemühungen, diese Werte
in das gesellschaftliche Leben sowohl auf nationaler als auch auf internationaler
Ebene einzubringen, würden sich Männer und Frauen immer mehr der
Bedeutung ihrer Beziehung zu Gott, der Quelle alles Guten, bewusst werden,
dem festen Fundament und dem höchsten Massstab ihres Lebens sowohl
als Einzelpersonen wie auch als soziale Wesen<6>.
Diese geschärfte geistige Sensibilität würde davon
war der Papst überzeugt auch tief greifende Folgen für das
öffentliche und politische Leben haben.
Angesichts des wachsenden Bewusstseins der Menschenrechte, das sich auf
nationaler wie internationaler Ebene abzeichnete, hatte Johannes XXIII.
eine Intuition für die dem Phänomen innewohnende Kraft und dessen
ausserordentliche Macht, die Geschichte zu verändern. Das, was sich
wenige Jahre später vor allem in Mittel- und Osteuropa zutrug, war
die einzigartige Bestätigung dafür. Der Weg zum Frieden, so lehrte
der Papst in der Enzyklika, musste über die Verteidigung und Förderung
der menschlichen Grundrechte führen. Denn diese Rechte geniesst jeder
Mensch, und zwar nicht als eine von einer bestimmten Gesellschaftsklasse
oder vom Staaat gewährte Gunst, sondern als ein Vorrecht, das ihm als
Person zusteht: «Jedem menschlichen Zusammenleben, das gut geordnet
und fruchtbar sein soll, muss das Prinzip zugrunde liegen, dass jeder Mensch
seinem Wesen nach Person ist. Er hat eine Natur, die mit Vernunft und Willensfreiheit
ausgestattet ist; er hat daher aus sich Rechte und Pflichten, die unmittelbar
und gleichzeitig aus seiner Natur hervorgehen, Rechte und Pflichten, die
daher allgemein gültig, unverletzlich und unveräusserlich sind»<7>.
Es handelte sich dabei nicht einfach um abstrakte Ideen. Es waren Ideen
mit umfassenden praktischen Konsequenzen, wie dies die Geschichte sehr bald
beweisen sollte. Aufgrund der Überzeugung, dass jedes menschliche Wesen
in der Würde gleich ist und infolgedessen die Gesellschaft ihre Strukturen
dieser Voraussetzung anpassen muss, entstanden sehr bald die Menschenrechtsbewegungen,
die einer der grossen Triebkräfte der Geschichte unserer Zeit konkreten
politischen Ausdruck verliehen haben. Die Förderung der Freiheit wurde
als ein unentbehrliches Element im Einsatz für den Frieden erkannt.
Diese Bewegungen, die praktisch überall auf der Welt entstanden, trugen
zum Sturz diktatorischer Regierungsformen bei und drängten darauf,
sie durch andere, demokratischere Formen unter Beteiligung des Volkes zu
ersetzen. Sie bewiesen in der Praxis, dass Friede und Fortschritt nur durch
die Einhaltung des allgemeinen, ins Herz des Menschen eingeschriebenen Sittengesetzes
erreicht werden können<8>.
Noch in einem anderen Punkt erwies sich die Lehre von «Pacem in
terris» als prophetisch, da sie der nächsten Phase der weltpolitischen
Entwicklungen zuvorkam. Angesichts einer Welt, die immer mehr interdependent
und globaler wurde, empfahl Papst Johannes XXIII., den Begriff des Gemeinwohls
auf einen weltweiten Horizont hin neu zu formulieren. Um korrekt zu sein,
sollte von nun an auf den Begriff des «universalen Gemeinwohls»
Bezug genommen werden<9>. Eine der Folgen
dieser Entwicklung war die offensichtliche Forderung nach einer öffentlichen
Gewalt auf internationaler Ebene, die tatsächlich über die Fähigkeit
verfügen würde, ein solches universales Gemeinwohl zu fördern.
Diese Autorität, fügte der Papst sogleich hinzu, dürfte nicht
durch Zwang, sondern nur durch einen Konsens unter den Nationen errichtet
werden. Es sollte sich dabei um ein Organ handeln, das «die Anerkennung,
die Achtung, den Schutz und die Förderung der Rechte der Person zum
Hauptziel hat»<10>.
