35/2003 | |
INHALT | |
Bildung |
Engagierte und gelegentlich konträre Diskussionen in kantonalen
Verfassungsräten, die Vorschläge des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes für einen Religionsartikel in der Bundesverfassung, die
Auflösung der traditionell christlichen Religionslandschaft in der
Schweiz und die Wünsche neuer Religionsgemeinschaften zeigen es deutlich:
Die tradierten Formen des Zusammenwirkens von Staat und Religionsgemeinschaften
müssen heute in zukunftstaugliche Formen umgestaltet werden. Welche
Möglichkeiten bestehen dafür? Wo liegen die Chancen, Vorteile
und Grenzen für den Staat, wo jene für die Religionsgemeinschaften?
Diesen Fragen geht die Herbsttagung des Instituts für Kirchenrecht
und Staatskirchenrecht der Universität Freiburg i.Ue. vom 24. September
2003 unter dem Titel «Religionsgemeinschaften als service public?
Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften»
nach. Sie will Grundinformationen liefern und wichtige Einzelfragen vertiefen.
Das Detailprogramm und die Anmeldungsunterlagen sind erhältlich beim
Sekretariat des Instituts für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht,
Universität Miséricorde, Avenue de l'Europe 20, 1700 Freiburg
(Telefon 026 3008023, E-Mail erwin.tanner@unifr.ch).
Das Programm kann auch im Internet eingesehen werden unter www.unifr.ch/kirchenrecht/tagungen/2003_programm_de.htm>.
Zudem ist dort auch die Anmeldung Online möglich.