5/2003 | |
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Am Beginn des 21. Jahrhunderts präsentiert sich die Schweiz nicht
nur als ein multikulturelles, sondern auch als ein multireligiöses
Land. Der religiöse Pluralismus ist in der Schweiz zwar über Jahrhunderte
gewachsen, voll ins Bewusstsein der Öffentlichkeit ist die religiöse
Vielfalt des Landes indes erst ab den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts
getreten.
Gemessen an den vorläufigen Resultaten der Volkszählung 2000,
stellt der Islam mit seinen 310000 Mitgliedern in der multikulturellen und
multireligiösen Landschaft der Schweiz nach den beiden grossen christlichen
Konfessionen die drittstärkste Religionsgemeinschaft dar. Die in den
letzten Jahren permanent steigende Zahl der Angehörigen des Islam wird
in allen Bereichen der Gesellschaft spürbar und sichtbar sei
es in der Schule, im Krankenhaus, im Wohnquartier, am Arbeitsplatz und neuerdings
auch in der Armeekaserne.
In Anbetracht der Tatsache, dass Muslime in der Schweiz, unabhängig
von ihrer jeweils kulturell und historisch bedingten Islampraxis, aus Gesellschaften
stammen, deren politische Struktur, ethisch-moralische Normvorstellungen
und nicht zuletzt auch Rechtspraxis von den gleichnamigen Faktoren der Schweizer
Gesellschaft oft abweichen, stellt sich grundsätzlich die Frage nach
den möglichen Konflikten, die sich aus diesem Aufeinandertreffen unterschiedlicher
Wert- und Normvorstellungen ergeben können oder bereits ergeben.
In der bisherigen Forschung ist in der Schweiz diesen und ähnlichen
gesellschaftspolitischen Implikationen der gestiegenen und steigenden Zahl
der Muslime wenig oder kaum Beachtung geschenkt worden. Die neulich erschienene
Publikation «Muslime und schweizerische Rechtsordnung»<1> versucht nun, gemäss ihren Herausgebern
René Pahud de Mortanges und Erwin Tanner, die diesbezügliche
«Lücke in der schweizerischen juristischen Fachliteratur»
zu schliessen. Das rund 650 Seiten umfassende zweisprachige (deutsch/französisch)
Buch, dem eine im Oktober des letzten Jahres vom Institut für Kirchen-
und Staatskirchenrecht der Universität Freiburg organisierte Tagung
(«Islam und schweizerische Rechtsordnung») vorausgegangen war,
enthält insgesamt 23 Beiträge von muslimischen wie auch nichtmuslimischen
Autoren und Autorinnen. Im Vordergrund des in vier Teile gegliederten Bandes
steht die Frage nach den Gestaltungsmöglichkeiten der schweizerischen
Rechtsordnung bezüglich einer identitätsbewahrenden Integration
der Muslime in den gesellschaftlichen Gesamtkontext der Schweizer Rechtsordnung.
In ihren Beiträgen behandeln die Autoren und Autorinnen mögliche
Reibungsflächen und Konflikte, die sich aus dem erwähnten Aufeinandertreffen
unterschiedlicher Rechts- und Gesellschaftsnormen ergeben können wie
etwa beim Tragen des Kopftuches in der Schule, bei der Beanspruchung der
Gebetszeiten am Arbeitsplatz, im Gefängnis und spätestens auch
bei der Bestattung.
Das Buch bietet einen interessanten Überblick über die in der
Tat brisanten und gesellschaftlich relevanten Implikationen der Präsenz
der Muslime in der Schweiz. Kritisch muss jedoch angemerkt werden, dass
der Band der von den Herausgebern selbst gesetzten Intention ein «Handbuch»
für «Verwaltungsbehörden, Gerichte, Anwälte/Anwältinnen...»
usw. zu sein, nicht ganz gerecht wird. Dafür fehlen ihm erstens die
für ein Handbuch so selbstverständlichen Hilfsmittel wie etwa
ein Sachregister und ein Glossar, in dem beispielsweise ein an der Thematik
interessierter oder von ihr betroffener Repräsentant der öffentlichen
Behörde rasch nachschlagen und sich etwa eine allgemeine Orientierung
über die geläufigen Begriffe aus dem Bereich der islamischen Rechtspraxis
und theologischen Tradition verschaffen könnte, anstatt sich auf die
Lektüre von durchaus lehrreichen, aber für ein Handbuch insgesamt
zu langatmigen Ausführungen einzulassen. Zweitens: es werden zwar konkrete
Reibungsflächen aufgelistet, diese jedoch unter rein subjektiven Aspekten
einzelner Autoren und Autorinnen dargestellt, was von den Herausgebern auch
betont wird. Ein als Handbuch konzipiertes Werk, mit dem Anspruch, «eine
Lücke in der schweizerischen juristischen Fachliteratur» zu schliessen,
müsste aber die erwähnten Punkte möglichst objektiv behandeln.
Diesbezüglich ist vor allem der Beitrag über den im Westen so
oft missverstandenen Begriff Djihad zu erwähnen, der meines Erachtens
vom muslimischen Autoren einfach zu apologetisch behandelt wird. Trotz dieser
Mängel ist das Buch als eine wichtige Pionierleistung zu würdigen,
die in einer Situation, in der die Rechtsordnung eines liberalen und demokratischen
Staates zunehmend vor der Herausforderung steht, einen Rahmen zu schaffen,
innerhalb dessen verschiedene Lebensanschauungen und Lebensweisen miteinander
koexistieren können, geradezu dringend ist. Als solche schliesst das
Buch keine Lücke und soll es auch nicht, sondern eröffnet gerade
eine sicherlich langwierige, aber hoffentlich konstruktive und gewinnbringende
gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit der Frage einer identitätsbewahrenden
Verortung der Muslime in der Schweizer Gesellschaft.
Dr. Samuel M. Behloul ist Assistent und Lehrbeauftragter am Religionswissenschaftlichen Seminar der Universität Luzern.
1 Universitätsverlag, Freiburg Schweiz 2002.
Wolfgang Beinert, Kreuzes Zeichen. Das Christentum, (Kleine Bibliothek der Religionen. Herausgegeben von Adel Theodor Khoury, Band 10), Verlag Herder, Freiburg i.Br. 2002, 236 Seiten.
Wolfgang Beinert drängt sich als Autor mit seinen bekannten einschlägigen Publikationen für diese repräsentative Publikation direkt auf. Er stellt sich den Fragen: worin die Eigenart des Christentums bestehe, was seine Anhänger glauben und wie sie diesen Glauben leben und praktizieren. Wolfgang Beinert gibt darauf Antwort, knapp und übersichtlich, mit seiner gewohnt klaren Diktion in die Tiefe vordringend und doch so, dass er immer anregend und allgemein verständlich bleibt.