Daher überrascht es nicht, dass Johannes XXIII. mit grosser Hoffnung
auf die am 26. Juni 1945 gegründete Organisation der Vereinten Nationen
blickte. Er sah in ihr ein glaubwürdiges Werkzeug zur Erhaltung und
Festigung des Friedens in der Welt. Gerade deshalb brachte er seine besondere
Wertschätzung für die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte»
aus dem Jahre 1948 zum Ausdruck, die er als «einen wichtigen Schritt
auf dem Weg zur rechtlichen und politischen Ordnung der Weltgemeinschaft»
ansah<11>. Denn in dieser Deklaration
wurden die moralischen Grundlagen gelegt, auf die sich der Aufbau einer
Weltgemeinschaft stützen können sollte, die von Ordnung statt
von Unordnung, vom Dialog statt von Gewalt gekennzeichnet ist. In dieser
Perspektive machte der Papst begreiflich, dass der Schutz der Menschenrechte
seitens der Vereinten Nationen die unabdingbare Voraussetzung für die
Entfaltung der Handlungsfähigkeit der Organisation selbst war, die
internationale Sicherheit zu fördern und zu verteidigen.
Nicht nur hat sich die vorausschauende Vision von Papst Johannes XXIII.,
das heisst die Aussicht auf eine völkerrechtlich verankerte öffentliche
Autorität im Dienste der Menschenrechte, der Freiheit und des Friedens,
noch nicht zur Gänze verwirklicht. Man muss leider auch ein häufiges
Zögern der internationalen Gemeinschaft bei der Pflicht, die Menschenrechte
zu achten und umzusetzen, feststellen. Diese Verpflichtung betrifft alle
Grundrechte und duldet keine willkürlichen Auswahlentscheidungen, die
Formen der Diskriminierung und Ungerechtigkeit mit sich bringen würden.
Zugleich sind wir Zeugen davon, dass sich eine Besorgnis erregende Schere
zwischen einer Reihe neuer «Rechte», die in den hochtechnisierten
Gesellschaften gefördert werden, und den elementaren Menschenrechten
auftut, denen vor allem in unterentwickelten Gebieten immer noch nicht voll
Genüge geleistet wird. Ich denke beispielsweise an das Recht auf Nahrung,
auf Trinkwasser, auf Unterkunft, auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit.
Der Friede verlangt, dass dieser Abstand Schritt für Schritt abgebaut
und schliesslich überwunden wird.
Hierzu ist noch eine Anmerkung vonnöten: Die internationale Gemeinschaft,
die seit 1948 eine Charta der Rechte der menschlichen Person besitzt, hat
es meist versäumt, in angemessener Weise auf den sich daraus ergebenden
Verpflichtungen zu bestehen. Tatsächlich ist es die Pflicht, die jenen
Bereich absteckt, auf den sich die Rechte beschränken müssen,
um nicht der Willkür Vorschub zu leisten. Ein stärkeres Bewusstsein
der allgemeinen menschlichen Pflichten wäre für die Sache des
Friedens von grossem Nutzen, weil es ihr die moralische Grundlage für
die gemeinsam vertretene Anerkennung einer Ordnung der Dinge liefern würde,
die nicht vom Willen eines Einzelnen oder einer Gruppe abhängt.
Dennoch trifft es zu, dass es in den vergangenen vierzig Jahren trotz
der vielen Schwierigkeiten und Säumnisse einen beachtlichen Fortschritt
in Richtung auf die Verwirklichung der edlen Vision Papst Johannes' XXIII.
