5/2003

INHALT

Neue Bücher

Muslime und schweizerische Rechtsordnung

von Samuel M. Behloul

 

Am Beginn des 21. Jahrhunderts präsentiert sich die Schweiz nicht nur als ein multikulturelles, sondern auch als ein multireligiöses Land. Der religiöse Pluralismus ist in der Schweiz zwar über Jahrhunderte gewachsen, voll ins Bewusstsein der Öffentlichkeit ist die religiöse Vielfalt des Landes indes erst ab den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts getreten.
Gemessen an den vorläufigen Resultaten der Volkszählung 2000, stellt der Islam mit seinen 310000 Mitgliedern in der multikulturellen und multireligiösen Landschaft der Schweiz nach den beiden grossen christlichen Konfessionen die drittstärkste Religionsgemeinschaft dar. Die in den letzten Jahren permanent steigende Zahl der Angehörigen des Islam wird in allen Bereichen der Gesellschaft spürbar und sichtbar ­ sei es in der Schule, im Krankenhaus, im Wohnquartier, am Arbeitsplatz und neuerdings auch in der Armeekaserne.
In Anbetracht der Tatsache, dass Muslime in der Schweiz, unabhängig von ihrer jeweils kulturell und historisch bedingten Islampraxis, aus Gesellschaften stammen, deren politische Struktur, ethisch-moralische Normvorstellungen und nicht zuletzt auch Rechtspraxis von den gleichnamigen Faktoren der Schweizer Gesellschaft oft abweichen, stellt sich grundsätzlich die Frage nach den möglichen Konflikten, die sich aus diesem Aufeinandertreffen unterschiedlicher Wert- und Normvorstellungen ergeben können oder bereits ergeben.
In der bisherigen Forschung ist in der Schweiz diesen und ähnlichen gesellschaftspolitischen Implikationen der gestiegenen und steigenden Zahl der Muslime wenig oder kaum Beachtung geschenkt worden. Die neulich erschienene Publikation «Muslime und schweizerische Rechtsordnung»<1> versucht nun, gemäss ihren Herausgebern René Pahud de Mortanges und Erwin Tanner, die diesbezügliche «Lücke in der schweizerischen juristischen Fachliteratur» zu schliessen. Das rund 650 Seiten umfassende zweisprachige (deutsch/französisch) Buch, dem eine im Oktober des letzten Jahres vom Institut für Kirchen- und Staatskirchenrecht der Universität Freiburg organisierte Tagung («Islam und schweizerische Rechtsordnung») vorausgegangen war, enthält insgesamt 23 Beiträge von muslimischen wie auch nichtmuslimischen Autoren und Autorinnen. Im Vordergrund des in vier Teile gegliederten Bandes steht die Frage nach den Gestaltungsmöglichkeiten der schweizerischen Rechtsordnung bezüglich einer identitätsbewahrenden Integration der Muslime in den gesellschaftlichen Gesamtkontext der Schweizer Rechtsordnung. In ihren Beiträgen behandeln die Autoren und Autorinnen mögliche Reibungsflächen und Konflikte, die sich aus dem erwähnten Aufeinandertreffen unterschiedlicher Rechts- und Gesellschaftsnormen ergeben können wie etwa beim Tragen des Kopftuches in der Schule, bei der Beanspruchung der Gebetszeiten am Arbeitsplatz, im Gefängnis und spätestens auch bei der Bestattung.
Das Buch bietet einen interessanten Überblick über die in der Tat brisanten und gesellschaftlich relevanten Implikationen der Präsenz der Muslime in der Schweiz. Kritisch muss jedoch angemerkt werden, dass der Band der von den Herausgebern selbst gesetzten Intention ein «Handbuch» für «Verwaltungsbehörden, Gerichte, Anwälte/Anwältinnen...» usw. zu sein, nicht ganz gerecht wird. Dafür fehlen ihm erstens die für ein Handbuch so selbstverständlichen Hilfsmittel wie etwa ein Sachregister und ein Glossar, in dem beispielsweise ein an der Thematik interessierter oder von ihr betroffener Repräsentant der öffentlichen Behörde rasch nachschlagen und sich etwa eine allgemeine Orientierung über die geläufigen Begriffe aus dem Bereich der islamischen Rechtspraxis und theologischen Tradition verschaffen könnte, anstatt sich auf die Lektüre von durchaus lehrreichen, aber für ein Handbuch insgesamt zu langatmigen Ausführungen einzulassen. Zweitens: es werden zwar konkrete Reibungsflächen aufgelistet, diese jedoch unter rein subjektiven Aspekten einzelner Autoren und Autorinnen dargestellt, was von den Herausgebern auch betont wird. Ein als Handbuch konzipiertes Werk, mit dem Anspruch, «eine Lücke in der schweizerischen juristischen Fachliteratur» zu schliessen, müsste aber die erwähnten Punkte möglichst objektiv behandeln. Diesbezüglich ist vor allem der Beitrag über den im Westen so oft missverstandenen Begriff Djihad zu erwähnen, der meines Erachtens vom muslimischen Autoren einfach zu apologetisch behandelt wird. Trotz dieser Mängel ist das Buch als eine wichtige Pionierleistung zu würdigen, die in einer Situation, in der die Rechtsordnung eines liberalen und demokratischen Staates zunehmend vor der Herausforderung steht, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen verschiedene Lebensanschauungen und Lebensweisen miteinander koexistieren können, geradezu dringend ist. Als solche schliesst das Buch keine Lücke und soll es auch nicht, sondern eröffnet gerade eine sicherlich langwierige, aber hoffentlich konstruktive und gewinnbringende gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit der Frage einer identitätsbewahrenden Verortung der Muslime in der Schweizer Gesellschaft.

 

Dr. Samuel M. Behloul ist Assistent und Lehrbeauftragter am Religionswissenschaftlichen Seminar der Universität Luzern.


Anmerkung

1 Universitätsverlag, Freiburg Schweiz 2002.


Das Christentum

 

Wolfgang Beinert, Kreuzes Zeichen. Das Christentum, (Kleine Bibliothek der Religionen. Herausgegeben von Adel Theodor Khoury, Band 10), Verlag Herder, Freiburg i.Br. 2002, 236 Seiten.

Wolfgang Beinert drängt sich als Autor mit seinen bekannten einschlägigen Publikationen für diese repräsentative Publikation direkt auf. Er stellt sich den Fragen: worin die Eigenart des Christentums bestehe, was seine Anhänger glauben und wie sie diesen Glauben leben und praktizieren. Wolfgang Beinert gibt darauf Antwort, knapp und übersichtlich, mit seiner gewohnt klaren Diktion in die Tiefe vordringend und doch so, dass er immer anregend und allgemein verständlich bleibt.

Leo Ettlin


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003