gegeben hat. Die Tatsache, dass die Staaten in fast allen Teilen der Welt
sich dazu verpflichtet fühlen, der Idee der Menschenrechte Beachtung
zu schenken, zeigt, wie mächtig die Mittel der moralischen Überzeugung
und der geistigen Integrität sind. Das waren die Kräfte, welche
sich in der Mobilisierung der Gewissen als entscheidend erwiesen haben,
die am Beginn der gewaltlosen Revolution von 1989 stand, dem Ereignis, das
den Zusammenbruch des europäischen Kommunismus besiegelte. Obschon
Verzerrungen des Freiheitsbegriffes Freiheit verstanden als Erlaubnis
nach wie vor die demokratische Ordnung und die freien Gesellschaften
bedrohen, ist es sicher von Bedeutung, dass in den vierzig Jahren seit der
Veröffentlichung von «Pacem in terris» viele Völker
der Erde grössere Freiheit erlangt haben, dass sich Strukturen des
Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Nationen gefestigt haben und
dass die drohende Gefahr eines weltweiten Atomkrieges, die sich zur Zeit
Papst Johannes' XXIII. auf drastische Weise abgezeichnet hatte, wirksam
eingedämmt worden ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich mit demütiger Beharrlichkeit
feststellen, dass die jahrhundertealte Lehre der Kirche über den Frieden,
welcher nach der Definition des hl. Augustinus<12>
als «tranquillitas ordinis» «die Ruhe der Ordnung»
verstanden wird, sich auch im Lichte der in der Enzyklika «Pacem
in terris» enthaltenen Vertiefungen als besonders bedeutungsvoll für
die heutige Welt erwiesen hat, und zwar sowohl für die Staatsoberhäupter
wie auch für die einfachen Bürger. Dass in der Situation der heutigen
Welt eine grosse Unordnung herrscht, ist eine Feststellung, die leicht von
allen geteilt wird. Es stellt sich daher die folgende Frage: Welche Art
von Ordnung kann diese Unordnung ersetzen, um den Männern und Frauen
die Möglichkeit eines Lebens in Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit
zu geben? Weil die Welt, wenn auch in ihrer Unordnung, dennoch in verschiedenen
Bereichen (wirtschaftlich, kulturell und sogar politisch) damit beschäftigt
ist, sich zu «organisieren» , erhebt sich eine weitere, ebenso
dringliche Frage: Welchen Prinzipien folgt die Entwicklung dieser neuen
Formen einer Weltordnung?
Diese weit reichenden Fragekreise zeigen, dass das Problem der Ordnung in
den weltweiten Angelegenheiten, das sodann das Problem des Friedens in richtig
verstandener Weise ist, nicht von Fragestellungen absehen kann, die an die
Moralprinzipien gebunden sind. Mit anderen Worten, auch aus diesem Blickwinkel
ergibt sich die Gewissheit, dass die Friedensproblematik nicht von der Frage
der Würde und der Rechte des Menschen abgetrennt werden kann. Genau
dies ist eine der immerwährenden Wahrheiten, welche «Pacem in
terris» lehrt. Wir werden gut daran tun, am vierzigsten Jahrestag
der Enzyklika daran zu erinnern und darüber nachzudenken.
Ist dies etwa nicht der Zeitpunkt, zu dem alle am Aufbau einer neuen Organisationsstruktur
der gesamten Menschheitsfamilie mitarbeiten müssen, um Frieden und
Eintracht unter den Völkern sicherzustellen und gemeinsam ihren ganzheitlichen
Fortschritt zu fördern? Dabei ist es wichtig, Missverständnisse
zu vermeiden: Es soll hier nicht auf die Schaffung eines globalen Superstaates
angespielt werden. Man will vielmehr die Dringlichkeit unterstreichen, die
bereits in Gang befindlichen Prozesse zu beschleunigen. Dabei soll auf die
beinah universale Frage nach demokratischen Formen der Ausübung politischer
Autorität sowohl auf nationalem wie internationalem Niveau ebenso geantwortet
werden, wie auf die Forderung nach Transparenz und Glaubwürdigkeit
auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens. Im Vertrauen auf das im Herzen
eines jeden Menschen vorhandene Gute wollte sich Papst Johannes XXIII. dieses
zunutze machen und rief die ganze Welt zu einer edleren Vision des öffentlichen
Lebens und der Ausübung der öffentlichen Autorität auf. Mit
Kühnheit drängte er die Welt dazu, sich in eine Lage jenseits
ihres derzeitigen Zustandes der Unordnung zu versetzen und sich neue Formen
einer völkerrechtlichen Ordnung auszudenken, die der menschlichen Würde
gerecht würden.
Johannes XXIII. wollte die Vorstellung derjenigen zurückweisen,
die in der Politik ein von der Moral losgelöstes Feld sehen, das allein
vom Kriterium des Eigennutzes abhängt. Mittels der Enzyklika «Pacem
in terris» entwarf der Papst ein wahrheitsgemässeres Bild der
menschlichen Wirklichkeit und zeigte den Weg zu einer besseren Zukunft für
alle auf. Gerade weil die Menschen mit der Fähigkeit geschaffen worden
sind, sittliche Entscheidungen zu treffen, liegt keine menschliche Tätigkeit
ausserhalb der Sphäre der sittlichen Werte. Die Politik ist eine Tätigkeit
des Menschen; daher unterliegt auch die Politik dem moralischen Urteil.
Das gilt auch für die Weltpolitik. Der Papst schrieb: «Das gleiche
Naturgesetz, das die Lebensbeziehungen unter den einzelnen Bürgern
regelt, soll auch die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Staaten bestimmen»<13>. Alle, die meinen, das öffentliche
Leben der Weltgemeinschaft entfalte sich gewissermassen ausserhalb des Rahmens
der sittlichen Beurteilung, brauchen nur an die Auswirkung der Menschenrechtsbewegungen
auf die nationale und internationale Politik des vor kurzem zu Ende gegangenen
zwanzigsten Jahrhunderts zu denken. Diese Entwicklungen, denen die Lehre
der Enzyklika zuvorgekommen war, widerlegen mit Entschiedenheit die Forderung,
dass die Weltpolitik in einer Art «Freizone» angesiedelt sei,
in der das Sittengesetz keinerlei Macht hätte.
Vielleicht gibt es keinen anderen Ort, an dem man die Notwendigkeit eines
korrekten Umgangs mit der politischen Macht mit gleicher Klarheit zu erfassen
vermag, wie in der dramatischen Lage im Nahen Osten und im Heiligen Land.
Tag um Tag und Jahr um Jahr hat der Kumulierungseffekt einer verschärften
gegenseitigen Ablehnung und einer schier endlosen Kette von Gewalttaten
und Racheakten bislang jeden Versuch vereitelt, einen ernsthaften Dialog
über die tatsächlich anstehenden Probleme in Gang zu bringen.
Der prekäre Charakter der Lage wird infolge des zwischen den Mitgliedern
der Völkergemeinschaft bestehenden Interessenkonflikts noch dramatischer.
Solange die Inhaber verantwortlicher Positionen nicht dazu bereit sind,
ihren Umgang mit der Macht beherzt in Frage zu stellen und sich um das Wohl
ihrer Völker zu kümmern, wird man sich nur schwer vorstellen können,
wie ein Fortschritt in Richtung Frieden tatsächlich möglich sein
könnte. Jeden Tag erschüttert das Heilige Land ein Bruderkampf,
der die Kräfte, die an der unmittelbaren Zukunft des Nahen Ostens arbeiten,
gegeneinander in Stellung bringt. Der Bruderkrieg hebt den dringenden Bedarf
an Männern und Frauen hervor, die von der Notwendigkeit einer auf die
Achtung der Würde und der Rechte der Person gegründeten Politik
überzeugt sind. Eine solche Politik ist für alle unvergleichlich
vorteilhafter als die Fortsetzung der andauernden Konfliktsituation. Von
dieser Wahrheit muss ausgegangen werden. Sie ist immer befreiender als jede
Form von Propaganda, besonders wenn solche Propaganda dazu dienen sollte,
uneingestehbare Intentionen zu verhehlen.
Zwischen dem Einsatz für den Frieden und der Achtung vor der Wahrheit
besteht eine untrennbare Verbindung. Ehrlichkeit bei der Erteilung von Auskünften,
Gerechtigkeit in der Rechtsprechung, Transparenz der demokratischen Vorgänge
geben den Bürgern jenes Gefühl von Sicherheit, jene Bereitschaft,
Streitfälle mit friedlichen Mitteln beizulegen, und jenen Willen zu
einem fairen und konstruktiven Einvernehmen, welche die wirklichen Voraussetzungen
für einen dauerhaften Frieden bilden. Die Politikertreffen auf nationaler
und internationaler Ebene dienen dem Anliegen des Friedens nur dann, wenn
die gemeinsame Übernahme der Verpflichtungen danach von jeder Seite
respektiert wird. Andernfalls drohen diese Begegnungen irrelevant und nutzlos
zu werden. Als Folge davon sind die Menschen versucht, immer weniger an
die Nützlichkeit des Dialogs zu glauben und statt dessen auf Gewaltanwendung
als Weg zur Lösung von Kontroversen zu bauen. Die negativen Auswirkungen,
die übernommene und dann nicht eingehaltene Verpflichtungen auf den
Friedensprozess haben, müssen die Staats- und Regierungschefs dazu
bringen, einen jeden ihrer Beschlüsse mit grösstem Verantwortungsbewusstsein
abzuwägen.
Pacta sunt servanda lautet ein antikes Sprichwort. Wenn alle übernommenen
Verpflichtungen eingehalten werden müssen, ist mit besonderer Sorge
auf die Erfüllung der gegenüber den Armen übernommenen Verpflichtungen
Wert zu legen. Denn ihnen gegenüber wäre die unterlassene Erfüllung
von Versprechungen, die von ihnen als lebenswichtig empfunden werden, besonders
frustrierend. So gesehen stellt die unterlassene Erfüllung der Verpflichtungen
zugunsten der Entwicklungsländer ein ernstes moralisches Problem dar
und rückt die Ungerechtigkeit der in der Welt bestehenden Ungleichheiten
noch stärker ins Licht. Die von der Armut verursachten Leiden erfahren
durch den Vertrauensverlust eine dramatische Steigerung. In letzter Konsequenz
geht jegliche Hoffnung verloren. Bestehendes Vertrauen ist in den internationalen
Beziehungen ein soziales Kapital von fundamentalem Wert.
Bei einer gründlicheren Betrachtung der Dinge ist zu erkennen, dass
der Friede weniger eine Frage der Strukturen, als vielmehr der Personen
ist. Friedensstrukturen und Friedensprozesse rechtlichen, politischen
und wirtschaftlichen Charakters sind sicher notwendig und glücklicherweise
oft gegeben. Sie sind jedoch nur die Frucht der Weisheit und Erfahrung,
die sich im Laufe der Geschichte mittels unzähliger Friedensgesten
angesammelt hat, gesetzt von Männern und Frauen, die zu hoffen vermochten,
ohne sich der Entmutigung zu überlassen. Friedensgesten erwachsen aus
dem Leben von Menschen, die eine dauerhafte Haltung des Friedens in ihrem
Herzen hegen. Sie sind das Werk des Verstandes und des Herzens der «Friedensstifter»<14>. Friedensgesten sind möglich, wenn
die Menschen die Gemeinschaftsdimension des Lebens voll zu schätzen
wissen, so dass sie die Bedeutung und die Folgen begreifen, die bestimmte
Ereignisse auf ihre Gemeinschaft und auf die Welt insgesamt haben. Friedensgesten
erzeugen eine Tradition und eine Kultur des Friedens.
Die Religion besitzt eine lebenswichtige Rolle beim Anregen von Friedensgesten
und bei der Festschreibung von Voraussetzungen für den Frieden. Diese
Rolle kann sie um so wirksamer wahrnehmen, je entschlossener sie sich auf
das konzentriert, was ihr eigen ist: die Öffnung für Gott, die
Lehre von einer universalen Brüderlichkeit und die Förderung einer
Kultur der Solidarität. Der «Gebetstag für den Frieden»,
den ich am 24. Januar 2002 in Assisi unter Einbeziehung der Vertreter zahlreicher
Religionen abgehalten habe, hatte genau diesen Zweck. Er wollte den Wunsch
zum Ausdruck bringen, durch die Verbreitung einer Spiritualität und
Kultur des Friedens zum Frieden zu erziehen.
Der selige Johannes XXIII. war jemand, der keine Angst vor der Zukunft
hatte. In dieser optimistischen Einstellung half ihm jenes überzeugte
Vertrauen auf Gott und in den Menschen, das er aus dem Klima tiefer Gläubigkeit
schöpfte, in dem er aufgewachsen war. Gestärkt durch diese Hingabe
an die Vorsehung und das sogar im Kontext eines offensichtlichen Dauerkonfliktes
, zögerte er nicht, den politischen Führern seiner Zeit eine
neue Weltsicht vorzustellen. Das ist das Erbe, das er uns hinterlassen hat.
Wenn wir an diesem Weltfriedenstag 2003 auf ihn blicken, sind wir eingeladen,
uns für die gleichen Haltungen einzusetzen, die er vertreten hat: Vertrauen
auf den barmherzigen und mitleidsvollen Gott, der uns zur Brüderlichkeit
ruft; Vertrauen in die Männer und Frauen unserer Zeit und jeder anderen
Zeit, wegen des Bildes Gottes, das in gleicher Weise in die Seelen aller
eingeprägt ist. Ausgehend von diesen Haltungen darf man darauf hoffen,
eine Welt des Friedens auf Erden aufzubauen.
Am Beginn eines neuen Jahres in der Geschichte der Menschheit steigt spontan
aus meinem tiefsten Herzen dieser Wunsch empor: Möge in den Herzen
aller die Begeisterung einer erneuerten Zustimmung zu dem edlen Auftrag
erweckt werden können, den die Enzyklika «Pacem in terris»
vor vierzig Jahren allen Männern und Frauen guten Willens anbot. Diese
von der Enzyklika als «immens» bezeichnete Aufgabe sollte darin
bestehen, «unter dem Leitstern der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der
Liebe und der Freiheit im menschlichen Zusammenleben neue Wege der gegenseitigen
Beziehungen zu finden». Der Papst präzisierte dann, um welche
Beziehungen es ihm ging: «Beziehungen der Einzelnen untereinander;
zwischen den Einzelnen und ihren Staaten; der Staaten untereinander; Beziehungen
der Einzelnen, der Familien, der intermediären Körperschaften,
der Staaten auf der einen Seite zur Gemeinschaft aller Menschen auf der
anderen». Und er betonte abschliessend, dass das Bemühen, «den
wahren Frieden nach der von Gott gesetzten Ordnung zu verwirklichen, eine
ausserordentlich bedeutsame Aufgabe» darstelle<15>.
Der vierzigste Jahrestag der Veröffentlichung von «Pacem in terris»
ist eine höchst willkommene Gelegenheit, um die prophetische Lehraussage
Papst Johannes' XXIII. neu zu beherzigen. Die kirchlichen Gemeinschaften
werden darüber nachdenken, wie sie dieses Jubiläum während
des Jahres auf geeignete Weise feiern können: mit Initiativen, die
durchaus ökumenischen und interreligiösen Charakter haben können,
indem sie sich allen öffnen, die sich zutiefst danach sehnen, «die
Schranken zu zerbrechen, die die einen von den anderen trennen, die Bande
gegenseitiger Liebe zu festigen, einander besser zu verstehen und schliesslich
allen zu verzeihen, die ihnen Unrecht getan haben»<16>.
Diese Wünsche begleite ich mit meinem Gebet an Gott den Allmächtigen,
die Quelle all dessen, was uns zum Guten gereicht. Er, der uns aus dem Zustand
der Unterdrückung und der Konflikte zur Freiheit und zur Mitarbeit
für das Wohl aller beruft, helfe den Menschen in jedem Winkel der Erde,
eine Welt des Friedens aufzubauen, die immer fester auf die vier Säulen
gegründet ist, auf die der selige Johannes XXIII. in seiner historischen
Enzyklika alle hingewiesen hat: Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit.
1 Pacem in terris, Einleitung, in: AAS 55 (1963) 257.
2 Vgl. ebd., 265266.
3 Vgl. ebd., 267269.
4 Ebd., 268.
5 Vgl. ebd., 268269.
6 Vgl. ebd.
7 Ebd., 259.
8 Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Vollversammlung der Vereinten Nationen, 5. Oktober 1995, Nr. 3.
9 Vgl. Pacem in terris, IV, in: aaO., 292.
10 Ebd., 294.
11 Ebd., 295.
12 De civitate Dei, 19, 13.
13 Pacem in terris, III, in: aaO., 279.
14 Mt 5, 9.
15 Pacem in terris, V, in: aaO., 301302.
16 Ebd., 304.